Der Antrag suggeriert weiter dass die Staatsregierung den Knast für Kinder haben wolle und das Strafmündigkeitsalter senken wolle

Genau das hat Thomas Kreuzer gemeint, als er gesagt hat, wir wollten vermehrt dafür Sorge tragen, dass betroffene Kinder aus Familien herausgenommen werden, die ihnen nicht gut tun, und, wenn dies notwendig ist, sie in geschlossene Einrichtungen gegeben werden. Das können wir zwar heute auch schon, aber nur aufgrund eines sehr schwerfälligen Verfahrens. Wir müssen zum Wohl der Kinder bessere Instrumentarien schaffen, die vonseiten des Bundes

­ das muss ich dazu sagen ­ trotz aller Hartnäckigkeit von uns immer noch nicht geschaffen worden sind.

Der Antrag suggeriert weiter, dass die Staatsregierung den Knast für Kinder haben wolle und das Strafmündigkeitsalter senken wolle. Thomas Kreuzer hat bereits gesagt, dass das überhaupt nicht der Fall ist. Auch ich möchte sehr deutlich sagen, dass diese Diskussion von uns in keiner Weise geführt worden ist. Auch ich habe in keiner Weise diese Diskussion geführt. Ganz im Gegenteil: Ich habe mich immer dafür eingesetzt, dass die Strafmündigkeitsgrenze nicht berührt wird und sie so bleibt, wie sie jetzt vorgesehen ist. Wenn Sie Probleme mit dieser Aussage haben, dann empfehle ich Ihnen, sich die Zeitungen vom 11. Januar anzusehen. Zu diesem Zeitpunkt war das Thema stark in der Diskussion, und in diesem Zusammenhang habe ich deutlich gemacht, dass Änderungen an der Strafmündigkeit mit uns nicht durchgeführt werden. Manchmal, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, sollte man sich auch die Mühe machen, mehr als nur die Überschrift eines Zeitungsartikels zu lesen.

Überflüssig sind auch ­ auch das hat Thomas Kreuzer schon deutlich gemacht ­ die Hinweise auf das diesem Gesetz haben. Ich habe Ihnen gesagt: Wichtig ist uns, Möglichkeiten zu haben, um schneller anzusetzen und schneller den Kindern Hilfe zu leisten. Gerade die Tatsache, dass mehr als die Hälfte der geschlossenen Plätze in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland bei uns in Bayern sind, macht deutlich, dass Bayern den richtigen Ansatzpunkt sieht und hinsichtlich der Prävention die notwendigen Einrichtungen geschaffen hat.

Der Antrag bekämpft etwas Weiteres, was die Staatsregierung gar nicht fordert. Was wir im Bundesrat fordern, ist keineswegs die Erhöhung der Jugendstrafe für Jugendliche, sondern vielmehr die Anhebung des Höchstmaßes der Jugendstrafe bei Heranwachsenden von 10 auf 15 Jahre. Ich sage: Bei schwersten Straftaten Heranwachsender muss auch dann, wenn diese ausnahmsweise nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, eine angemessene Sanktion möglich sein. Denken Sie nur an einen Fall, der vor wenigen Tagen verhandelt und abgeurteilt worden ist. Ich meine den Mord an der Passauer Studentin. Da hat ein erwachsener Mittäter, weil er 21 Jahre alt war, der selbst nicht Hand angelegt, aber die Tat forciert hatte, lebenslange Haft bekommen, während das Gericht bei dem allein agierenden heranwachsenden Mittäter, der 20 Jahre alt war, von einer Höchststrafe von 10 Jahren Jugendstrafe ausgehen musste.

In jedem Fall sind solche Attacken wie die von Ihnen kein probates Mittel zur erfolgreichen Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität. Maßstab für eine verantwortungsvolle Politik muss ein eben von mir eingefordertes Gesamtkonzept sein, das kontinuierlich durch verschiedene Ansatzpunkte angreift und der Komplexität des Themas gerecht wird, und zwar auf der präventiven wie auf der repressiven Ebene. Wir bevorzugen keine der beiden Ansatzpunkte, sondern wir sehen beide Ebenen als gleichwertig an. Es gilt, Perspektiven und Lebenschancen zu verbessern, es gilt aber auch, die Arbeitsbedingungen und die Ausstattung von Polizei und Justiz zu verändern, um die Bevölkerung vor Gewalt und anderen Straftaten zu schützen.

