Gastronomie

Zur Eindämmung dieser Kosten befindet sich das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst seit Jahren in einem ständigen Dialog mit den Museen und Sammlungen, um Möglichkeiten zu eruieren, das Aufsichtspersonal z. B. durch eine besucherfreundliche Umstrukturierung der Öffnungszeiten zu reduzieren. Beschwerden von Besuchern über unzulängliche Öffnungszeiten sind dem Staatsministerium nicht bekannt.

Erfahrungen zu Abendöffnungen haben gezeigt, dass diese beim Publikum ­ entgegen der landläufigen Ansicht ­ häufig auf zu geringe Resonanz stoßen oder nur mit gleichzeitigen Zusatzangeboten (Führungen, Vorträge etc.) angenommen werden.

Manche Museen, z. B. das Bayerische Armeemuseum, führen nach Bedarf für Gruppen auch Führungen abends oder montags durch.

1.14 Ist angedacht, die Eintrittsgelder anzuheben?

Die Eintrittspreise der staatlichen Museen und Sammlungen werden ­ wie alle staatlichen Einnahmen ­ regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an die finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung angepasst. So erfolgte anlässlich der Neueröffnung des Museums für die Sammlung Brandhorst eine Neukonzeption der Eintrittspreisgestaltung bei den Besichtigungsobjekten der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen. Eine generelle Anhebung der Eintrittsgelder ist derzeit jedoch nicht geplant.

1.15 Wird die Regelung beibehalten, an bestimmten Tagen keinen Eintritt zu erheben?

Die derzeit gültigen Regelungen zu den Eintrittspreisvergünstigungen für den Besuch der staatlichen Museen und Sammlungen sehen nicht vor, an bestimmten Tagen keinen Eintritt zu erheben. Der zuletzt seit dem 1. Juli 1998 geltende eintrittspreisfreie Sonntag wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2005 abgeschafft; seitdem bezahlen alle Besucher der Dauerausstellungen, soweit sie nicht aus anderen Gründen freien Eintritt erhalten, den ermäßigten Eintrittspreis von 1,00. Lediglich zu besonderen Anlässen ­ wie z. B. in der Eröffnungswoche des Museums für die Sammlung Brandhorst vom 18. bis 24. Mai 2009 ­ wird ausnahmsweise auf die Erhebung von Eintrittspreisen generell verzichtet.

1.16 Sieht man bei der Museumsgastronomie und den -läden durch eine Steigerung der Attraktivität Möglichkeiten, die Einnahmen zu verbessern?

Soweit bei den staatlichen Museen und Sammlungen Museumsrestaurants/-cafes oder Museumsläden bestehen, sind diese in der Regel verpachtet und die Museen und Sammlungen am Umsatz prozentual beteiligt. Die Konzeption der Museumsgastronomie sowie der Museumsshops wird von den Museen und Sammlungen kontinuierlich auf ihre Besucherattraktivität hin überprüft. Die Ausgabebefugnis der Museen und Sammlungen erhöht sich gemäß Haushaltsvermerk im Haushaltsplan des Freistaats Bayern um 80 Prozent der Ist-Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung (Kap. 15 70 Tit. 124 01) sowie aus Museumsshops (Kap. 15 70 Tit. 124 02).

Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Würzburg hat im Jahr 2005 im Auftrag des Bayerischen Obersten Rechnungshofs bei den Museumsshops verschiedener Einrichtungen eine Querschnittsuntersuchung durchgeführt und dabei insbesondere die Wirtschaftlichkeit der Überlassungsverträge geprüft. Im Bereich der staatlichen Museen und Sammlungen waren hiervon das Bayerische Nationalmuseum, das Neue Museum Nürnberg und die drei Münchner Pinakotheken betroffen. Als Ergebnis der Querschnittsuntersuchung hat das Rechnungsprüfungsamt u.a. Folgendes mitgeteilt:

a) Betriebsform

Ein Eigenbetrieb von separaten Shopbereichen erweise sich vor allem infolge hoher Personalfixkosten als defizitär, wohingegen die Überlassung der Shops an Dritte regelmäßige und kalkulierbare Einnahmen für die Museen in Form von Miete bzw. Pacht bedeute, sofern eine geordnete Vertragsverwaltung erfolge. Bis auf die Museumsshops der Archäologischen Staatssammlung und des Staatlichen Museums Ägyptischer Kunst wird der Betrieb der Museumsshops vertraglich Dritten überlassen.

b) Vergabe

Das im Haushaltsrecht festgelegte Wirtschaftlichkeitsprinzip erfordere es, für die Überlassung der Shops wirtschaftlich angemessene Entgelte zu vereinbaren.

