Wer dafür ist den bitte ich um das Handzeichen

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode9050 Plenarprotokoll 15/124 v. 05.06.

Kann sich die CSU-Fraktion einigen, wie sie stimmen will? ­ Es fehlt die Führung, sehe ich gerade.

Ich lasse also noch einmal abstimmen. Vielleicht hat man sich dann geeinigt. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der SPD. Gegenstimmen? ­ Das sind die Fraktionen der CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? ­ Keine.

Die Nummer 6 des Änderungsantrags ist damit ebenfalls abgelehnt.

Zum Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung dieser Beschlussempfehlung zu, allerdings mit der Maßgabe von weiteren Änderungen.

Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 15/10723.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. ­ Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen?

Keine. Stimmenthaltungen? ­ Auch keine. Damit ist das Gesetz einstimmig so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. ­ Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. ­ Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. - Keine. Stimmenthaltungen? ­ Keine. Das ist dasselbe Abstimmungsergebnis. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: Zweites Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes für Bayern.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Nummern 1, 3, 5 und 7 bis 10 des Änderungsantrages auf der Drucksache 15/10310 ihre Erledigung gefunden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes (Drs. 15/9806)

­ Zweite Lesung ­

Ich eröffne die allgemeine Aussprache und weise wieder auf die fünfminütige Redezeit hin. Erste Wortmeldung: Sehr geehrte Frau Kollegin Rütting, bitte. wegen Verletzung von fischereilichen Grundlagen zu beanstanden.

Siebtens. Wer die Ausübung am Fischereigewässer vorsätzlich unmöglich macht, soll künftig mit einem Bußgeldbescheid rechnen müssen.

Achtens. Das Fischereigesetz soll noch anwendungsfreundlicher werden. Deshalb werden entbehrliche Verwaltungsvorschriften abgeschafft. Die Novelle leistet einen wichtigen Beitrag zur Rechtsbereinigung und Deregulierung. Es war eine große Diskussion, wie viel notwendig geregelt werden muss und auf was man verzichten kann. 30 Vorschriften des geltenden Gesetzes werden ganz oder teilweise aufgehoben bzw. wesentlich kürzer gefasst. Das Gesetz leistet einen beispielhaften Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und zur Entbürokratisierung.

Ich bitte Sie, die Gesetzesvorlage in der Fassung zu verabschieden, die Sie mit der vorliegenden Beschlussempfehlung einschließlich der Voten der mitberatenden Ausschüsse und des für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen erhalten haben.

Zweiter Vizepräsident Prof. Dr. Peter Paul Gantzer:

Vielen Dank, Herr Minister. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 15/9800, der Änderungsantrag auf der Drucksache 15/10310 und die Beschlussempfehlung mit dem Bericht des federführenden Ausschusses für Landwirtschaft und Forsten auf der Drucksache 15/10723 zugrunde.

Ich lasse zunächst über die Nummern 2, 4 und 6 des Änderungsantrags auf der Drucksache 15/10310 abstimmen, die vom federführenden Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten zur Ablehnung vorgeschlagen werden. Wer entgegen dem Ausschussvotum den Nummern 2 und 4 des Änderungsantrages auf der Drucksache 15/10310 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? ­ Das ist die CSU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? ­ Das ist nicht der Fall. Diese Änderungen sind damit abgelehnt.

Wer entgegen dem Ausschussvotum der Nummer 6 des Änderungsantrags auf der Drucksache 15/10310 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. ­ Das ist nur die Fraktion der SPD. Gegenstimmen? ­ Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und die.

Meine Herren, Sie stimmen zu? ­ Ich habe aber den Eindruck, dass dagegen gestimmt wurde.

(Zwischenruf des Abgeordneten Engelbert Kupka (CSU))

Bitte bedenken Sie, dass es sich um Haustiere handelt.

Das sind Familienmitglieder, Lebensgefährten von Kindern, alten Menschen, die oft monatelang nach dem geliebten vermissten Tier suchen und sogar erleichtert wären, wenn sie hören, dass es erschossen worden und nicht in einem Versuchslabor gelandet ist.