(Beifall bei den GRÜNEN) Zweiter Vizepräsident Prof. Dr. Peter Paul Gantzer:

Vielen Dank, Frau Kollegin. Nächste Wortmeldung: Frau Staatsministerin Merk.

Staatsministerin Dr. Beate Merk (Justizministerium): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Vorschläge, die Anträge der Opposition, beziehen sich alle darauf, Anstrengungen ausschließlich auf die Prävention und auf Personalmaßnahmen zu beschränken. Damit gaukelt man den Menschen bei uns im Lande ein völlig falsches Bild vor. Worte wie Lagerwahlkampf oder Attacken sind für mich völlig unverständlich; denn das, was wir hier machen, ist eigentlich nichts anderes als die konkrete Arbeit, die wir über Jahre hinweg schon gemacht haben und die wir auch ­ ich möchte dabei meine Kollegin Christa Stewens mit einbeziehen ­ in Gemeinsamkeit, Übereinstimmung und in Abstimmung miteinander gemacht haben.

Ich möchte mich voll und ganz, ohne auch nur ein Komma abzustreichen, hinter das stellen, was Kollege Thomas Kreuzer gerade eben deutlich gemacht hat. Jugendkriminalität und die Reaktion auf Jugendkriminalität ­ das ist eine Diskussion, die wir von A bis Z führen, das heißt vom Kind bis zum Gewalt- und Intensivtäter.

Dazu möchte ich klar sagen: Wir orientieren uns differenziert daran, welche Person gerade vor uns steht. Wenn es ein Kind ist, dann geht unser Bestreben dahin, zu allererst in Form von Prävention zu verhindern, dass dieses Kind jemals zu einem Kriminellen, zu einem Straftäter werden wird. Hier zu behaupten, wir hätten nicht miteinander gearbeitet, zeigt nur, dass die Dinge nicht zusammengeführt worden sind und nicht zusammen gesehen worden sind.

Ich möchte nur, ohne die heutige Diskussion wieder aufzugreifen, auf zwei Punkte eingehen: Zum einen möchte ich das Thema der verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen, die Christa Stewens für Bayern als einziges Bundesland in die Diskussion gebracht hat und deren Umsetzung sie erreicht hat, aufgreifen. Das ist Prävention im besten Sinne. Ich möchte aber auch auf § 1666 BGB verweisen, der beinhaltet, dass Familienrichter Erziehungsgespräche durchführen, der aber auch eine Beschleunigung des Entzugs des elterlichen Sorgerechts Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode8376 Plenarprotokoll 15/115 v. 14.02. strafrecht anzuwenden ist. Das entspricht der gesellschaftlichen Entwicklung seit dem Inkrafttreten des JGG im Jahre 1953 und berücksichtigt, dass der Heranwachsende heute allgemein die Rechte und Pflichten eines Volljährigen hat.

Außerdem würde genau diese Regelung des Gesetzes auch das umsetzen, was der § 105 JGG eigentlich gewollt hat und immer noch will, nämlich dass nur der, der ausnahmsweise als Volljähriger noch erzieherischer Einwirkungen bedarf, nach dem Jugendstrafrecht behandelt wird, während sonst jeder andere über 18-Jährige sich auch im Strafrecht als Erwachsener behandeln lassen muss.

Meine Damen und Herren, dem setzt der Dringlichkeitsantrag nichts entgegen. Er leugnet jeden gesetzgeberischen Anpassungsbedarf im Jugendstrafrecht und setzt allein und ­ man muss sagen ­ einseitig auf Prävention.

Damit bietet er keine Lösung für den Fall, den wir in diesem Punkt angesprochen haben, dass Prävention gar nicht mehr gefragt ist, weil wir leider Gottes jemanden haben, der bereits als Gewaltkrimineller, als Straftäter vor uns steht.

