Künftig soll es nur noch eine Laufbahn geben

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode9118 Plenarprotokoll 15/125 v. 10.06. ich das als sehr kritisch ansehen, aber dazu habe ich heute keine Ausführungen gehört.

Dass die Professorenbesoldung angehoben werden soll und Möglichkeiten zur Flexibilisierung des Vergaberahmens geprüft werden sollen, ist zu begrüßen. Aber auch hier fehlen Angaben zur Finanzierung.

Künftig soll es nur noch eine Laufbahn geben. Herr Staatsminister, damit haben Sie eine langjährige Forderung der SPD-Landtagsfraktion, von der ich gar nicht zu hoffen gewagt hätte, dass sie umgesetzt wird, erfüllt.

(Beifall bei der SPD)

Die Schaffung einer Laufbahngruppe erhöht die vertikale und horizontale Durchlässigkeit und erleichtert den Wechsel zwischen den Fachlaufbahnen. So sollte es auf jeden Fall nach unserer Vorstellung sein.

(Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (CSU): Endlich mal ein Lob!)

­ Ein bisschen Lob muss doch sein.

Aufgrund der ausführlichen Beschreibung in den Eckpunkten, Kolleginnen und Kollegen, und vor allem aufgrund der noch ausführlicheren Beschreibung in den vorherigen Eckpunkten habe ich trotzdem Sorge, dass das nicht so sein wird und zusätzliche Prüfungen und Qualifikationserwerbe eingebaut werden. Das kann und darf unseres Erachtens nicht sein!

Zwar werden die Laufbahngruppen aufgehoben, aber gleichzeitig die bestehenden Aufstiegsverfahren in die nächsthöhere Laufbahngruppe, die es dann nicht mehr geben soll, fast unverändert beibehalten. Besonders die beschriebene Beibehaltung des Regelaufstiegs vom einfachen in den mittleren Dienst und vom mittleren in den gehobenen Dienst zeigt, dass es sich, wenn es so kommen sollte, um einen Etikettenschwindel handelt. Ein einfaches Festhalten am bisherigen System ist aber kontraproduktiv, wenn wir eine Flexibilisierung und ein einheitliches Laufbahnrecht haben wollen.

(Beifall bei der SPD)

Wenn wirklich ­ so, wie es geschrieben ist ­ die Leistung unserer Beschäftigten konsequent in den Mittelpunkt des Dienstrechts gestellt werden soll.... und flexible Regelungen geschaffen werden sollen, die das berufliche Fortkommen unterstützen und das Potenzial jedes Einzelnen fördern, so wie es in der Einführung zu den Eckpunkten steht, dann würden diese Aufstiegsregelungen dem mehr als entgegenstehen.

Aber auch hier gilt: Der Erwerb von Qualifikationen ist eng mit der Fort- und Weiterbildung verknüpft. Ich verche Entwicklung, sondern auch dem Dienstherrn Vorteile

­ Konzepte, die es bisher so gut wie nicht gibt.

Ich wiederhole hier die Forderung der SPD-Landtagsfraktion, im Hinblick auf eine leistungsgerechte Bezahlung Schulungen und Fortbildungen für Führungskräfte bereits jetzt zu planen und anzubieten.

(Beifall bei der SPD)

Ich habe nicht verstanden, warum die CSU-Fraktion diese Forderung ablehnt. Die Fähigkeit, Leistung nach modernen Kriterien und einem modernen Führungsverständnis zu bewerten und zu beurteilen, ist für Führungskräfte des öffentlichen Dienstes eine Grundvoraussetzung und bei allen noch nicht vorhanden. Gleichzeitig müssen im Hinblick auf die Einführung flexibler Leistungselemente auch Personalräte geschult und die Beschäftigten breit informiert werden. Für diese Schulungen sind ebenfalls die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

­ Darüber habe ich von Ihnen auch nichts gehört, Herr Staatsminister.

Wenn wir, Kolleginnen und Kollegen, über ein gerechtes, leistungsorientiertes Dienstrecht sprechen, dann dürfen dabei die Referendare und Anwärter nicht vergessen werden. Die Bezahlung ist derzeit mehr als unangemessen. Wenn der öffentliche Dienst aber konkurrenzfähig bleiben will und gute Leute nicht in die freie Wirtschaft abwandern sollen, dann müssen auch die Anwärter besser bezahlt werden. Gerade der Lehrerberuf hat durch mangelhafte Rahmenbedingungen stark an Attraktivität eingebüßt.

