Situation in der Nürnberger Justiz

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Grund verschiedener Presseveröffentlichungen umgehend einen Bericht über die Situation bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zu geben.

Insbesondere ist dabei auf folgende Punkte einzugehen:

1. Vorkommnisse in der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth:

a) Diebstahl von asservierten Geldern durch einen Justizangestellten und die in diesem Zusammenhang mangelnde Dienst- und Fürsorgepflicht;

b) Asservatenbereinigung, Behandlung von Anfragen und Durchführung von Kontrollen;

2. Gewährung von Akteneinsicht;

3. Einsatz von Familienangehörigen in der Zentralen Erfassungsstelle EDV;

4. Statistikmanipulation auch nach der seit 01.05.07 in Bayern vorgegebenen einheitlichen Praxis;

5. Zweckentfremdung der für Dienstfahrzeuge vorgehaltenen Autowerkstatt für private Zwecke.

Begründung:

Nachdem weitere Vorwürfe über die Presse bekannt wurden, bleiben trotz des Antwortschreibens des Justizministeriums vom 28.11.08 in Bezug auf die Punkte 1 ­ 3 erhebliche Zweifel im Hinblick auf die in der Nürnberger Justiz geübten Praxis: Akribische Kontrolle bzw. Vorgabe von Statistikzahlen waren bzw. sind an der Tagesordnung, Neuanzeigen, die bei der Staatsanwaltschaft zu Ende des Jahres eingegangen sind, aber erst zu Beginn des nächsten Jahres als Neuanzeigen bearbeitet wurden, Einstellung von Verfahren anstatt Erstellung von Strafbefehlen, weitere Ungereimtheiten in Bezug auf Diebstähle bzw. Hinterlegung von Geld in der Asservatenkammer, Rückstände bei der Eintragung von Verfahren durch ungenügende personelle Ausstattung der zentralen Erfassungsstelle EDV u.v.m.