Die Situation beim privaten Wegerecht hat sich weiterhin positiv entwickelt

Beispiel OMV in Burghausen oder Basell in Münchsmünster. Die Realisierung der Pipeline und die staatliche Unterstützung haben das Vertrauen der Firmen in die langfristige Zukunft des Chemiedreiecks gestärkt und ihnen diese Investitionen auch ermöglicht.

Die Situation beim privaten Wegerecht hat sich weiterhin positiv entwickelt. In Bayern und in Rheinland-Pfalz haben sich fast alle betroffenen Eigentümer freiwillig mit der EPS geeinigt. Dies liegt nicht zuletzt an den äußerst günstigen Rahmenbedingungen, die mit den Bauernverbänden jeweils vor Ort abgeschlossen wurden. Da in Baden-Württemberg eine solche Vereinbarung erst zehn Monate später zustande kam, ist der Wegerechtserwerb dort noch nicht so weit fortgeschritten.

Die EPS ist als Verbindungsstück zwischen Nord- und Südosteuropa für den baden-württembergischen Raffineriestandort Karlsruhe von extrem hohem Interesse. Sie bietet den strukturschwachen Gebieten Baden-Württembergs ein großes Potenzial für die Ansiedlung chemischer Industriebetriebe.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach Gesprächen mit dem baden-württembergischen Wirtschaftsminister gehe ich davon aus, dass auch die dortige Landesregierung alle für den Bau der Pipeline erforderlichen Maßnahmen treffen wird. Ich halte mich nicht an Aussagen vom Regierungspräsidenten aus Baden-Württemberg, sondern ich richte mich nach den Aussagen des Wirtschaftsministers.

Ich bitte das Hohe Haus um Zustimmung im weiteren gesetzgeberischen Verfahren und bedanke mich für die bisherige Beratung und Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU) Präsident Alois Glück: Das Wort hat Herr Kollege Schindler.

Franz Schindler (SPD): Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will die Debatte nicht unnötig in die Länge ziehen, aber doch noch Folgendes sagen: Liebe Frau Stahl, Sie haben, wenn ich Sie richtig verstanden habe, unter Bezugnahme auf die Boxberg-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt, das Bundesverfassungsgericht lasse eine Enteignung mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu schaffen, nicht zu. Das ist nicht wahr. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Bundesbaugesetz eine Enteignung mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu schaffen usw., nicht zulässt.

Deswegen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, wer so etwas will, muss dafür ein Gesetz schaffen.

Das Bundesverfassungsgericht kennt natürlich das Grundgesetz. Darin steht auch, dass Eigentum verfallen nicht zuletzt mit einer ausreichenden Ethylenversorgung. Man kann sowohl Ethen als Ethylen sagen, aber die Formel ist immer die gleiche. Das möchte ich in diesem Zusammenhang aus meinem alten Background heraus sagen.

(Zuruf von den GRÜNEN ­ Gegenruf des Abgeordneten Ernst Weidenbusch (CSU))

Diese Versorgungssicherheit kann nur mit der geplanten Pipeline erreicht werden. Das möchte ich wirklich klar zum Ausdruck bringen. Die EPS bietet den Unternehmen die erforderliche Planungssicherheit und damit einen Anreiz für Investitionen und für die Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Darüber hinaus hat die wirtschaftliche Bedeutung der EPS eine gesamteuropäische Dimension. Sie ist Voraussetzung für den Anschluss an bestehende Leitungssysteme in Frankreich, Österreich und Osteuropa. Bayern wird in dem künftigen trans-europäischen Netz eine Schlüsselstellung einnehmen. Ich bin dem Kollegen Weidenbusch dankbar dafür, dass er das schon in dieser Art und Weise formuliert hat.

Die Ausschüsse haben diese Ethylenpipeline mit einer breiten Zustimmung befürwortet. Dafür bin ich den Kolleginnen und Kollegen absolut dankbar. Ich habe aber auch Verständnis dafür, dass sich einige Abgeordnete aus Rücksicht auf betroffene Landwirte enthalten haben.

