HansUlrich Pfaffmann SPD Vom Redner nicht autorisiert Vielen Dank Frau Präsidentin ich habe nicht mehr viel

Vierte Vizepräsidentin Christine Stahl: Denken Sie bitte an Ihre Redezeit.

Brigitte Meyer (FDP): Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und der CSU) Vierte Vizepräsidentin Christine Stahl: Danke, Frau Kollegin Meyer. - Von seiner Restredezeit, eine Minute und 45 Sekunden, möchte Herr Pfaffmann für die SPD-Fraktion noch Gebrauch machen. Bitte schön.

Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): (Vom Redner nicht autorisiert) Vielen Dank, Frau Präsidentin, ich habe nicht mehr viel Redezeit.

Wenn man selbst keine Entwürfe zur Beratung vorlegt, ist es natürlich einfach, die vorliegenden zu kritisieren. Lieber Herr Felbinger, was Sie hier geboten haben, war schon interessant: kein einziges Wort der Problemlösung, nur Kritik am vorliegenden Entwurf.

So kann man natürlich auch Politik machen, aber recht glaubhaft ist das nicht.

(Beifall bei der SPD) Zweitens. Die Themen Lernmittelfreiheit und Ganztagsplätze sind mehrmals angesprochen worden.

Selbstverständlich kann man Lernmittelfreiheit nicht nur für Kinder mit Migrationshintergrund regeln - das steht so auch nicht in dem Gesetzentwurf; Lesen erweitert durchaus die Kenntnis über den Gesetzentwurf -, sondern sie ist sehr wohl für alle Menschen gedacht. Dasselbe gilt in Bezug auf den Ganztagsplatz.

Mehrmals ist die Frage der Sprachlernklassen angesprochen worden, also die Herausnahme von Kindern mit Migrationshintergrund aus dem Pflichtunterricht zum Erwerb der deutschen Sprache. Das ist möglicherweise ein innovativer Vorschlag, der als solcher so beurteilt wird. Ich kann Ihnen nur sagen: Alle - oder fast alle - Einwanderungsländer der OECD machen das bereits so. Schauen Sie sich das klassische Einwanderungsland Kanada an. Dort werden die Kinder zum Spracherwerb zunächst einmal ein halbes Jahr lang in kleinen Sprachlernklassen beschult, damit sie hinterher im Regelunterricht mitkommen können. Das ist doch der Sinn der ganzen Geschichte. Ich weiß gar nicht, was daran schlecht sein soll. Noch zur Debatte:

Ich freue mich - ich bin gleich fertig - auf die Aussprache. Ich erwarte Ihre Änderungsanträge, nachdem ich heute so viele Vorschläge zur Integration gehört habe.

Ich erwarte Ihre Änderungsvorschläge, die über die Kritik hinausgehen. Dann werden wir sehen, wie wir auf diesem Feld weiterkommen.

(Beifall bei der SPD) Vierte Vizepräsidentin Christine Stahl: Meine lieben Kollegen, ich glaube, es müssen sich alle an die Nase fassen, was das Überziehen der Zeitvorgaben anbelangt. Ich werde genau darauf achten, dass jeder in dem Maße berücksichtigt wird, wie es ihm nach der Geschäftsordnung zusteht.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Es liegen uns keine weiteren Wortmeldungen vor, deswegen können wir die Aussprache für geschlossen erklären. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Ich gehe davon aus, dass damit Einverständnis besteht. - Dem ist so.

(Siehe Anlage 2)

Wer mit der Übernahme des Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der Freien Wähler, der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Gibt es Enthaltungen? - Ich sehe auch keine.

Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Dr. Winfried Bausback, Jürgen W. Heike u. a. (CSU), Dr. Andreas Fischer (FDP) (Drs. 16/7011)

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir können daher gleich in die Abstimmung eintreten.

Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/6027, der Änderungsantrag auf der Drucksache 16/7011 und die Beschlussempfehlung des federführenden und endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Drucksache 16/7044.

Der endberatende Ausschuss hat mehrheitlich die Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen. Ich verweise auf die Drucksache 16/7044. Ich kann insofern gleich abstimmen lassen.

Wer dem Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Gibt es Enthaltungen?

- Ebenfalls nicht. Dann ist das so beschlossen.