Ich habe den Eindruck, dass den beiden sogenannten großen Volksparteien immer noch nicht klar ist, welche Bedeutung der Schutz der Tiere in der Bevölkerung hat.

Ich höre das jeden Tag wieder. Ich hoffe also darauf, dass Sie sich heute einen Ruck geben, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU und der SPD, und unserem Antrag zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN) Zweiter Vizepräsident Prof. Dr. Peter Paul Gantzer: Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Prof. Dr. Vocke.

Prof. Dr. Jürgen Vocke (CSU): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Thema Jagdschutz fällt mir trotz zahlreicher Lippenbekenntnisse immer wieder auf dass der Tierschutz, der für die Haustiere gelten soll, für die Wildtiere gar nicht oder nur in äußerst eingeschränktem Umfang gelten soll. Mich erinnert das etwas an den antiken Gott Janus, also an die zwei Gesichter. Man sieht in die eine Richtung, gleichzeitig aber auch in die andere Richtung. Das ist auch ein Sinnbild für den Zwiespalt, für den Sie hier stehen, und der durch diesen Gesetzentwurf auch noch geprägt wird.

Verehrte Frau Rütting, Sie sagen, die Katzen seien nette und liebe Tiere. Ich möchte Sie daran erinnern - (Barbara Rütting (GRÜNE): Das sagte ich doch gar nicht! ­ Maria Scharfenberg (GRÜNE): Sie hat doch auch vom Wildern gesprochen!)

- Ich habe Ihnen auch zugehört, jetzt hören Sie mir bitte zu.

Was ist denn in der Setz- und Brutzeit mit den ganzen Bodengelegen? Was ist mit den jungen Kiebitzen, den Feldlärchen, die auf der roten Liste stehen, oder den Rebhühnern, die teilweise auf der roten Liste stehen? Was ist mit den Junghasen, was ist mit dem Birkwild in der Rhön oder was ist mit dem Auerwild? Alle sind Bodenbrüter. Wenn wir dafür keine Schutzmaßnahmen ergreifen, haben diese Tiere überhaupt keine Chance mehr.

Sie wollen ein totales Abschussverbot für Katzen. Keiner hat ein Interesse daran, eine Katze abzuschießen. Viele Jäger haben auch selbst Katzen zuhause. Viele Jäger sind auch Bauern oder leben auf Bauernhöfen und kennen daher die emotionalen Bindungen. Das gilt genauso auch für Hunde. Das ist doch nichts Neues. Ich sehe bei Ihnen immer nur den Tunnelblick einseitig in Richtung Haustiere. Ich sehe bei Ihnen aber nicht, dass Barbara Rütting (GRÜNE): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade einen schönen Spruch gelesen: Die größte Errungenschaft der Demokratie ist der Kompromiss. Auf einen solchen Kompromiss hoffe ich heute in Bezug auf unseren Antrag betreffend die Novellierung des Bayerischen Jagdgesetzes, obwohl meine bisherigen Erfahrungen im Landtag mir kaum noch Illusionen gelassen haben, dass die Diskussionen in den Ausschüssen wirklich zu Kompromissen führen.

Die CSU hat, wie Sie wissen, unseren Antrag abgelehnt; die SPD hat sich enthalten ­ bisher. Immerhin haben Sie, Herr Minister Miller, Entgegenkommen signalisiert und Sie, Herr Professor Vocke, zumindest Gesprächsbereitschaft. Darauf warte ich immer noch. Im Umweltausschuss hat Kollegin Biedefeld als Einzige ihrer Fraktion

­ die sich enthalten hat ­ für unseren Antrag gestimmt.

Das hat mich sehr gefreut.

Worum geht es? ­ Noch immer werden jährlich auch nicht wildernde Hunde und Katzen von Jägern abgeschossen.

Sogar der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes spricht von Hunderttausenden und verlangt eine Reform des Bundesjagdgesetzes. Die Jagdbehörde weigert sich

­ für uns unverständlicherweise ­ genaue Zahlen zu Unverständnis stieß. In Ihren Argumenten, Herr Minister Miller, habe ich einen Widerspruch bemerkt. Sie sagten, die Bestandsaufnahme der Abschüsse von Hunden und Katzen bedeute zuviel Bürokratie. Wenn es wirklich nur wenige sind, wie von der Jägerschaft behauptet, kann von Bürokratieaufwand eigentlich keine Rede sein. Oder sind es doch so viele, dass Sie sie nicht nennen wollen?