Auch mir wäre es lieber ­ das möchte ich hier in aller Deutlichkeit sagen -, wenn das Projekt ohne staatlichen Zwang realisiert werden könnte. Deshalb hat die Staatsregierung stets auf den vorrangigen freiwilligen Erwerb der Rechte bestanden. Auch der Bayerische Landtag hat mit Beschluss vom 14. Februar 2008 die zeitnahe Vorlage des Gesetzentwurfes gefordert.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die Zweckbindung der staatlichen Förderung. Zum Beispiel sollten die beteiligten Betriebe den langfristigen Erhalt der Arbeitsplätze im Chemiedreieck zusagen. Soweit es die Pipeline selbst betrifft, muss die Förderung zurückgezahlt werden, wenn sie nicht fachgerecht gebaut und betrieben wird. Dies ist im Zuwendungsbescheid auch so sichergestellt. Der Artikel 4 des vorliegenden Gesetzentwurfes sieht für diesen Fall sogar eine Rückenteignung vor. Ich glaube, dass das auch ein richtiger Passus ist.

Eine weitere Zusicherung der Industrie wäre illusorisch.

Den Erhalt der Arbeitsplätze für die Lebensdauer der Pipeline kann und darf kein verantwortungsvoll handelndes Unternehmen zusagen, weil es damit auch seine eigene Zukunft riskieren würde.

Der beste Beweis dafür, dass die staatlichen Zuschüsse nachhaltig gut angelegt sind, sind die millionenschweren Investitionen der Unternehmen im Chemiedreieck, zum Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode9060 Plenarprotokoll 15/124 v. 05.06.

tiere einmal aus dem Pressespiegel des Landwirtschaftsministeriums von Baden-Württemberg, wiedergegeben in der Gmünder Tagespost vom 2. April 2008: Druck gegen die Ethylen-Pipeline. Landwirte und Gemeinden im Ostalp- und Rems-Mur-Kreis bekräftigen ihr Nein.

Ich bin nach den Debatten, die ich erlebt habe, der festen Überzeugung: Es geht den Landwirten nicht nur um die Grundstückspreise, sondern auch um die Gefährdung.

Aber wir haben uns darauf geeinigt, dass wir dazu weiter nicht reden. Es geht auch um die weitere Nutzung der Grundstücke. Die Dinge sind gar nicht so einfach. Es ist nicht so, dass da ein Bereich für die Pipeline entsteht und man dann außen herum mäht.

Ebenso gibt es Widerstand des Bürgermeisters und des Gemeinderats in Alfdorf.

Ich entnehme Ihren Worten auch, dass das Wirtschaftsministerium zwar eine Ankündigung gemacht hat, aber keine irgendwie gearteten festen, greifbaren Ergebnisse da sind. Es heißt, man werde etwas auf den Weg bringen. Das ist mir für die Zahlung von 45 Millionen Euro einfach zu wenig. Die Dinge hängen doch miteinander zusammen.

Es wurde argumentiert, ich kenne das Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht. Ich habe meinen Redebeitrag mit der Feststellung begonnen: Es gibt eine ganze Reihe von Vorgaben. Das betrifft Satz 2 des Urteils. Die Vorgaben müssen erfüllt sein. Aber ich sehe sie nicht als erfüllt an.

Im Übrigen stimmt es, was Herr Schindler gesagt hat:

Das Bundesbaugesetz lässt eine Enteignung mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu schaffen, nicht zu. Was ich dazu gesagt habe, habe ich nicht anders gemeint.

Sie haben weiter gefragt, wofür ich hier eigentlich stehe.

Ich sage es Ihnen gern. Ich stehe hier für die Steuerzahler und die Bürger. Solange der Planfeststellungsbeschluss von Oberbayern etwas anderes sagt, nämlich dass Umplanungen möglich sind, sehe ich nicht, warum ich diesen Beschluss infrage stellen sollte und Sie nicht auffordern sollte, erst einmal umzuplanen, bevor Sie einen solchen Gesetzentwurf auf den Weg bringen.