Bei aller Anerkennung des Präventionsgedankens muss ich sagen: In dem Moment, wo ich einen Gewalttäter, einen Intensivtäter vor mir habe, brauche ich die entsprechenden Instrumente, um mit ihm umgehen zu können.

Dazu liefern Sie uns in Ihrem Antrag keine einzige Hilfe.

Am allermeisten missfällt mir an Ihrem Antrag, dass Sie darin zum Ausdruck bringen, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte in Bayern nicht in der Lage wären, auf Straftäter dieser Art einzugehen. Dazu muss man im Grunde gar nichts mehr bemerken. Außer: Informieren Sie sich doch bitte, bevor Sie solche Behauptungen aufstellen. Schauen Sie sich doch bitte an, wo die bayerischen Richter und Staatsanwälte im bundesweiten Vergleich stehen, nämlich an der Spitze. Trotz unbestritten hoher Arbeitsbelastung bewältigen sie unsere Verfahren in Bayern am schnellsten. Deswegen kann ich nur sagen:

Insgesamt und unter Berücksichtigung all Ihrer Punkte zielt der Dringlichkeitsantrag ins Leere und ist deshalb abzulehnen. Darum bitte ich sehr herzlich.

(Beifall bei der CSU) Präsident Alois Glück: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Dringlichkeitsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. ­ Das ist die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN weitgehend. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. ­ Das ist die CSU-Fraktion.

Stimmenthaltungen? ­ Keine. Letzteres war die Mehrheit; damit ist der Antrag abgelehnt.

Die übrigen Dringlichkeitsanträge 15/9920, 15/9921 und 15/9922 werden an die Ausschüsse verwiesen.

Ein Jahr Altersunterschied, die gleiche Tat, die Tatausführung sogar noch in der Hand des Jüngeren. Wie kann man das richtig finden und meinen, das den Bürgerinnen und Bürgern und den Eltern vermitteln zu können? Dem können wir nicht zustimmen. Das ist nicht unsere Sicht der Dinge.

Und noch eines. Sie haben beklagt, die Richter hätten kein Verständnis für unsere Forderungen. Da kann ich Ihnen genau das Gegenteil beweisen. Denken Sie nur an den Fall der kleinen Vanessa in Gersthofen. Es waren gerade die Richter, die gesagt haben, die Jugendstrafe von zehn Jahren reiche bei diesen Extremtaten nicht aus.

Hier könne man nicht nur auf den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts verweisen, hier brauche man mehr.

Hier müsse auch der Sühnecharakter des Strafrechtes mit einfließen. Herr Kreuzer hat das angesprochen. Deshalb brauchen wir hier auch härtere Strafen.

Noch etwas: Für Ihre Aussage, die Sanktionspolitik, die wir betreiben, sei an Ethnien ausgerichtet, gibt es überhaupt keinen Grund. Wenn wir sagen, dass bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund, die 40, 50 oder 60 Straftaten hinter sich haben und sich durch den Erziehungsgedanken des Strafrechts nicht belehren lassen, auch über das Thema Ausweisung nachzudenken ist, dann hat das nichts mit Sanktionspolitik zu tun, sondern damit, dass eventuell keine Integrationsbereitschaft bei den Menschen besteht, die nach Deutschland kommen und die die Freiheit in unserem Lande nutzen, um Straftaten zu begehen.

(Beifall bei der CSU)

Ich habe immer gesagt: Das geltende Jugendstrafrecht hat sich bewährt. Bestimmte Regelungen sind aber reformbedürftig, und dazu zählt für mich auch der § 105 des Jugendgerichtsgesetzes, der die Voraussetzungen für die Anwendung des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden regelt. Diese Vorschrift stellt unsere Praxis vor Auslegungsprobleme. Ich möchte Ihnen ganz klar sagen, dass ich in keiner Weise die Unabhängigkeit der Gerichte angreifen werde. Sie ist für mich ein hohes Gut, Herr Schindler, das wissen Sie auch. Aber Tatsache ist, dass eklatante Unterschiede zu verzeichnen sind zwischen der Handhabe des § 105 JGG beispielsweise in München, wo die Heranwachsenden zu 93 % nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, und der Anwendung dieser Vorschrift auf dem Land, wo das Jugendstrafrecht nach unseren Feststellungen lediglich zu 40 bis 45 % angewendet wird.

