Abschließend ist festzuhalten dass der sukzessive Ausbau der USTruppenstützpunkte

Die Polizeiinspektion Eschenbach wurde zum 01.12.2008 mit 2 Beamten verstärkt. Neben der bereits genannten Zuteilung zum 1. März, wird die Dienststelle zum 1. Juli und 1. August 2009 mit jeweils einem weiteren Beamten verstärkt. Daneben soll im Frühjahr 2009 ein Beamter des gehobenen Dienstes zur Polizeiinspektion Eschenbach versetzt werden. Damit ist bei der PI Eschenbach die Erhöhung der Sollstärke auch personell umgesetzt.

Abschließend ist festzuhalten, dass der sukzessive Ausbau der US-Truppenstützpunkte bzw. der Unterkünfte für die US-Truppenangehörigen noch nicht vollständig abgeschlossen, eine sofortige Vollbesetzung der in diesem Zusammenhang zugewiesenen Stellen damit nicht erforderlich ist. Das PP Niederbayern/Oberpfalz ist auch weiterhin bestrebt, den Sollstellenzuwachs auch bei der PI Auerbach, der PSt Vilseck und der PI Parsberg, unter Berücksichtigung der Funktionsfähigkeit aller Dienststellen sowie der Ausbau- und Personalbelegungsentwicklung an den US-Truppenstützpunkten durch weitere Personalzuteilungen auszugleichen.

5. Abgeordnete Helga (SPD)

Welche Informationen liegen der Staatsregierung über die Vereinigung Zentralrat Souveräner Bürger (ZSB) vor, welche die ehemalige Gaststätte Zum Schwan in Schwanstetten erworben und zu ihrem Treffpunkt gemacht hat?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Die Vereinigung Zentralrat Souveräner Bürger (ZSB) wurde am 28. Januar 2008 in Nürnberg gegründet und ist aus dem Interessenverband zur Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte hervorgegangen.

Nach den vorliegenden Erkenntnissen von Polizei und Verfassungsschutz lehnt der ZSB die bestehenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland ab, die Legitimität der bestehenden verfassungsmäßigen Ordnung wird bezweifelt. Dies dürfte jedoch nicht aus politischer Überzeugung, sondern vielmehr aus finanziellen

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Erwägungen geschehen, da unter anderem unter Berufung auf die Ablehnung der geltenden Gesetze keine Strafmandate oder Steuern entrichtet werden. Diesbezüglich wurden die zuständigen Sicherheitsbehörden bereits sensibilisiert.

Weitere Erkenntnisse, die auf verfassungsfeindliche, insbesondere rechtsextremistische Bestrebungen hinweisen würden, liegen nicht vor. Beabsichtigt die Staatsregierung entlang der St 2153 den Radwegebau entlang einer ca. 2 km langen Strecke zwischen Frankenberg und Gfäll, um die Gefährdungssituation für Radfahrer und Autofahrer zu beseitigen, falls ja, bis wann ist der Ausbau beabsichtigt, falls nein, wie gedenkt die Staatsregierung, die akute Gefährdungssituation in den Griff zu bekommen und welche Möglichkeiten der Einbindung dieses Streckenabschnittes in ein überörtliches Radwegenetz bestehen aus Sicht der Staatsregierung?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Der Radverkehr ist wichtiger Bestandteil der bayerischen Verkehrspolitik. Er hat für die Staatsregierung einen sehr hohen Stellenwert. Deshalb sollen in den kommenden Jahren bayernweit jährlich rund 10 Mio. Euro aus dem Staatsstraßenhaushalt für den Radwegebau an Staatsstraßen investiert werden. Davon stehen für die Oberpfalz jährlich ca. 1,3 Mio. Euro zur Verfügung.

Um diese Haushaltsmittel zielgerichtet einsetzen zu können, hat die Regierung der Oberpfalz für die Jahre 2009 bis 2013 eine Dringlichkeitsreihung zum nachträglichen Anbau von Radwegen an Staatsstraßen erstellt.

Die Dringlichkeitsreihung wurde nach objektiven Kriterien, wie z. B. der Verkehrsbelastung, der Unfallsituation und der Bedeutung des Projekts für Fernradwege aufgestellt. Eine Aufnahme des angesprochenen Radwegs in die Dringlichkeitsliste der Regierung der Oberpfalz war auf Grund dringender eingestufter Radwege im Landkreis Regensburg und der unterdurchschnittlichen Verkehrsbelastung der St 2153 in diesem Abschnitt nicht möglich. Eine Umsetzung des Projektes durch den Freistaat Bayern scheidet daher auf absehbare Zeit aus.