(Beifall bei den GRÜNEN) Präsident Alois Glück: Herr Kollege Weidenbusch, bitte.

Ernst Weidenbusch (CSU): Kolleginnen und Kollegen!

An dieser Stelle nehme ich Anlass, Frau Stahl zu sagen, dass es nicht angeht, wenn sie falsch zitiert und so alle anderen verantwortlich macht. Frau Stahl, Sie machen das ständig. Sie haben hier das Bundesverfassungsgepflichtet. Sie müssen sich bei Ihrer Argumentation schon fragen lassen, welche Interessen Sie eigentlich vertreten. Ich bin der Meinung, dass einem Grundstückseigentümer, gleich, ob er einen Vorgarten oder ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück hat, zugemutet werden kann, im Interesse der Allgemeinheit auf einen Teil seines Eigentums zu verzichten. Das verlangen wir, wenn eine Gasleitung verlegt oder eine Straße gebaut wird, von jedem. Das verlangen wir von Landwirten, wenn wir eine Öl-Pipeline bauen. Das gilt auch bei Gasleitungen. Dass man den Grundstückeigentümern dann etwas zumuten muss, ist eine Selbstverständlichkeit. Wer gegen solche Baumaßnahmen ist, muss schon erklären, welche Interessen er eigentlich vertritt.

Auch der Umstand, dass wir es hier mit einem Privatunternehmen zu tun haben, ist nicht einmalig und erstmalig.

Muss ich wirklich darauf verweisen, dass auch Gasleitungen von Privaten betrieben werden, dass auch andere Versorgungsleitungen von Privaten betrieben werden?

Da handelt es sich wirklich nicht um Einmaligkeit oder Erstmaligkeit.

Es stimmt, was im Gesetz steht. Alle wollen, dass man das Gesetz nicht braucht, weil es vorrangig ist, sich mit den Grundstückseigentümern zu einigen.

Dass Grundstückseigentümer dazu neigen, zu pokern, ist auch nicht neu. Wenn 90 % der Wegerechte erworben sind und 10 % noch fehlen, fragt sich, ob man auf das Projekt verzichten sollte.

Ich bin der Meinung, die restlichen 10 % der Grundstückseigentümer haben gegenüber der Allgemeinheit die Pflicht, eine Einschränkung ihres Eigentums in Form der Gewährung eines Wegerechts hinzunehmen. Wenn die Grundstückseigentümer das nicht tun und von den GRÜNEN unterstützt werden, dann muss ich sagen, dass das ein eigentümliches Verständnis der Verfassungsordnung offenbart, die wir in diesem Land haben. Deswegen kann ich es überhaupt nicht verstehen, wie hier argumentiert wird.

Aber darauf kommt es ja gar nicht an. Genauso kommt es nicht auf die Meinung der Vertreter des Bauernverbandes in der CSU-Fraktion an. Die CSU kann dankbar sein, dass wir im Landwirtschaftsausschuss den Gesetzentwurf gerettet haben. Die CSU hätte ihn im Landwirtschaftsausschuss durchfallen lassen.

(Beifall bei der SPD) Präsident Alois Glück: Das Wort hat Frau Kollegin Stahl.

Christine Stahl (GRÜNE): Herr Präsident, meine Herren und Damen! Wenn es für die Landwirte so unproblematisch wäre, wie es Frau Müller hier darzustellen versucht hat, dann frage ich mich, wieso das so sein soll. Ich

Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechtsund Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in Artikel 5 als Datum des Inkrafttretens der 1 Juli 2008 eingefügt wird.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. ­ Die Gegenprobe. ­ Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Weichenrieder. Stimmenthaltungen? ­ Keine. Damit ist so beschlossen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. ­ Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. ­ Die Gegenprobe! ­ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Kollege Weichenrieder.

