Privatisierung der Klinik am Hainberg, Bad Hersfeld

Antrag der Landesregierung betreffend Privatisierung der Klinik am Hainberg, Bad Hersfeld:

- Übertragung der Klinik am Hainberg auf die gemeinnützige Klinik am Hainberg GmbH (Krankenhausbetreiberin und 100-prozentige Tochtergesellschaft der Klinikum Bad Hersfeld GmbH, diese wiederum zu 100 v.H. im Anteilsbesitz des Landkreises Hersfeld Rotenburg) zum 1. Juli 2006

- Übertragung landeseigener mit der Klinik am Hainberg bebauter und unbebauter Grundstücksflächen mit 20.299 m² aus Flur. Zustimmung zum Vertragswerk sowie Zustimmung zur Übergabe der Grundstücke durch den Hessischen Landtag nach § 64 Abs. 2 LHO

Dem Landtag (HHA) wird der Antrag unterbreitet, der Übertragung der Klinik am Hainberg zum 1. Juli 2006 auf die Klinik am Hainberg GmbH und der im Zuge dieser Privatisierung notwendigen Übertragung landeseigener bebauter und unbebauter Grundstücksflächen zum 1. Juli 2006 auf die Klinik am Hainberg GmbH in einer Größenordnung von insgesamt 20.

m², unter anderem überbaut mit der Klinik am Hainberg, nach § 64 Abs. 2 LHO zuzustimmen.

Begründung:

1. Vorbemerkung:

Der in 1952 gegründete Landesbetrieb Hessische Staatsbäder umfasste zunächst fünf Einzelbäder. Bad Hersfeld kam 1963 im Rahmen der Zonenrandförderung als sechstes Staatsbad hinzu.

Im Zuge der Zielsetzung der Hessischen Landesregierung, das staatliche Handeln auf die Kernbereiche zu konzentrieren, hat das Kabinett am 14. Dezember 1999 beschlossen, die Hessischen Staatsbäder zu privatisieren oder zu kommunalisieren.

Nach der Privatisierung des Staatsbades Bad Hersfeld in 1997 - mit Ausnahme der Klinik am Hainberg - und Übertragung auf eine private Investorengemeinschaft folgten die Übertragung der Fachklinik "Der Fürstenhof" zum 31. Dezember 2001 auf die AsklepiosKliniken-Gruppe und die Kommunalisierung des Staatsbades Bad Wildungen mit Wirkung zum 1. Januar 2002. Das Staatsbad Bad Salzhausen wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2003 von der Stadt Nidda übernommen. Das Staatsbad Bad Schwalbach wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2004 und das Staatsbad Schlangenbad zum 1. April 2004 kommunalisiert - hier mit Ausnahme des Parkhotels und der Kliniken, wobei Letztere mit Wirkung zum 31. Dezember 2004 auf die HSK Klinik Schlangenbad GmbH übertragen wurden. Zum 1. Juli 2005 folgte die Kommunalisierung des Staatsbades Bad Nauheim

- mit Ausnahme des beim Land verbleibenden Sprudelhofes -, der die Übertragung des Restkurbetriebes in Bad Hersfeld mit dem Kurpark und den Quellen auf die Stadt Bad Hersfeld zum 1. Januar 2006 folgte. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Klinik am Hainberg Betriebsteil des Staatsbades Bad Hersfeld.

Der nach dem weitgehenden Abschluss der Kommunalisierungen und Privatisierungen noch verbleibende Restbetrieb des Landesbetriebs Hessische Staatsbäder mit den Teilbetrieben Klinik am Hainberg und Parkhotel Schlangenbad wurde zum 1. Januar 2006 mit dem Ziel der Abwicklung in den Landesbetrieb Hessisches Immobilienmanagement integriert und gleichzeitig aufgelöst.

Spätestens Ende der Siebzigerjahre zeichnete sich ein tief greifender bundesweiter Strukturwandel im Bereich der Sozialversicherungskuren, insbesondere bei ambulanten Kurmitteln ab, in dessen Folge ab 1981 mehrere Bundesgesetze zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen verabschiedet wurden. Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen erzielte auch der Teilbetrieb Klinik am Hainberg nachhaltige Verluste, die sich seit 2001 wie folgt entwickelten:

Mit der Übertragung der Klinik am Hainberg auf die Klinik am Hainberg GmbH soll die bereits mit der Übertragung des Restkurbetriebes auf die Stadt Bad Hersfeld begonnene Sicherung des Standorts Bad Hersfeld fortgeführt werden. Durch die mit dem Trägerwechsel einhergehende Neupositionierung der Klinik will das Land in der gegenwärtig äußerst schwierigen Situation auf dem Reha-Sektor den Fortbestand der Klinik am Hainberg als wesentlichen Arbeitgeber und eine die Region von Bad Hersfeld nachhaltig prägende Einrichtung auch für die Zukunft sicherstellen.