Wir begrüßen die grundsätzliche Beibehaltung der Besoldungsstruktur, weil sie keine Verschlechterungen enthält. Nach den Ausführungen des Finanzministers sollen die bisherigen Einstiegsebenen bleiben. Weitergehende Forderungen von Berufsverbänden wurden bisher nicht berücksichtigt und sollten in der nächsten Zeit auf jeden Fall diskutiert werden. Ich denke dabei zum Beispiel an die Eingabe der Deutschen Beamtenbund-Jugend mit der Forderung, die Eingangsämter für die Laufbahn des mittleren Dienstes auf A 8 und die des gehobenen Dienstes auf A 10 anzuheben.

Dass es künftig im Gesetz verankert sein soll, dass die Bezüge der Beamtinnen und Beamten der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden sollen, ist sicherlich gut. Aber vergessen Sie nicht, dass die Beamtinnen und Beamten drei Jahre lang warten mussten, bis sie endlich im Oktober 2007 wieder eine Besoldungsanpassung bekommen haben. Ob die Staatsregierung anders gehandelt hätte, wenn es im Gesetz gestanden wäre ­ ich bezweifle es.

Wenn der Freistaat jedoch vom Grundsatz des Vorrangs des Tarifs abweichen würde, was bedeuten würde, dass bei der Festlegung der Besoldung die Entwicklung im Tarifbereich keine Rolle mehr spielen würde, dann würde

Ebenfalls kann im Rahmen von Anreizsystemen die Lebensarbeitszeit freiwillig verlängert werden. Wer länger arbeiten will und kann, dem muss dies möglich sein.

Darauf müsste erst einmal abgezielt werden und nicht eine Bundesregelung aus dem Rentenrecht übernommen werden, die unausgegoren ist und meines Erachtens auch nicht voll auf das Beamtenrecht übertragen werden kann.

Wer bekommt denn zum Beispiel im öffentlichen Dienst mit der entsprechenden Ausbildung 45 Dienstjahre zusammen, um ohne Abschlag in den Ruhestand gehen zu können? Würden dadurch nicht die Beamtinnen und Beamten mit besonderen Altersgrenzen besonders benachteiligt werden? Ich nenne Ihnen ein Beispiel, nämlich den Werksdienst im Justizvollzug. ­ Herr Kollege, Sie kennen sich da doch gut aus.

Dort muss erst eine Lehre, dann eine Berufspraxis und dann eine Meisterausbildung absolviert werden. Erst dann wird der Betreffende im öffentlichen Dienst eingestellt. Er kommt nie auf die 40 Jahre, die vorgeschrieben werden sollen bzw. jetzt im Konzept stehen.

Die besonderen Altersgrenzen für den Justizvollzug, bei der Polizei und bei der Berufsfeuerwehr, sind doch bisher keine Privilegien, sondern ist die Berücksichtigung von besonders belastenden Arbeitsbedingungen. So ist zum Beispiel nachweislich die Lebenserwartung von Feuerwehrleuten wegen der extremen Belastungen deutlich geringer als die durchschnittliche Lebenserwartung anderer.

Die von der Staatsregierung vorgeschlagenen 20 Jahre im Schicht- und Wechseldienst, um abschlagsfrei in den Ruhestand gehen zu können, sind nach Meinung der SPD nicht durchdacht, zu hoch und müssen aus den gerade genannten Gründen herabgesetzt werden.

Ebenso müssen die Antragsaltersgrenze sowie die Altersgrenzen für Menschen mit Behinderungen beibehalten werden. Sie haben die Beibehaltung des 60. bzw. des 64. Lebensjahres angesprochen.

Hinweisen möchte ich auch auf die Tatsache, dass Beamtinnen und Beamte im Freistaat Bayern bereits seit 1994 länger, nämlich 40 Stunden und ab 2004 42 Stunden arbeiten und dadurch eine entsprechende Vorleistung erbracht haben.