Darin liegt eine große Ungerechtigkeit. Deshalb ist es notwendig, aus solchen Fakten rechtspolitische Konsequenzen zu ziehen und zu sagen, dass es einer Klarstellung der Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht oder, anders, der Behandlung Heranwachsender im Strafrecht bedarf.

Deshalb strebe ich eine Regelung an, meine sehr verehrten Damen und Herren, wonach in der Regel das allgemeine Strafrecht und in Ausnahmefällen das An Ihrem Platz finden Sie den entsprechenden Stimmzettel, auf dem getrennt sowohl über die Wiederwahl von Herrn Hüffer zum berufsrichterlichen Mitglied als auch zum ersten Vertreter des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs abgestimmt werden kann. Außerdem ist für diesen Wahlgang die in Ihrer Stimmkartentasche enthaltene gelbe Namenskarte zu verwenden.

Urnen für die Namenskarte und für die Stimmzettel befinden sich auf beiden Seiten des Sitzungssaales im Bereich der Eingangstüren sowie auf dem Stenografentisch.

Ich bitte, sowohl die Namenskarte als auch die Stimmzettel nicht selbst in die Urnen zu werfen ­ einen Moment bitte, wir sind noch nicht in der Abstimmung, so pressierts auch nicht ­, sondern weiterzugeben. Nur so kann ein ordnungsgemäßer Wahlgang sichergestellt werden.

Jetzt beginnen wir mit der Wahl. Dafür stehen fünf Minuten zur Verfügung.

(Geheime Wahl von 13.40 bis 13.45 Uhr)

Die fünf Minuten sind abgelaufen. Der Wahlgang ist damit abgeschlossen. Es wird außerhalb ausgezählt und das Ergebnis später bekannt gegeben.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 b auf: Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (Drs. 15/9515)

­ Erste Lesung ­

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet, die Redezeit dafür beträgt fünf Minuten.

Anschließend findet die Aussprache statt.

Wortmeldungen? ­ Frau Kollegin Kamm.

Christine Kamm (GRÜNE): Sehr verehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Durch eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes wurde es 2005 durch Sie, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, ermöglicht, Waffen zeitlich befristet von der Polizei als Einsatzmittel erproben zu lassen.

(Unruhe ­ Glocke des Präsidenten)

Meine Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht Aufgabe der Polizei, Waffen im Einsatz zu erproben. Die Polizei hat im Einsatz ausschließlich erprobte Waffen einzusetzen. Die Bevölkerung ist kein Experimentierfeld für neuartige Waffensysteme.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 a auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für Bayern (Drs. 15/9800)

­ Erste Lesung ­

Gemäß der Vereinbarung des Ältestenrates soll der Gesetzentwurf ohne Aussprache federführend an den Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten überwiesen werden. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. ­ Danke. Gegenstimmen? ­ Niemand.

Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Absatz 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden.

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. ­ Danke schön. Gegenstimmen? ­ Niemand.

Stimmenthaltungen? ­ Auch niemand. Dann ist das so beschlossen. (siehe Anlage 1)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs; Wiederwahl eines berufsrichterlichen Mitglieds und des ersten Vertreters des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs

Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass am 10. Dezember 2007 die Amtszeit des berufsrichterlichen Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Herrn Rolf Hüffer, Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, endete. Herr Hüffer ist seit dem 9. Oktober 2002 auch erster Vertreter des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs hat vorgeschlagen, Herrn Hüffer als berufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und als ersten Vertreter des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs wiederzuwählen.

Die Richterwahlkommission hat gestern den Vorschlägen des Verfassungsgerichtshofs zugestimmt und beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, diese Wahlvorschläge anzunehmen. Der Vorgeschlagene ist bereit, im Fall der Wiederwahl das Amt anzunehmen.

Wir kommen damit zu den Wahlen, die im Einvernehmen aller Fraktionen in einem Wahlgang durchgeführt werden sollen.