Unabhängig davon besteht für die Gemeinde Brennberg jedoch die Möglichkeit, den geforderten Radweg in eigener Baulast mit Fördergeldern des Freistaates Bayern zu realisieren. Das Staatliche Bauamt Regensburg steht der Gemeinde Brennberg dabei gerne beratend zur Seite.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Welche Konsequenzen will die Staatsregierung aus dem Jahresbericht 2008 des Bayerischen Obersten Rechnungshofs hinsichtlich der Gerichtszahlstellen ziehen und falls an Schließungen der Gerichtszahlstellen gedacht wird, wie will sie sicherstellen, dass kurzfristige, aber notwendige Zahlungen von Rechtsanwälten, Zahlungen von kleinen Beträgen (teils Ratenzahlbeträge) und/oder Zahlungen von Bürgern und Bürgerinnen ohne eigenes Konto erfolgen können?

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Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Die grundsätzliche Tendenz des Jahresberichts des Bayerischen Obersten Rechnungshofs deckt sich mit den Bestrebungen des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, den Barzahlungsverkehr bei den Gerichtszahlstellen deutlich zu reduzieren und Zahlungen so weit wie möglich über die Landesjustizkasse Bamberg abzuwickeln. Zu diesem Zweck wurden in der Vergangenheit bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen und weitere werden folgen:

­ Die Vergütungen und Entschädigungen für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer, für ehrenamtliche Richter sowie Zeugen sind grundsätzlich nur noch unbar zu leisten.

­ In Fällen der Vorwegleistung von Gerichtskosten und Kostenvorschüssen insbesondere durch Rechtsanwälte, Rechtsbeistände und Notare im unbaren Zahlungsverkehr (Überweisung, Scheckeinreichung usw.) kann die beantragte Amtshandlung (z.B. Klagezustellung) bereits vor Eingang des Zahlungsnachweises erbracht werden.

­ Vorauszahlungen von Gebühren und Vorschüssen sollen im Wege des Lastschrifteinzugs möglich werden; die notwendigen EDV-Anpassungen laufen bereits und werden in den nächsten Monaten in die Erprobung gehen.

­ Durch die von der Bayerischen Staatsregierung am 25. November 2008 beschlossene und am 1. Januar 2009 in Kraft tretende Verordnung über den Zahlungsverkehr im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit (Zahlungsverkehrsverordnung Justiz/Finanz ­ wird bestimmt, dass Zahlungen an Gerichte und Justizbehörden im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz grundsätzlich unbar zu leisten sind. Ausnahmsweise wird ­ insbesondere in Eilfällen außerhalb der regelmäßigen Öffnungszeiten von Bank- und Geldinstituten ­ jedoch auch weiterhin die Möglichkeit der Barzahlung eröffnet sein. So können gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3

Zahlungen weiterhin durch Übergabe von Bargeld geleistet werden, wenn dem Zahlungspflichtigen eine unbare Zahlung nicht möglich ist, wenn Eile geboten ist oder wenn Beträge in geringer Höhe zu entrichten sind. Die Beibehaltung der Barzahlungsmöglichkeit ist in diesen Fällen im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege unverzichtbar. Während der üblichen Öffnungszeiten von Kreditinstituten ist dem Zahlungspflichtigen eine unbare Zahlung allerdings in der Regel möglich.

Mittelfristig soll es auf diesem Weg möglich werden, die Gerichtszahlstellen aufzulösen und durch Zahlstellen besonderer Art (Handvorschuss, Geldannahmestelle) zu ersetzen. Das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird prüfen, ob die Gerichtszahlstellen aufgelöst und die dann noch verbleibenden Zahlungsgeschäfte über Handvorschüsse und Geldannahmestellen abgewickelt werden können,

­ sobald das Lastschriftverfahren für vorweg zu leistende Gerichtskosten und Kostenvorschüsse flächendeckend eingeführt ist und sich konsolidiert hat und

­ wenn die oben genannte Verordnung umgesetzt ist und der Zahlungsverkehr im Wesentlichen unbar erfolgt.

Wie hoch belief sich die Haftentschädigung für unschuldig verhaftete Menschen in Bayern pro Jahr in den letzten zehn Jahren, wann wurde diese zum letzten Mal erhöht und welche Position hat die Staatsregierung zu einer Erhöhung des Tagessatzes?