Ruth Paulig GRÜNE So die Uhr läuft

Ruth Paulig (GRÜNE): Nein. Ich versuche sogar, etwas aufzuholen.

(Allgemeine Heiterkeit ­ Zuruf: Das ist Chauvinismus!) Zweiter Vizepräsident Prof. Dr. Peter Paul Gantzer:

Das hat mit Chauvinismus nichts zu tun, Herr Kollege.

Das ist Erfahrung mit Frau Paulig.

Ruth Paulig (GRÜNE): So, die Uhr läuft. Ich rede einfach doppelt so schnell.

(Christian Meißner (CSU): Wir brauchen schon für die namentliche Abstimmung zehn Minuten!)

Es geht um die Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Es geht darum, die Landschaft und wertvolle Lebensräume ­ Biotope, die nach dem EU-Naturschutzrecht gemäß Natura 2000 geschützt sind und weitere geschützte Landschaftsbereiche ­ vor Einträgen aus dem Anbau von Genpflanzen zu schützen. Wir sagen, wir brauchen hier eine gesetzliche Ergänzung im Bayerischen Naturschutzgesetz analog zum Bundesnaturschutzgesetz.

Danach sollte im Umgriff von und in geschützten Flächen, wie beispielsweise bei Natura-2000-Flächen oder in Naturschutzgebieten, kein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen erfolgen. Wir wissen es, und auch Sie wissen es aus Untersuchungen in Bayern ebenso wie aus nationalen und internationalen Untersuchungen, dass der Eintrag von Pollen kilometerweit erfolgen kann.

Bayerische Versuche sagen, dass es über 600 Meter weit sein kann, das Bundesamt für Naturschutz spricht von zwei Kilometern. Die Pollen werden so weit getragen. Wir wissen, dass Bienen, je nach Nahrungsangebot, einen Flugbereich von bis zu 30 Quadratkilometern haben können. All das lässt Einflüsse durch Gifte ­ beispielsweise durch Bt-Toxin ­ in schützenswerte Gebiete, in Naturschutzgebiete, befürchten. Wir sagen deshalb, diese Gebiete und ihr Umgriff sind vor GVO-Einträgen (Einträge gentechnisch veränderter Organismen) frei zu halten. Das will unser Gesetzentwurf.

Wenn wir uns die derzeitige Situation in Bayern ansehen, dann sehen wir beispielsweise, dass beim Staatsgut Schwarzach am Main im Umgriff viele Natura-2000-Flächen und Naturschutzgebiete mit allen Nahrungsketten sind. Diese Gebiete sind durch den massiven Anbau des Gen-Maises MON 810 gefährdet. Dies ist ein konkretes Beispiel. Die Entscheidung über eine Gesetzesänderung hingegen ist eine grundsätzliche Überlegung. In Rödelsee beispielsweise ist nach wie vor der Anbau des Gen-Maises vorgesehen. Ganz in der Nähe liegt das Biotop Schwanberg, es wird auch Vorderer Steigerwald genannt. Ich darf Ihnen kurz erklären, warum dieses Gebiet nach der FFH-Richtlinie ein besonders wertvolles Gebiet ist. In der Begründung der bayerischen Meldung heißt es: Landesweit einer der artenreichsten Schmetterlings-Großlebensräume, mehrere bedeutsame Fledermauswinterquartiere, wertvolle Hirschkäferlebensräume. Bt-Toxin greift in die Nahrungskette ein, auch in einem solchen Biotop.

(Christian Meißner (CSU): Das ist doch nicht die Frage des Gesetzentwurfs!) Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/9676 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 15/10432 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. ­ Das sind alle Fraktionen. ­ Gibt es Gegenstimmen? ­ Gibt es Enthaltungen? ­ Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir gleich zur Schlussabstimmung; denn eine Dritte Lesung wurde nicht beantragt. Ich schlage vor, die Schlussabstimmung in einfacher Form durchzuführen. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. ­ Gegenstimmen? ­ Enthaltungen? Das Ergebnis ist dasselbe einstimmige Ergebnis wie zuvor. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: Gesetz über die Errichtung der staatlichen Hochschule für Musik Nürnberg.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Zehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drs. 15/9667)