Zwar sei eine Ausschreibung nicht immer vorgeschrieben, es bestehe jedoch die Verpflichtung, eine ortsübliche und angemessene Miete bzw. Pacht im Benehmen mit der Immobilien Freistaat Bayern festzusetzen (vgl. VV Nr. 5 zu Art. 64

c) Betriebs- und Geschäftseinrichtung

Durch die Gestellung der wesentlichen Geschäftseinrichtung werde die Überlassung der Shops dem Grunde nach zum steuerpflichtigen, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S. der §§ 14 und 64 AO, auch wenn die Museen nicht selbst Betreiber seien. Überstiegen die Bruttoeinnahmen eines Shops zzgl. ggf. weiterer wirtschaftlicher Betätigungen der Museen (z.B. Sonderveranstaltungen) insgesamt 30.678 p.a., so sei Steuerpflicht gegeben (§ 64 Abs. 3 AO) und es komme zu einer Ertrags- (Körperschafts- und Gewerbesteuer) und Umsatzbesteuerung (Umsatzsteuer). Das Rechnungsprüfungsamt ist daher der Auffassung, dass aus wirtschaftlichen und verwaltungsökonomischen Gründen künftig auf die Gestellung einer Betriebs- und Geschäftsausstattung verzichtet werden sollte. Darüber hinaus sollen die Shopbetreiber vertraglich verpflichtet werden, dass die Shops dem musealen Gefüge entsprechen.

d) Shopzugang

Einige der Museumsshops befänden sich im entgeltpflichtigen Sammlungsbereich. So erhielten z. B. interessierte Besucher an der Kasse des Bayerischen Nationalmuseums freien Zugang zum Shop und damit in den an sich entgeltpflichtigen Museumsbereich, ohne dass gewährleistet wäre, dass diese Besucher nicht auch die Sammlungen des Museums besuchen. Zur Steigerung der Besucherattraktivität und damit des Umsatzes könne das Einräumen eines freien Zugangs von im entgeltpflichtigen Bereich gelegenen Museumsshops zwar von Vorteil sein; dies setze jedoch voraus, dass entsprechende Kontrollsysteme (z.B. besondere Kennzeichnung der Besucher mit Clips) bestünden. Ansonsten dürfe für das Museum der finanzielle Schaden durch Einnahmeausfälle überwiegen.

Bei den einzelnen staatlichen Museen und Sammlungen bestehen folgende Museumsrestaurants/-cafes und Museumsläden: Staatliches Museum für Abgüsse Klassischer Bildwerke:

Es bestehen weder Museumsladen noch Museumsgastronomie.

Staatliches Museum Ägyptischer Kunst:

Es besteht keine Museumsgastronomie; der Museumsshop wird mit eigenem Personal geführt.

Archäologische Staatssammlung München:

Die Möglichkeiten der Museumsgastronomie und des Museumsladens sind aufgrund der beengten baulichen Gegebenheiten des Museums stark eingeschränkt. Eine Erweiterung wäre nur durch umfangreiche Baumaßnahmen und Nutzflächenvergrößerung möglich. Im Rahmen der Dauerausstellung werden Kaffee und sonstige Getränke durch eigenes Personal angeboten. Bei größeren Sonderausstellungen (wie z. B. Herculaneum oder Luxus und Dekadenz) wurden im Eingangsbereich ein Raum für ein Cafe verpachtet; außerdem wurden Räumlichkeiten für einen Museumsshop an die Fa. Museion vermietet.

Bayerisches Armeemuseum Ingolstadt:

Es besteht keine Museumsgastronomie im engeren Sinne.

Der im Keller des Neuen Schlosses Ingolstadt gelegene Schlosskeller öffnet an Wochentagen erst nach Schließung des Museums. An den Wochenenden entsprechen die Betriebszeiten in etwa den Öffnungszeiten des Museums.

An den Kassen werden überwiegend Bücher verkauft. Die Ganghofersche Buchhandlung bezahlt eine Pacht, den Verkauf übernimmt das museumseigene Personal. Darüber hinaus werden Zinnfiguren gegen eine Umsatzprovision zum Verkauf angeboten.

Bayerisches Nationalmuseum: Museumsrestaurant:

Das derzeit betriebene, verpachtete Museumsrestaurant (Camatti-Bar) befindet sich im Seitenbereich des Foyers.

Die Sanierung des Westflügels wird zum Anlass genommen, einen vollständig neuen Gastronomiebereich einzurichten. Im Gegensatz zur bisherigen Lösung im Foyer bietet die neue Räumlichkeit die Möglichkeit, den Restaurantbetrieb von den Schließungszeiten der Sammlung zu entkoppeln und so einen wirtschaftlich stabilen Betrieb zu etablieren. Aufgrund der aktuellen räumlichen Situation ist es derzeit nicht möglich die sanitären Einrichtungen außerhalb der Sammlungsschließung zu betreten, da diese sich innerhalb des Sammlungsbereichs befinden, und eine Öffnung ein nicht vertretbares Sicherheitsrisiko mit sich bringt.