Ein Antrag auf Dritte Lesung wurde nicht gestellt und wir können daher gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durchführen. Ich schlage vor, sie in einfacher Form - wie gehabt - durchzuführen. - Widerspruch sehen wir hier oben nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Danke.

Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der Freien Wähler, der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Diese bitte ich ebenso stehend anzuzeigen. - Danke. Gibt es Enthaltungen? - Keine.

Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes sowie des Bayerischen Hinterlegungsgesetzes.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung, die wir eben beschlossen haben, hat der Änderungsantrag auf der Drucksache 16/7011 seine Erledigung gefunden. Der erste Redner ist Herr Kollege Sibler von der CSU. Bernd Sibler (CSU): Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und den Änderungen, die die Regierungskoalition eingebracht hat, gehen wir den eingeschlagenen Weg in der bayerischen Hochschulgesetzgebung konsequent weiter. Besonders froh bin ich darüber, dass wir durch diese Gesetzesänderung auch den berufsbegleitenden Bereich deutlich ausweiten. Gerade die Frage des berufsbegleitenden Bachelors schließt, wenn man es etwas pathetisch ausdrücken will, die letzte große Lücke im gesamten Themenfeld der akademischen Weiterbildung, denn gerade den berufsbegleitenden Bachelor gab es bisher an bayerischen Hochschulen nicht. Diesen gab es allenfalls bei Bildungsträgern außerhalb dieser Struktur. Wir sind natürlich schon so selbstbewusst zu wissen, dass an unseren bayerischen Hochschulen eine gute bis sehr gute Qualität vermittelt wird. Deshalb wollen wir den Hochschulen dieses Instrumentarium mit an die Hand geben, um auf dem umkämpften Bildungsmarkt als bayerische Hochschulen - Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaft - gut reüssieren zu können.

Ich denke, dass das gerade auch für die Bereiche eine positive Akzentsetzung beinhaltet, die bisher noch nicht die großen Akademikerquoten erreicht haben, wie dies in den großen Städten in Bayern gegeben war. Gerade hier gibt es viele Menschen, die in den Firmen nach vorne gekommen sind, die sich firmenintern qualifiziert haben, aber für das Erreichen der nächsten Hierarchieebene einen akademischen Abschluss brauchen. Diese können dann diesen Bachelorabschluss berufsbegleitend erwerben. Ich denke, dass wir damit weiterhin gute Möglichkeiten schaffen und diese an die hervorragende Struktur der bayerischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften koppeln.

Dass das Ganze mit einer echten Studiengebühr kombiniert ist, um kostendeckend zu sein, will ich dazu sagen. Wir haben dabei ein differenziertes Bild vorgegeben. Der Regelsatz soll bei 2.000 Euro pro Semester liegen. Im technischen Bereich, der 16/67 v. 10.02.2011 Bayerischer Landtag - 16. Wahlperiode 5731 ders kostenintensiv ist, sollen es maximal 3.000 Euro sein. Ich bin mir ziemlich sicher, dass gerade für die von mir angesprochene Zielgruppe viele Firmen das Interesse haben werden, diese Gebühren mit zu übernehmen. Ich bin sehr froh, dass wir das, was viele Universitäten und Fachhochschulen schon angedacht haben, in das Gesetz einbringen konnten.

Nur konsequent ist es dann, dass Anrechnungen von außerhalb der Hochschulen erbrachten Leistungen jetzt auch rechtlich reglementiert werden und dass die eigenverantwortliche Tätigkeit - ich vermeide einmal mehr das böse Wort der Autonomie, weil es mir nicht gefällt - der Hochschulen weiter gestärkt wird und dass wir die Chance haben, außerhalb der Hochschule erbrachte Leistungen, in der Regel berufliche Qualifikationen, in European Credit Transfer and Accumulation System - ECTS -, die neue Währung an den Hochschulen, umzurechnen. Nur konsequent ist es dann auch, die Modulstudiengänge weiter zu stärken.

Das bedeutet, dass man sich bestimmte Häppchen aus dem Hochschulangebot holt. Wenn man bestimmte Qualifikationen aus dem Personalbereich braucht, holt man sich diese Qualifikation an einer bayerischen Hochschule, um eine entsprechende Qualität, gerade auch in der Konkurrenz mit außerbayerischen Anbietern, sicherstellen zu können. Mit der so erworbenen Ausbildung mit hoher Qualität kann der Betroffene dann auch etwas anfangen.

