Verkehrsbelastungen in Hainburg

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Wie hat sich das baustellenbedingte Lkw-Durchfahrtsverbot für Hainburg bewährt?

Könnte dies auch zeitlich unbegrenzt aufrechterhalten werden?

Falls nein, weshalb nicht?

Die verkehrsbehördliche Anordnung des baustellenbedingten Durchfahrtsverbots für Lkw über 2,8 t auf der L 3065 in Hainburg/Hainstadt wurde von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Hainburg im Zusammenhang mit einer kommunalen Baumaßnahme (Kanalsanierung) getroffen. Der Landesregierung liegt keine Information darüber vor, wie sich das baustellenbedingte Lkw-Durchfahrtsverbot für Hainburg bewährt hat.

Ein Fortbestand des Durchfahrtsverbotes für Lkw nach Beendigung der Baumaßnahme ist nicht möglich. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde beim RP Darmstadt hatte hierzu bereits im Oktober 2000 der Gemeinde Hainburg mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für ein Durchfahrtsverbot nach der StVO nicht erfüllt sind. Insbesondere kann aufgrund des vorhandenen Lkw-Verkehrs im Falle einer Sperrung keine wesentliche Lärmminderung von mindestens 3 dB(A) erwartet werden (siehe hierzu auch Antwort auf die Kleine Anfrage Drucks. 15/2856).

Frage 2. Welche Lkw-Lenkungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Abfluss der Limesbrücke in Richtung Hanau gibt es derzeit?

Wie begründen sich diese jeweils?

Eine grundsätzliche Lkw-Umlenkung wäre nur im Rahmen des § 45 Abs. 1 der StVO möglich. Wie schon in der Antwort auf Frage 1 dargestellt, wurde dies bereits im Jahr 2000 vom zuständigen RP Darmstadt mit negativem Ergebnis geprüft.

Frage 3. Wann wurde mit welchem Ergebnis überprüft, ob Hainstadt nicht mit einer grundsätzlichen Lkw-Umlenkung analog der Auflage an die EON Kraftwerke GmbH geholfen werden kann?

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 4. a) Welche neuen Anträge seitens der EON Kraftwerke liegen der Landesregierung vor?

b) Wie werden sie beschieden werden?

Sind gegebenenfalls in diesem Zusammenhang zukünftig mehr oder weniger Verkehre für Hainburg zu erwarten?

Dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung liegen hierzu keine Anträge vor.

Frage 5. a) Hat sich das Ministerium seit Beginn dieses Jahres um eine einvernehmliche Umgehungslösung zwischen Hainburg und Seligenstadt bemüht?

Falls nicht, wann zuletzt?

b) Welche neuen Vorschläge hat das Ministerium gemacht?

c) Mit welcher Begründung wurden sie von welcher Kommune abgelehnt?

Zur Lösung der Verkehrsprobleme im Raum Seligenstadt und Hainburg gibt es eine Jahrzehnte währende Diskussion. Im Jahr 1995 hatten sich die Gemeinde Hainburg und die Stadt Seligenstadt auf folgendes Konzept und folgende Dringlichkeitsreihung geeinigt:

1. Umgehungsstraße Seligenstadt (I. und II. Bauabschnitt),

2. Teilortsumgehung Hainburg (L 3416 bis Offenbacher Straße),

3. Lückenschluss zwischen dem Ende der Umgehungsstraße Selige nstadt und Hainburg.

Der erste Bauabschnitt der Ortsumgehung Seligenstadt im Zuge der L 2310 ist seit Juni 2003 unter Verkehr, im zweiten Bauabschnitt wurde im September 2006 mit dem Bau begonnen.

Für die Teilortsumgehung Hainburg/Hainstadt wurde eine Variantenuntersuchung durchgeführt, die nach der Gesamtabwägung aller betrachteten Varianten mit der Vorzugsvariante "Westtangente Hainburg" abschloss. Für diese Vorzugsvariante war bereits das raumordnerische Verfahren eingeleitet. Mit Bürgerentscheid vom Oktober 2003 wurde die Teilortsumgehung Hainburg abgelehnt und die Planung nicht weiter fortgeführt.

Der Lückenschluss zwischen dem Ende der Umgehungsstraße Seligenstadt und Hainburg ist nie konkret diskutiert worden. Eine vor einigen Jahren in die Diskussion eingebrachte Variante berührt ein Naturschutzgebiet und wird in Seligenstadt/Froschhausen abgelehnt. Die Stadt Seligenstadt verfolgt demgegenüber jetzt eine Trassenvariante als kommunale Lösung, die ausschließlich in ihrer Gemarkung liegt.

Vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft Verkehr und Landesentwicklung wurden in diesem Jahr keine Vorschläge für eine Umgehungsstraßenlösung zwischen Hainburg und Seligenstadt gemacht.

Frage 6. a) Wird es den dritten Bauabschnitt der Seligenstädter Umgehung geben?

b) Welche Hindernisse gibt es?

c) Wie ist der Planungsstand?

d) Wie wird die weitere Streckenführung in Richtung Hainburg aussehen?

Wie in der Antwort zu Frage 5 dargestellt, wird der dritte Bauabschnitt der Ortsumgehung Seligenstadt von der Stadt Seligenstadt als kommunale Lösung verfolgt. Über den Verfahrensstand liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor.

Frage 7. a) Gibt es fast drei Jahre nach dem Bürgerentscheid gegen die Westtangente Hainburg neue Verkehrsführungsvorschläge der Kommune Hainburg gegenüber dem Ministerium?

b) Wird die Westtangente wieder eingebracht werden?

Ist die sogenannte Bahntrasse als innerörtliche Umgehung wieder im Gespräch?

Dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung sind in jüngerer Zeit keine neuen Verkehrsführungsvorschläge der Gemeinde Hainburg vorgelegt worden. Es ist nicht vorhersehbar, ob die Gemeinde Hainburg die Westtangente wieder einbringen wird. Ob die sogenannte Bahntrasse als innerörtliche Umgehung wieder im Gespräch ist, ist der Landesregierung nicht bekannt.

Frage 8. Ist die Landesregierung bereit, ein ergebnisoffenes Mediationsverfahren zwischen Klein-Auheim Hainburg und Seligenstadt zu moderieren?

Falls ja, gibt es schon Ergebnisse?

Falls keine Bereitschaft besteht, weshalb nicht?

Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Aufgrund dieses Sachstands hält die Landesregierung ein Mediationsverfahren für nicht notwe ndig.

Frage 9. Können sich die Seligenstädter und Hainburger Bürgerinnen und Bürgern darauf verlassen, dass die Seligenstädter Umgehung, ihre Fertigstellung vorausgesetzt, nicht zulasten der Seligenstädter und der Hainburger Anrainer als Umgehung für eine verstopfte B 25 Richtung Hanauer Raum benutzt werden kann?

Die Wegewahl von Verkehrsteilnehmern erfolgt überwiegend nach dem Zeitbedarf. Daher spielt über die Weglänge hinaus die mögliche Reisegeschwindigkeit eine wichtige Rolle. Hinsichtlich der Reisegeschwindigkeit unterscheiden sich Autobahnen und autobahnähnliche ausgebaute Bundesfernstraßen um ein Mehrfaches von zweistreifigen Gemeindeverbindungsstraßen. Mögliche Zeitverluste an punktuellen Stauungen auf vierstreifigen Bundesfernstraßen werden deshalb durch die viel höhere Reisegeschwindigkeit überkompensiert.

Wie bereits dargestellt, plant die Stadt Seligenstadt die Fortführung der Umgehung als kommunale Straße. Es ist im Hinblick auf den mehrfachen Reisezeitbedarf über eine größere Strecke nicht zu erwarten, dass sich Verkehrsanteile von der B 45 auf diese Route verlagern werde n.

Frage 10. Mit welchen zusätzlichen Verkehren rechnet die Landesregierung nach Fertigstellung der A 66 (Lückenschlüsse Strecke Fulda) für den Anschluss und die Kreiselzubringung auf die A 3?

Frage 11. Sind bereits Zahlen erhoben, wie die Verkehre aus dem Hanauer Osten ihre Umwege suchen werden, wenn in der Folge die Zubringung auf die A 3 verstopft sein wird?

Frage 12. Liegt bereits ein Entlastungskonzept zugunsten Hainburgs für die in den Fragen 10 und 11 angesprochenen Fälle vor?

Die im Rahmen der Planungen des Lückenschlusses der A 66 im Bereich Fulda erstellten Verkehrsuntersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass die verkehrliche Wirkung des Lückenschlusses der A 66 im Raum Fulda südlich des Mains praktisch nicht mehr spürbar ist. Der Lückenschluss der A 66 mit der A 661 in Frankfurt ("Riederwaldtunnel") wird sogar zu einer Entlastung der B 45 nördlich der A 3 führen. Insoweit erübrigt sich die Beantwortung der Fragen 11 und 12.