Bei den jährlich fünf Millionen getöteter bejagbarer Tiere bereitet die Auflistung offensichtlich auch kein Problem.

Unser Gesetzentwurf schlägt also vor: dass Hunde von Jagdschutzberechtigten nur dann erschossen werden dürfen, wenn sie tatsächlich beim Wildern angetroffen werden, dass Katzen nur dann erschossen werden dürfen, wenn sie mehr als 1000 Meter vom nächsten Gehöft entfernt beim Wildern angetroffen werden. Zurzeit sind es gerade mal 300 Meter. Das ist für eine Katze zu wenig. Sie geht weiter und sitzt vielleicht 500 Meter von einem Gehöft entfernt vor einem Mauseloch, wartet auf die Maus und kann trotzdem abgeschossen werden. Für die geschossenen Hunde und Katzen soll eine Meldepflicht bei der unteren Jagdbehörde eingeführt werden.

Schließlich sollen die in Fallen gefangenen Hunde und Katzen nicht getötet werden, sondern dem Eigentümer bzw. dem zuständigen Tierheim übergeben werden. Das kann nicht so problematisch sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Fehlverhalten von Hundebesitzern ist eindeutig mit entsprechenden Paragraphen zur Schadensersatzpflicht und zur Jagdwilderei geregelt. Das wollte ich ausdrücklich betonen, weil immer wieder anderes behauptet wird.

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode9052 Plenarprotokoll 15/124 v. 05.06.

Wenn sich der Tierschutz auch einsetzt, freue ich mich darüber. Das hilft aber nichts. Es ist in den Gesprächen auch gesagt worden, man sollte die Leute aus dem Tierschutzverein ausschließen. Ich habe mir die Zahlen angesehen. Wir haben 120 000 Mitglieder im Tierschutzverein. Wir haben aber 5,7 Millionen Hunde. Die 5,7 Millionen Hundehalter sind aber nicht alle im Tierschutz, folglich kann man sie gar nicht aus dem Tierschutzverein hinauswerfen.

Wir müssen eine realistische Politik betreiben. Wir haben einen sehr scharfen und 42 des Bayerischen Jagdgesetzes. Der bietet im Moment ausreichend Schutz. Deswegen beantrage ich, dass Ihr Gesetzentwurf abgelehnt wird.

(Beifall bei der CSU) Zweiter Vizepräsident Prof. Dr. Peter Paul Gantzer: Herr Vocke, bleiben Sie gleich da, denn ich erteile Frau Rütting zu einer Zwischenbemerkung das Wort.

Barbara Rütting (GRÜNE): Herr Professor Vocke, Sie sagen auch immer das gleiche, Sie sagen immer, wir würden den Tierschutz teilen, das stimmt doch nicht. Ich habe ausdrücklich auf die Paragrafen verwiesen, nach denen Tierhalter belangt werden können, wenn sie falsch handeln. Ich sage doch nicht, dass das Reh erst gerissen werden muss, damit der Hund erschossen werden darf.

Sie lesen unseren Entwurf nicht richtig durch. Sie haben nicht gesagt, warum Sie gegen eine Meldepflicht sind.

Wenn so wenige Tiere erschossen werden, kann man sie doch melden und es den Besitzern kundtun.

Außerdem werden in den Mägen von Katzen zu 80% Mäuse gefunden. Sie stellen es immer so dar, als würden wir uns nur um die Haustiere kümmern. Ich will auch nicht, dass mein Hund ein Reh reißt. Ich bitte wirklich, das zur Kenntnis zu nehmen.