Durch die Öffnungszeiten minimieren sich die Möglichkeiten eines wirtschaftlich tragfähigen Restaurantbetriebs.

Eine Verlagerung des Restaurants inkl. der notwendigen sanitären Einrichtungen aus dem eigentlichen Sammlungsbereich kann für den jeweiligen Betreiber die Möglichkeit bieten, flexible Öffnungszeiten einzuführen. Gleichzeitig wird durch einen direkten Zugang zur Sammlung sowie einen direkten Zugang von der Prinzregentenstraße aus eine Steigerung der Besucherattraktivität angestrebt. Weiterhin ist geplant, zusammen mit dem künftigen Pächter museumsbezogene Aktivitäten durchzuführen und damit eine Verbindung zwischen Restaurant und Museum zu schaffen.

Museumsshop:

Der ebenfalls verpachtete Museumsshop befindet sich zentral im Untergeschoss zwischen den Bauernstuben und der Krippenabteilung. Die derzeitige Lage des Museumsshop innerhalb des Sammlungsbereichs ist mit den oben erwähnten Problemen verknüpft. Ein Großteil der Bücher, die bisher an der Hauptkasse käuflich erworben werden konnten, ist nun ausschließlich im Museumsshop erhältlich.

Bayerische Staatsgemäldesammlungen: Alte Pinakothek:

Es besteht ein Museumsshop (Pächter: CEDON), in dem Publikationen, Kunstdrucke, Postkarten und Geschenke vertrieben werden, sowie das Cafe Klenze (Pächter: The Victorian House).

Neue Pinakothek:

Es besteht ein Museumsshop (Pächter: CEDON), in dem Publikationen, Kunstdrucke, Postkarten und Geschenke vertrieben werden, sowie das Restaurant Hunsinger in der Neuen Pinakothek. Pinakothek der Moderne:

Wie in den anderen Pinakotheken besteht ein Museumsshop (Pächter: CEDON) sowie ein Museumscafe (Pächter: Schottenhamel). Museum für die Sammlung Brandhorst:

Es besteht ein Museumsshop (Pächter: Buchhandlung König) sowie ein Museumscafe (Pächter: Schottenhamel). Deutsches Theatermuseum:

Es bestehen weder Museumsladen noch Museumsgastronomie.

Neues Museum Nürnberg:

Die Museumsgastronomie (Yuni Bar am Neuen Museum) und der Museumsladen (Buch- und Designshop) sind verpachtet.

Staatliche Münzsammlung München:

Es besteht keine Museumsgastronomie.

Der Museumsladen, über den Ausstellungskataloge und Münzreproduktionen aus eigener Werkstatt vertrieben werden, wird mit eigenem Personal betrieben.

Staatliche Antikensammlungen:

Es besteht weder Museumsladen (Kataloge und Kurzführer werden von eigenem Personal an der Kasse verkauft) noch Museumsgastronomie.

Glyptothek:

Es besteht ein kleines, verpachtetes Museumsrestaurant mit Selbstbedienung. Außerdem befindet sich in der Eingangshalle neben der Kasse ein Bücherstand, der von der Buchhandlung Goltz betrieben wird.

Staatliches Museum für Völkerkunde: Museumsladen und Museumscafe sind verpachtet.

1.17 Welche Produkte sollten in den Museumsläden zusätzlich angeboten werden?

Die staatlichen Museen und Sammlungen sind mit der angebotenen Produktpalette in den Museumsshops grundsätzlich zufrieden und begleiten bzw. beraten die Pächter aus museumsfachlicher Sicht, um das Angebot der Museumsshops museumsbezogen zu gestalten. Dabei wird die Produktauswahl häufig auch der Thematik von Sonderausstellungen angepasst. Wert gelegt wird u.a. auf günstige Produkte und Werbeträger (wie z. B. Schirme, Bleistifte oder Postkarten), die besonders von Schülern gerne als Andenken erstanden werden.

2. Entwicklung (aufgeschlüsselt nach Jahren und den einzelnen Institutionen)

Wie entwickelten sich im vorgenannten Zeitraum die Besucherzahlen für die einzelnen Museen und Sammlungen?

Die Zahlen umfassen die Besucher der Dauerausstellungen, Sonderausstellungen sowie sonstigen Veranstaltungen und Führungen in den Stammhäusern ohne die Besucher der Zweiggalerien und Zweigmuseen. Die Schwankungen bei den Besucherzahlen werden primär durch Einschränkungen infolge baulicher Maßnahmen sowie durch den unterschiedlichen Erfolg durchgeführter Sonderausstellungen verursacht. geschätzte Besucherzahl nur Besucher des Studiensaals.