Wir haben ein paar konsequente Änderungen im Zuge der Dienstrechtsreform umgesetzt. Ein Anliegen, das uns als Verantwortlichen im Landtag, CSU wie FDP, besonders wichtig war, war das Einbringen der Alumni in die Struktur der Hochschule. Ein ganz zentraler Unterschied zwischen den deutschen und den amerikanischen Hochschulen ist der Umstand, dass in Amerika die Alumni-Kultur sehr viel ausgeprägter ist. Wir wollen deshalb die Alumni stärker verankern; denn wir wissen, dass die Bindung an die Hochschule ganz entscheidend ist. Das Netzwerk, das mit den Alumni als ehemaligen Absolventen einer Hochschule geknüpft werden kann, wird den Hochschulen gut tun, sei es im Hinblick auf Drittmittel oder im Hinblick auf Praktika und die Betreuung der Studierenden. Ein solches Netzwerk ist für die neue Hochschulstruktur wichtig und bedeutsam.

Einen zentralen Punkt, der bei den Protesten zum Bologna-Prozess geäußert wurde, setzen wir um: Wir flexibilisieren den Zugang zu den Master-Studiengängen, der in den ersten Entwürfen etwas zu statisch ausgefallen ist. Wir haben dabei die Proteste, die Anregungen und die Kritik der Studierenden eins zu eins aufgenommen, um sicherzustellen, dass konsekutive Master-Studiengänge gewählt werden können.

Vielleicht steht uns ein Hochfest für die Fachhochschulen bevor. Sie nennen sich zwar bereits Hochschule für angewandte Wissenschaften, aber erst mit diesem Gesetzentwurf dürfen sie dies rechtlich normiert tun. Dies ist ein ebenso entscheidender Punkt wie die kooperative Promotion, die wir weiter stärken.

Wir wollen damit ein Zeichen setzen, dass die Fachhochschulen, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, eine sehr gute Qualität liefern. 43 % der Hochschulzugangsberechtigungen werden mittlerweile nicht mehr über das klassische Abitur erworben.

Viele der Hochschulzugangsberechtigten gehen an die Hochschulen für angewandte Wissenschaften.

Auch in den jungen Menschen, die nicht den klassischen Weg über das Gymnasium gegangen sind, schlummern viele Talente. Diese Menschen können künftig ihren Weg mit einer Promotion abschließen.

Diesen Weg wollen wir erleichtern und ein Stück breiter machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir empfehlen Ihnen, den Änderungsantrag der GRÜNEN abzulehnen. Letztlich wird damit wieder versucht, die Studienbeiträge durch die Hintertüre abzuschaffen. Wir haben hier eine grundsätzlich andere Meinung. Bei der Diskussion hat sich die Opposition im Wesentlichen darüber mokiert, dass die großen Themen mit diesem Gesetzentwurf angeblich nicht angegangen worden seien. Wir haben die Diskussionen über die Studienbeiträge und über den Bologna-Prozess geführt. Zum Bologna-Prozess gab es in diesem Hause einen großen Konsens, wofür ich sehr dankbar bin.

Wir müssen den Hochschulen jetzt die Zeit geben, die Systeme wachsen zu lassen. Klar ist - hier sprechen die Zahlen eine beredte Sprache -, dass die Studienbeiträge in Bayern die Menschen nicht daran hindern, ein Studium aufzunehmen.

Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir in der Weiterbildung einen deutlichen Akzent. Darüber bin ich sehr froh; denn als Schul- und Bildungspolitiker - das ist nun einmal meine Vita -, dürfen wir den Begriff des lebenslangen Lernens nicht nur als Floskel im Mund führen, sondern müssen ihn durch Gesetzentwürfe und konkrete Umsetzungen an den Schulen und Hochschulen mit Leben erfüllen. Dieser Gesetzentwurf ist ein zentraler Beitrag dazu. Ich darf um Ihre Zustimmung bitten.

(Beifall bei der CSU) Vierte Vizepräsidentin Christine Stahl: Für die SPD bitte ich Herrn Dr. Rabenstein ans Pult.

Dr. Christoph Rabenstein (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte zu Beginn etwas Positives sagen: In diesem 5732 Bayerischer Landtag - 16. Wahlperiode Plenarprotokoll 16/67 v. 10.02.