­ Zweite Lesung ­

Auch hierzu findet keine Aussprache statt, sodass wir gleich zur Abstimmung kommen. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf Drucksache 15/9667 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf

Drucksache 15/10431 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. ­ Das sind CSU-Fraktion und SPD-Fraktion. Gegenstimmen? ­ Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? ­ Keine. Dann ist dem Staatsvertrag so zugestimmt worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (Drs. 15/9748)

­ Zweite Lesung ­

Bevor wir in die Aussprache eintreten, weise ich darauf hin, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN beantragt hat, über den Gesetzentwurf in namentlicher Form abstimmen zu lassen. Ich bitte, das bekannt zu geben, damit die Zeit läuft. Ich eröffne jetzt die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat haben wir eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Paulig. Zehn Minuten, Frau Paulig, schaffen Sie, diese einzuhalten?

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode8818 Plenarprotokoll 15/121 v. 24.04. keit. Dies führt zu schweren Konflikten in unseren Dörfern und in unserer Gesellschaft.

Und so geht es weiter: Wenn durch Maßnahmen der grünen Gentechnik bei Pflanzen oder im Boden unerwartete und für das Ganze schädliche Entwicklungen beginnen, können wir sie nicht mehr ungeschehen machen.

So Zitat einer Erklärung, die Alois Glück und Weitere, auch Ramsauer, unterschrieben haben.

(Zuruf von den GRÜNEN: Recht hat er!)

­ Ja, da hat er recht. Nur, dann ziehen Sie endlich die Konsequenzen und schützen Sie Bayern vor diesen Gentech-Einträgen!

(Beifall bei den GRÜNEN) Schützen Sie die Artenvielfalt, verbessern Sie die Artenvielfalt, und schützen Sie die bayerische Landwirtschaft, die mehrheitlich und mit großem Engagement auf Qualitätsanbau ohne Gentechnik setzt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn ich mir diese Erklärung weiter anschaue, dann fordern Alois Glück und Peter Ramsauer beispielsweise ­ ich zitiere ­: Wir halten es für notwendig, das EU-Recht so zu ändern, dass Gebietskörperschaften, zum Beispiel die Landkreise, die Möglichkeit bekommen, zum kommerziellen Anbau bindende Beschlüsse zu fassen. Das heißt, Sie wollen gentechnikfreie Regionen und den legislativen Rahmen dafür. Das fordern wir auch.

Aber am 08.04.2006 beispielsweise haben Sie diesen unseren Antrag auf Drucksache 15/5793, in dem wir den legislativen Rahmen für gentechnikfreie Regionen fordern, abgelehnt. Auch Präsident Alois Glück hat hier wieder mit Nein gestimmt, während er in seiner Erklärung genau das fordert, was wir mit dem GRÜNEN-Antrag gefordert hatten ­ trotzdem hat er es in namentlicher Abstimmung abgelehnt.

Um diese Debatte mit noch einem Argument weiterzuführen: Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Herr Kauder, hat plötzlich ein ganz neues Argument für Gentechnik gefunden: Die Gentechnik soll das Angebot an Nahrungsmitteln schnell steigern.

(Zurufe von den GRÜNEN: Ja, ja! ­ Weitere Zurufe von den GRÜNEN)

Das ist ja wohl das Dümmste, was ich je gehört habe.

Sogar Seehofer hat hier widersprochen. Was wir brauchen, ist die Artenvielfalt, Sicherung der Artenvielfalt, Sicherung der traditionellen Sorgen ­ nein, Sorten! Sorgen sind es, wenn sie verschwinden. Der Abbau der Biodiversität macht uns Sorgen; aber Sie von der CSU in Bayern wollen ja hier erst bis 2020 Maßnahmen ergreifen.

­ Herr Meißner, Sie haben nachher das Wort. Im Ausschuss haben Sie von der CSU argumentiert, der Schutz sei mit dem Gentechnikgesetz ausreichend geregelt. Das ist er aber nicht. Wenn Sie sagen, Sie wollen den Schutz über das Gentechnikgesetz regeln, dann warte ich schon lange und leider vergeblich auf Ihren Änderungsantrag zum Gentechnikgesetz.