In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, dass die Altersteilzeit beibehalten wird. Sie ist in diesem Zusammenhang ein ganz wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument, das auch nach dem Ablauf Ende 2009 weiter angeboten werden muss. Gerade im Hinblick auf die Absicht, die Beschäftigten länger im Berufsleben zu halten, ist es erforderlich, Menschen, die dieser zusätzlichen Belastung nicht gewachsen sind, weiterhin gangbare Alternativen zu bieten. Ansonsten werden die Dienstunfähigkeitsquoten weiter steigen, was sicherlich nicht gewünscht ist. weise in diesem Zusammenhang nochmals auf die dringend erforderlichen Personalentwicklungskonzepte. Hier sehe ich auch eine wichtige Aufgabe des Landespersonalausschusses: Personalentwicklung muss künftig systematisch und zielgerichtet in der gesamten Staatsverwaltung für alle Beschäftigten eingesetzt werden, damit diese mehr Möglichkeiten für eine berufliche Entwicklung erhalten.

Dann möchte ich künftig mehr Gerechtigkeit für Geringverdiener.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb schlagen wir vor, dass die Besoldungstabelle erst mit A 4 beginnt und A 2 und A 3 übergeleitet werden.

Die von der Staatsregierung vorgeschlagene Überleitung von A 2 in A 3 ist meines Erachtens eher formaler Natur, da A 2 so gut wie nicht mehr verwendet wird. Damit wir überhaupt wissen, über was wir reden: Das Grundgehalt eines Beschäftigten in A 2 liegt bei 1518 Euro brutto, in A 3 bei 1582 Euro brutto. Wir wollen einen Einstieg in A 4, was ein Grundgehalt von 1618 Euro bedeuten würde.

­ Also 100 Euro mehr, und ich denke, das ist gerechtfertigt.

(Beifall bei der SPD)

Die Reduzierung der bisher über 300 Fachlaufbahnen ist mehr als überfällig und wird von der SPD begrüßt. Die vom Finanzministerium angeregte Bündelung in den vorgeschlagenen sechs Laufbahnen, nämlich Verwaltung und Finanzen, Bildung und Wissenschaft, Justiz, Sicherheit und Polizei, Gesundheit sowie Naturwissenschaft und Technik, erscheint mir jedoch noch nicht schlüssig und auch nicht in sich logisch. Sie bedarf einer weiteren Diskussion.

Ich komme nun zu einem ganz wichtigen Punkt, nämlich der Erhöhung der allgemeinen und besonderen Altersgrenzen. Ich bin der Meinung, bevor wir über eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre sprechen, muss es vorrangiges Ziel sein, die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst so zu verändern, dass Menschen auch in die Lage versetzt werden, überhaupt bis zum 65. Lebensjahr zu arbeiten.

(Beifall bei der SPD)

Im Durchschnitt gehen die Beschäftigten derzeit mit 62,9 Jahren in den Ruhestand, im Schuldienst mit 61,69 Jahren und im Vollzugsdienst mit 58,87 Jahren.

Die Schaffung eines neuen eigenen bayerischen Dienstrechts bietet die Möglichkeit, flexible Lösungen zu schaffen, bei denen die besonderen Belastungen einzelner Berufsfelder angemessen berücksichtigt werden.

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode9120 Plenarprotokoll 15/125 v. 10.06. müssen Maßstab für die im Haushalt vorgesehenen Stellen sein. Die Reform muss zeitnah umgesetzt werden, ansonsten ist keine Akzeptanz und ein weiterer Vertrauensverlust bei den Beschäftigten zu erwarten. Die Dienstrechtsreform darf kein Stückwerk werden. Wir brauchen eine Reform aus einem Guss.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst ist der Grundpfeiler eines erfolgreichen Staates. Wenn das so ist, muss Ziel des Reformkonzeptes sein, dass eine tragfähige Basis für ein zukunftsorientiertes, Leistungsbereitschaft, Flexibilität und Mobilität förderndes Dienstrecht geschaffen wird. Daran wird die SPD-Landtagsfraktion gerne mitarbeiten. Ich bitte deshalb, die heute genannten Schwachstellen und Kritikpunkte aufzugreifen und baldmöglichst in eine positive Umsetzung zu bringen.

(Anhaltender Beifall bei der SPD) Präsident Alois Glück: Nächster Redner: Herr Prof. Dr. Eykmann.

Prof. Dr. Walter Eykmann (CSU): Herr Präsident, Hohes Haus, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Eckpunkte der bayerischen Dienstrechtsreform sind ein großer Wurf und ein Meilenstein. Dies als erste unbestrittene Voraussetzung und Feststellung.