Prof. Dr. Jürgen Vocke (CSU): Erst einmal zur Meldepflicht: Wenn einer seinen Hund oder seine Katze streunen lässt und das Tier nicht mehr auftaucht, soll er sich bitte erst einmal melden. Die Katzen sind nicht einmal gekennzeichnet. Ich weiß nicht, wem eine streunende Katze gehört. Wie ist denn die Praxis? In den relativ kleinen Revieren kennt fast jeder den Tierhalter. Er weiß doch genau, wo die Katze hingehört. Er schießt die Katze doch gar nicht.

(Barbara Rütting (GRÜNE): Das wird aber gemacht!) Sie reden von hunderttausenden von Katzen. Keine dieser Zahlen ist von Ihnen bisher verifiziert worden. Sie stellen die Zahlen nur in den Raum. Soll ich von Haus zu Haus laufen und fragen, wem die Katze gehört? Der Katzenhalter muss sich selbst drum kümmern. Er soll erst einmal zu den Straßenmeistereien gehen. Dort liegen die der Tierschutz tatsächlich auch für die frei lebende Tierwelt gelten muss. Dass kommt vor allem beim Antrag in Bezug auf die Hunde zum tragen. Ich weiß nicht, ob Sie es einmal draußen in der Praxis erlebt haben, wenn gerade in dieser Jahreszeit den Rehgeißen der Fötus herausgerissen wird. Sie müssen einmal diese entsetzlichen Todesschreie hören. Ich höre von Ihnen den ganzen Tag nur schöne Worte. Die helfen den Rehen aber nicht. Sie müssen auch an die Mitverantwortung der Hundehalter appellieren. Sie müssen einmal erleben, welche Dramen sich draußen abspielen, wenn Tiere zu Tode gebissen werden. So schön und so lustig ist das nicht. Deshalb sollten Sie auch an die frei lebende Tierwelt denken.

Ich erinnere an zwei Zeitungsnachrichten. Am 26. Mai berichtete der Münchner Merkur darüber, dass ein Schäferhund einen Pudel anfiel, den Pudel halb tot biss und gleichzeitig über die Hundehalterin herfiel. Sie musste ins Krankenhaus. Am 16. Mai wurde darüber berichtet, dass ein wildernder Hund in Pfaffenhofen einem trächtigen Reh den Fötus herausgerissen hat. Er hat die ganze Bauchdecke aufgebissen. Ich höre dazu von Ihnen nichts. Wir sind nur gesprächsbereit, wenn Sie den Tierschutz tatsächlich ernst nehmen. Der Tierschutz ist nicht teilbar.

(Barbara Rütting (GRÜNE): Für uns auch nicht!)

Die Haustiere müssen denselben Schutz genießen wie die Wildtiere. Alles andere wären nur Lippenbekenntnisse. So lange das nicht gesagt wird, sehe ich keine Möglichkeit zu Gesprächen.

Im Übrigen haben wir die Jagdgesetze in den letzten Jahren drastisch verschärft. Das ist in Ordnung so. Dem haben wir auch zugestimmt. Vorher durfte der Jagdschutz bereits ausgeübt werden, wenn der Hund nur ohne Aufsicht draußen war. Dass geht heute nicht mehr. Der Jagdschutz darf heute nur mehr ausgeübt werden, wenn von dem Hund tatsächlich eine unmittelbare Gefahr ausgeht.

Sie sagen in Ihrem Entwurf, der Jagdschutz sollte erst dann ausgeübt werden, wenn der Hund schon am Wild ist. Das ist doch geradezu grotesk. Da wäre die Rehgeiß schon mausetot. Hier müssen wir die Kirche im Dorf lassen.

Als nächstes fordern Sie, den Hund zum Tierheim zu fahren. Fast alle Jäger haben auch Hunde. Wer einen Hund und nicht nur so ein kleines Plüschtierchen zu Hause hat, weiß, dass der Hund sein Territorium verteidigt. Fangen Sie einmal einen Schäferhund ein und geben Sie diesen wildfremden Schäferhund zu einem Deutsch-Drahthaar ins Auto. Da kommt Freude auf. Aus diesem Auto steigt keiner mehr heil aus. Das muss man auch berücksichtigen. Ihr Antrag enthält nur Theorien.

(Susann Biedefeld (SPD): Ein Anruf beim Tierschutzverein reicht völlig aus!)