(Beifall der Abgeordneten Barbara Rütting (GRÜNE))

Die Novelle des Gentechnikgesetzes ist mit deutlichen Verschlechterungen für die Biotope und für den Ökolandbau beschlossen worden.

Wenn Sie sagen, das müsse die EU regeln: Die EU hat dies nicht geregelt. Darum sind die Länder gefordert. So ist es.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Die EU hat allerdings ganz klar den zwingenden Schutz der Natura-2000-Gebiete rechtlich geregelt.

(Zurufe von den GRÜNEN: Genau!)

Das ist rechtlich vorgegeben. Diese Gebiete dürfen nicht nur nicht verschlechtert werden, sie müssen sogar über das Management ­ worauf ich schon lange warte ­, über Managementpläne und FFH-Prämien in ihrer ökologischen Qualität verbessert werden. Daran ist leider in Bayern noch gar nicht zu denken.

Aber die Verschlechterung lassen Sie jetzt einfach durchlaufen. So geht es nicht! Ich darf daran erinnern, dass beispielsweise Thüringen von der Naturschutzbehörde ein entsprechendes Gutachten hat anfertigen lassen, dass Brandenburg eine Regelung getroffen hat ­ 800

Meter Umgriff zu diesen Gebieten ­, dass österreichische Bundesländer fast flächendeckend eine Gentechnik-Vorsorge getroffen haben dahin gehend, dass genau diese Gebiete nicht mit GVO belastet werden.

Nur in Bayern duldet man den Anbau nahe dieser gefährdeten Gebiete, gibt sogar noch ein schlechtes Vorbild über das Staatsgut und lässt das Ganze so laufen.

Wenn Sie es heute ablehnen, Herr Meißner: Sie haben die Chance, in der nächsten Legislaturperiode hier Ihren eigenen Gesetzentwurf einzubringen und vernünftige Bedingungen zu schaffen.

(Beifall bei den GRÜNEN ­ Ludwig Wörner (SPD):

Dazu müsste man vernünftig sein!)

­ Ja, das möchte man meinen. Ein gewisser Erkenntnisgewinn ist ja schon da.

Draußen stellen Sie sich hin und sagen etwas anderes.

Ich darf unseren Präsidenten Alois Glück zitieren, der im April 2008 beispielsweise gesagt hat: Die überwältigende Mehrheit der Landwirte sieht den Einsatz der grünen Gentechnik als Bedrohung ihrer Maßstäbe für die Landbewirtschaftung und längerfristig ihrer dann wird es vielleicht auch einmal sinnvoll.

Sie haben es nämlich fertiggebracht, in der dann doppelt ausgenutzten Redezeit, die Sie fast aufgebraucht haben, nur mit einem kurzen Satz über das eigentliche Problem Ihres Antrags zu sprechen, das nämlich ­ Gott sei es geklagt ­ im juristischen, im rechtlichen Bereich liegt.

(Zurufe der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE) und des Abgeordneten Ludwig Wörner (SPD))

Denn die gemeinsame Sorge um die grüne Gentechnik, um Sinn oder Unsinn des Anbaus, erörtern wir, wie gesagt, jede Woche mit Ihnen. Das tun wir auch gern, nur, Sie haben in diesem Fall einen Antrag gestellt, der ganz einfach vom Rechtlichen her betrachtet keinen Sinn macht.

Ich richte ­ einmal ungefragt ­ den herzlichen Dank von Alois Glück aus; der Herr Präsident ist bestimmt auch nicht unglücklich darüber, dass Sie jede Woche seine Meinung auch im Plenum des Bayerischen Landtags kundtun, bis es jeder der Adressaten, die er im Blick hat, ganz bestimmt weiß. Ich gehe also davon aus, er ist Ihnen dankbar.

Was Sie da aber auch wieder weggelassen haben, ist, dass Alois Glück ausdrücklich ­ auch nach dieser gemeinsamen Erklärung mit Ramsauer ­ die Haltung der CSU-Landtagsfraktion unterstützt hat, in diesem Jahr auf einen weiteren Anbau im Landessortenversuch zu verzichten, jedoch den Langfristanbau, den Sie plötzlich

­ was Sie jahrelang nicht getan haben ­ auch in Frage stellen, beibehalten zu wollen.