2. Kommunalisierung/Privatisierung:

Seit dem Jahr 2000 erfolgten Übernahmegespräche mit einer Vielzahl von Interessenten, die aber letztlich nicht zum Erfolg führten. Im Zuge der Veräußerungsbemühungen hat das Land Mitte Juli 2005 ein Bieterverfahren durchgeführt, in dem Klinikbetreiber zur Abgabe einer Interessensbekundung zur Übernahme der Klinik am Hainberg unter Berücksichtigung der vom Land angestrebten langfristigen Sicherung und Weiterentwicklung einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung in der Region und dem Erhalt der Arbeitsplätze durch einen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen für den Zeitraum von fünf Jahren nach dem Trägerwechsel aufgefordert wurden. Innerhalb der im Verfahren eingeräumten Frist von drei Wochen wurden sechs Interessensbekundungen abgegeben, darunter auch von der Klinikum Bad Hersfeld GmbH. Die übrigen fünf Bieter nahmen im weiteren Verlauf des Bieterverfahrens Abstand von der Übernahme der Klinik und gaben kein bindendes Angebot ab bzw. reichten die zur Überprüfung der Umsatzgröße und Finanzkraft erforderlichen Unterlagen trotz mehrfacher Aufforderung dazu nicht ein. Im Ergebnis verblieb daher nach Abschluss des Bieterverfahrens nur noch die Klinikum Bad Hersfeld GmbH als Interessentin, mit der nach langwierigen Verhandlungen eine Vereinbarung getroffen werden konnte, die folgende Eckpunkte beinhaltet:

Die Klinik am Hainberg geht mit Wirkung zum 1. Juli 2006 mit dem gesamten Anlage- und Umlaufvermögen auf die Klinik am Hainberg GmbH über.

Für die Übertragung der beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter mit einem Restbuchwert des übergehenden Grundvermögens (Grund und Boden und Gebäude) von 13,64 Mio. wird von der Klinik am Hainberg GmbH ein Kaufpreis von 1 gezahlt.

Die Übernehmerin führt den Betrieb der Klinik am Hainberg ab

1. Juli 2006 auf eigenes Risiko weiter und wird den bestehenden erheblichen Investitions- und Modernisierungsstau auf eigene Kosten beseitigen.

Zur Abgeltung des eingetretenen Modernisierungs- und Instandhaltungsrückstaus wird ein Betrag von 7,9 Mio. an die Klinik am Hainberg GmbH gezahlt.

Weiterhin wird sich das Land zur Reduzierung der noch in den nächsten Jahren zu erwartenden betrieblichen Verluste an den Personalkosten für das übergegangene Personal durch Gewährung eines weiteren Zuschusses in Höhe von 3,75 Mio. beteiligen.

Die Beteiligung des Landes an den von der Klinikum Bad Hersfeld GmbH zur Bedingung einer Übernahme gemachten Senkung der Personalkosten um rund 30 v.H. jährlich war Voraussetzung eines am 26. Juli 2005 vereinbarten Eckpunktepapiers für den nach einer Übernahme abzuschließenden Sanierungstarifvertrag zwischen den Gewerkschaften und der Klinik am Hainberg GmbH, da die Arbeitnehmer zur Abmilderung der Auswirkungen eines Sanierungstarifvertrages auf die einzelnen Mitarbeiter eine Beteiligung des Landes mit mindestens 3,75 Mio. an der Senkung der Personalkosten forderten. Im Gegenzug werden die Beschäftigten der Klinik am Hainberg auf der Basis des Eckpunktepapiers für einen Sanierungstarifvertrag vom 26. Juli 2005 einen Sanierungstarifvertrag mit der Klinik am Hainberg GmbH abschließen, der zum Ergebnis hat, dass sich auch die Beschäftigen der Klinik am Hainberg durch Lohn- und Gehaltsverzicht sowie durch Halbierung des vom Arbeitgebers abgeführten Prozentsatzes für eine zusätzliche Altersversorgung in Höhe von insgesamt 3,56 Mio. für die Dauer der Laufzeit des Sanierungstarifvertrages von fünf Jahren an der Sanierung der Klinik am Hainberg beteiligen.

Darüber hinaus wurde ein zum Stichtag 31. Dezember 2005 noch mit rund 4,7 Mio. valutierendes Darlehen aus der Anschaffung der Klinik am Hainberg auf den Landeshaushalt 2006 übernommen.

Die durch das Land noch an die Klinik am Hainberg GmbH zu erbringenden Gesamtzahlungen in Höhe von 11,65 Mio. verteilen sich wie folgt: 2006: 3,15 Mio., 2007: 2,50 Mio., 2008: 2,00 Mio., 2009: 2,00 Mio., 2010: 2,00 Mio..

Die Zahlungen werden in jeweils vierteljährlichen Teilbeträgen am 15. Juli und 15. Oktober 2006, danach am 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober eines jeden Jahres bis zum 15. Oktober 2010 geleistet.

Das Land erhält von einem etwaigen in den Geschäftsjahren/Rumpfwirtschaftsjahren vom 1. Juli 2006 bis zum 30. Juni 2011 erwirtschafteten und um außerordentliche und einmalige Einflüsse/Erträge bereinigten Jahresüberschuss im jeweiligen Folgejahr eine Gutschrift auf die geleisteten Zuschüsse für unterlassene Instandhaltungen wie folgt: Beträgt der Jahresüberschuss mehr als 8 v.H. der Erträge, werden 10 v.H. des Jahresüberschusses am Zuschuss des Landes gekürzt.

Mit den Arbeitnehmern wurde im Eckpunktepapier vom 26. Juli 2005 ebenfalls eine Erfolgsbeteiligung vereinbart, die jedoch gestaffelt danach erfolgt, wenn der Jahresüberschuss bestimmte Prozentsätze der Erträge überschreitet und bis zu 45 v.H. des Jahresüberschusses betragen kann, begrenzt durch die maximale Höhe eines Bruttomonatstabellenentgeltes nach dem Sanierungstarifvertrag. Die Arbeitnehmer partizipieren daher mit höheren Prozentsätzen an dem Jahresüberschuss, was in Hinblick auf die stärkere individuelle Belastung der Arbeitnehmer gerechtfertigt erscheint. Darüber hinaus geht die Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer derjenigen des Landes vor und mindert damit den Jahresüberschuss vor Gewinnbeteiligung des Landes.