Stimmenthaltungen?

Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: Gesetz über die Enteignung für die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Münchsmünster und der Landesgrenze zu Baden-Württemberg bei Nördlingen (Bayerisches Rohrleitungs-Enteignungsgesetz ­ Herr Kollege Weichenrieder, Sie haben das Wort für eine Erklärung zur Abstimmung.

Max Weichenrieder (CSU): Herr Präsident, Hohes Haus! Ich möchte die Erklärung deswegen abgeben, weil ich bei dieser Abstimmung dagegen gestimmt habe, und zwar aus folgenden Gründen. Wir haben uns intensiv ­ in meiner Funktion als Kreisobmann und als Präsident des Oberbayerischen Bauernverbandes ­ mit den EPS-Leuten über eine Rahmenvereinbarung verständigt. In dieser Rahmenvereinbarung wurde immer zugesagt, dass auch Umtrassierungen etc. möglich seien. Aus meiner jetzigen Sicht sind diese Möglichkeiten nicht ausreichend ausgeschöpft, und deswegen halte ich das Gesetz im Augenblick so nicht für möglich und habe deswegen dagegen gestimmt.

(Beifall bei den GRÜNEN) Präsident Alois Glück: Damit ist der Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes, des Polizeiaufgabengesetzes und des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes (Drs. 15/9799) richt nicht irgendwie zitiert, sondern Sie haben es schlicht falsch zitiert. Es ist ein Unterschied, ob das Bundesverfassungsgericht sagt, auf das Baugesetz könne man sich nicht abstützen, sondern man müsse ein eigenes Gesetz machen ­ was wir jetzt tun ­, oder ob Sie sagen, es gebe keine Enteignungsbegründung. Das ist einfach nicht die Wahrheit und geht an der Realität vorbei.

Sie machen solches so oft, dass ich Ihnen sagen muss:

Das ist zu oft. Muten Sie uns das nicht zu. Bedienen Sie uns mit der Wahrheit.

Genauso verhält es sich mit dem Sprecher des Regierungspräsidenten in Baden-Württemberg. Sie wissen ganz genau, dass die Dinge den nichts angehen. Zu entscheiden haben die Landesregierung von und der dortige Landtag. Der Pressesprecher eines Regierungspräsidenten hat damit gar nichts zu tun.

Ich sagen Ihnen zwei Dinge: Erstens. Hier ist nicht der Baden-Württembergische Landtag. Wenn Sie in dem arbeiten wollen, müssen Sie in das Nachbarland ziehen und sich dort bewerben. Wir sind hier der Bayerische Landtag. Wir kümmern uns um Bayern.

Zweitens.Auch das Rosinenpickverfahren sollten Sie sich sparen. Ich werde in Zukunft aufpassen, ob Sie bei jeder Erklärung eines Pressesprechers eines bayerischen Regierungspräsidenten in denselben Unterstützungsjubel ausbrechen, wie wenn es sich um einen Sprecher aus Baden-Württemberg handelt. Normalerweise fallen Sie eher dadurch auf, dass Sie sagen, dass Ihnen die Aussagen der Pressesprecher der Regierungspräsidenten nicht gefallen. Jetzt haben Sie einmal eine Aussage gefunden, wahrscheinlich mit der Lupe, die Ihnen ein bisschen in die Argumentation passt, und die erzählen Sie uns jetzt dreimal.

Ein solches Rosinenpickverfahren können Sie machen, mit wem Sie wollen. Sie betonen immer, dass Sie aus Nürnberg kommen. Wenn Sie da eine Umgebung haben, mit der das geht, dann sollen Sie das gern machen. Aber im Bayerischen Landtag sitzt die Elite Bayerns, um für das Volk zu arbeiten. Mit der können Sie das nicht machen.

(Beifall bei der CSU) Präsident Alois Glück: Die Aussprache ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/10316 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 15/10721 zugrunde.