Zweiter Punkt. Warum sind die Eckpunkte ein großer Wurf und ein Meilenstein? ­ Es gibt zwei Stränge, die dies belegen. Den ersten Strang artikuliere ich formal. Ich war, verehrte Frau Kollegin, schon geneigt, Sie besonders zu loben.

(Christa Naaß (SPD): Machen Sie es doch trotzdem!) Sie sind aber so streng mit uns umgegangen, dass ich es fast ändern wollte. Ich lasse es aber so stehen, wie ich es mir vorgenommen habe.

Dass diese Eckpunkte ein so großartiger Erfolg und ein so großer Wurf sind, liegt schlicht und einfach daran, dass die Staatsregierung, speziell in der Person des ehemaligen Finanzministers Faltlhauser mit seiner Verwaltung und den Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, den Gewerkschaften und den Berufsverbänden dieses Thema auf formaler Ebene in vier detaillierten Anhörungen bearbeitet haben. Ich kann bei dieser Gelegenheit bekunden, dass die Damen und Herren meines Ausschusses bei allen Anhörungen anwesend waren, die der verehrte Herr Kollege Faltlhauser mit einer sehr eindrucksvollen Veranstaltung ­ daran erinnern wir uns alle ­ im Dezember 2006 begonnen hat.

Das ist immer noch die formale Seite.

Ich will einen zweiten formalen Grund nennen, weil das in unserer heutigen schnelllebigen Zeit so schnell der anderen Seite ist die Altersteilzeit nach wie vor ein Instrument, um jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, in Arbeit zu kommen. Man kann auch vom Band der Generationen sprechen, das die Altersteilzeit darstellt. Die Bundes-SPD hat sich klar und deutlich für die Weiterführung der Altersteilzeit unter neuen Bedingungen ausgesprochen. Die Bayern-SPD will das auch. Wir wollen es für die Beschäftigten des Freistaates Bayern.

(Beifall bei der SPD) Bezüglich des Nachwuchses muss darauf geachtet werden, dass die Dienstrechtsreform nicht zu dessen Lasten geht. Die Staatsregierung kommt seit Langem ihrer Ausbildungsverpflichtung nicht mehr nach. Durch die Arbeitszeitverlängerung und den Stellenabbau, durch die Verwaltungsreform ist ein reduzierter Einstellungskorridor vorgenommen worden, was die Verjüngung und Nachwuchsförderung verhindert. Eine Verwaltung ohne Nachwuchs ist jedoch eine Verwaltung ohne Zukunft.

Eine riesige Pensionierungswelle kommt auf uns zu, ohne dass entsprechender Nachwuchs vorhanden ist, etwa bei der Polizei, in den Schulen und vielen anderen Bereichen.

Die Funktionsfähigkeit unseres Staates ist in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung nicht mehr ausreichend gewährleistet. Ein Beispiel ist die Allgemeine Innere Verwaltung. In den nächsten zehn Jahren gehen dort 1002

Beschäftigte in den Ruhestand, aber es werden pro Jahr nur etwa 17 Personen eingestellt. 100 Personen kommen also nach und 1000 Personen gehen in den Ruhestand.

Wie soll denn der verbleibende Rest die anstehenden Aufgaben erfüllen können? ­ Das müssen Sie erklären.

(Beifall bei der SPD)

Die Dienstrechtsreform hat auch Auswirkungen auf die nicht beim Staat Beschäftigten. Deshalb ist es wichtig, darauf zu achten. Zum Beispiel haben die Beschäftigten in den Kommunalverwaltungen keinen Vorteil von den Verbesserungen der Beförderungssituation, durch die neuen Beförderungsämter und die Leistungselemente.

Deshalb stellt sich mit Recht für die Beschäftigten die Frage, was bei ihnen durch diese Reform überhaupt an Verbesserungen ankommt. Eine Bindung auch der nichtstaatlichen Dienstherren erscheint erforderlich ­ wenigstens im Hinblick auf der Leistungselemente. Herr Staatsminister, darüber müsste noch einmal gesprochen werden.

Nachbesserungen sind erforderlich. Sie sehen es:

Wir brauchen eine Reform aus einem Guss. Wenn die Dienstrechtsreform ein Erfolg werden soll, dann muss Mut zur Wahrheit und die Bereitschaft zu Nachbesserungen gezeigt werden. Der Ansatz geht in die richtige Richtung. Der Teufel liegt jedoch im Detail. Ohne weitere zusätzliche Mittel ist diese Reform nicht erfolgreich.