Jetzt will ich nicht denselben Fehler machen wie Sie, nur über das zu reden, worüber wir uns jede Woche austauschen, sondern ich muss auf Ihren Antrag zu sprechen kommen, mit dem Sie das Naturschutzgesetz in Bayern ändern wollen.

Der Gedanke ­ um das einmal deutlich kundzutun ­ ist doch auch gar nicht schlecht. Sie nehmen alles, was bei uns naturschutzfachlich bedeutsam ist, also Naturschutzgebiete, Nationalparks, Naturdenkmäler, geschützte Landschaft, Biotope, Biosphärenreservate etc., und sagen nicht ohne Hintergrund: Okay, dort wollen wir es unter allen Umständen vermeiden, das GVO ausgebracht werden oder einfallen können. Das ist doch nicht verkehrt. Nur, warum wir den Antrag ablehnen, ist eben auch richtig: weil das Naturschutzrecht in Bayern der falsche Standort für solche Regelungen ist.

(Ruth Paulig (GRÜNE): Dann machen Sie doch einen anderen Vorschlag!)

­ Das ist doch geregelt. Spezifische Gentechnikrisiken werden im Gentechnikrecht geregelt, und für das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen ist eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung im Gentechnikrecht vorgesehen. Das macht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Das sind die Punkte: Sicherung der regionalen Landwirtschaft, keine Exportsubventionen, die die Märkte in den Hungerländern kaputtmachen, (Beifall bei den GRÜNEN) und kein Zwang, dort Futtermittel für die Futtertröge unserer Tierproduktion zu erzeugen, beispielsweise bei Darlehensvergabe durch die Weltbank. Da ist zu handeln. Die Instrumente sind klar. Aber wir müssen auch hier bei uns sorgsam sein: keine GVO-Einträge, keine Agro-Biotechnologie, keine Abhängigkeit von Bauern oder Zerstörung von Biotopen. Dazu unser Gesetzentwurf, der wie in anderen Bundesländern und in Österreich für klare Verhältnisse sorgt. Haben Sie Mut, und stimmen Sie unserem Antrag zu!

(Beifall bei den GRÜNEN) Zweiter Vizepräsident Prof. Dr. Peter Paul Gantzer:

Vielen Dank, Frau Kollegin. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Meißner.

Christian Meißner (CSU): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Das Thema dürfen wir jetzt offensichtlich jede Woche erörtern. Darüber freue ich mich auch, (Zurufe von den GRÜNEN) weil es uns immer wieder Gelegenheit gibt, die Meinungen auszutauschen.

Das Wichtigste hat Kollegin Paulig am Schluss gesagt.

Deswegen will ich es gleich noch einmal aufgreifen, auch weil es noch frisch im Gedächtnis ist. Sie haben vom Handlungsbedarf gesprochen, der zweifellos vorhanden sei, und Sie haben es in Zusammenhang gesetzt mit der derzeitigen Nahrungsmittelkrise. Da haben Sie recht.

Wer in dieser Woche einen interessanten Artikel im Spiegel gelesen hat, der kann das Problem nicht ganz von der Hand weisen, dass die großen Firmen, die Futtermittel und Ähnliches herstellen, auch im Bereich der grünen Gentechnik und der Agrogentechnik forschen und manchmal vielleicht aus wirtschaftlichen Gründen in die falsche Richtung forschen. Wenn Sie da sagen, es bestehe Handlungsbedarf, dann haben Sie recht.

Was aber Ihren Antrag betrifft, der letztlich auf eine Änderung unseres Naturschutzgesetzes hinausläuft, komme ich noch einmal auf den Anfang Ihres Beitrags zurück.

Da haben Sie gesagt, Sie reden angesichts der knappen Redezeit doppelt so schnell. Da sage ich Ihnen: Dadurch wird es aber nicht richtiger, dadurch wird es auch nicht sinnvoller.

(Widerspruch bei den GRÜNEN) Lieber langsamer reden und am besten vorher nachdenken, (Zuruf der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE) ­ Weitere Zurufe von den GRÜNEN)