Versicherung

Marokkanische Teppiche ­ oder die Beeinflussung des Bauhauses durch außereuropäische Kunst Made in Germany ­ der demokratische Aufbruch im Design Staatliches Museum für Völkerkunde: Konfuzius-Ausstellung

Wie hoch sind die Kosten für Versicherungsprämien für Kunstwerke, die als Dauerleihgaben, Schenkungen oder Stiftungen aus Privatbesitz an den Wänden hängen oder im Depot lagern?

Kunst- und Sammlungsgegenstände im Eigentum des Freistaats Bayern unterliegen dem Grundsatz der Selbstversicherung und werden daher nicht privatrechtlich versichert (vgl. VV Nr. 2.4 zu Art. 34 Der Grundsatz der Selbstversicherung gilt auch für Schenkungen, da diese in das Eigentum des Freistaats Bayern übergehen.

Die Jahresprämie für die Generalpolice der staatlichen Museen und Sammlungen zur Versicherung der Dauerleihnahmen beläuft sich aktuell auf 341.212,32 für ein Höchstversicherungsvolumen von rund 1,25 Mrd.. Die Versicherung von Leihnahmen zu Sonderausstellungen belief sich 2008 auf rund 37,5 Tsd.. Seit 2001 ist zudem das Terrorrisiko gesondert abzudecken; die Prämie hierfür beträgt bei einer Höchstgrenze von 100 Mio. jährlich 40,0 Tsd. und ist in der vorgenannten Jahresprämie inbegriffen.

Die Prämien für Leihgaben an Dritte, die über die Generalpolice versichert werden, müssen von den Leihnehmern bezahlt werden und belasten daher das Budget der staatlichen Museen und Sammlungen nicht.

Die Generalpolice umfasst neben den o.g. Höchstversicherungssummen für Dauerleihnahmen auch die Konditionen und Prämiensätze für Leihnahmen zu Sonderausstellungen das Einverständnis des jeweiligen Leihnehmers vorausgesetzt - bis zu einer Höchstversicherungssumme von 100 Mio. pro Risikoort und Ausstellung. Hiervon abweichend gilt für die Pinakothek der Moderne eine Höchstversicherungssumme von 250 Mio. ; für das Museum für die Sammlung Brandhorst besteht derzeit keine Deckungszusage für temporäre Leihgaben zu Sonderausstellungen.

Soweit die vorgenannten Höchstversicherungssummen nicht ausreichen, muss nachversichert werden: bei Dauerleihnahmen zu dem in der Police angegebenen Prämiensatz; bei Ausstellungsleihnahmen ist die Deckung zu aktuellen Konditionen auf dem Versicherungsmarkt einzuholen.

2.18 Warum verschließt sich die Staatsregierung im Unterschied zu allen anderen deutschen und europäischen Ländern (außer dem Saarland und der Schweiz) gegen die Absicherung durch eine Staatshaftung zur Übernahme eventueller Schäden an entliehenen Kunstwerken?

2.19 Teilt die Staatsregierung die Rechnung des Generaldirektors der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen Reinhold Baumstark, dass der Freistaat weit mehr an Versicherungsprämien für Bilder aus Leihgaben oder Schenkungen zu zahlen hat, als er z. B. bei Übernahme leichter Beschädigungen als Risiko zu tragen hätte?

Der Grundsatz der Selbstversicherung des Staates bezieht sich auf seine originären Sammlungsbestände und schließt die Dauerleihnahmen von der Wittelsbacher Landesstiftung sowie vom Wittelsbacher Ausgleichsfonds mit ein. Die Eigenhaftung gilt zudem auch für schenkungs- oder stiftungshalber erlangtes Eigentum der staatlichen Museen und Sammlungen.

Die Übernahme einer Staatsgarantie für alle Leihnahmen durch eine entsprechende landesgesetzliche Regelung nach Art. 39 Abs. 1 würde im Schadensfall aufgrund der in den letzten Jahren dramatisch gestiegenen Preise auf dem Kunstmarkt und der in Folge enormen Kostenrisiken unabsehbare finanzielle Probleme aufwerfen. Bei großen Sonderausstellungen können sich sehr schnell Versicherungswerte in dreistelliger Millionenhöhe ergeben.

Die beiden Staatsministerien für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie der Finanzen haben sich darauf geeinigt, eine betragsmäßig begrenzte Staatsgarantie nur bei ganz besonders wichtigen, national wie international Erfolg versprechenden Sonderausstellungen in Betracht zu ziehen.

Um auch andere bedeutende Sonderausstellungen nicht an Versicherungsprämien scheitern zu lassen, wird im Einzelfall nach haushaltsrechtlich vertretbaren Finanzierungslösungen gesucht. Bei der Ausstellung Max Beckmann ­ Exil in Amsterdam, die mehr als 100.000 Besucher hatte und große internationale Beachtung fand, ist dies bereits gelungen: die anfallenden Versicherungskosten in Höhe von 265,0 Tsd. wurden zur Hälfte durch eine Freigabe der haushaltsgesetzlichen Sperre ohne Deckungsauflage finanziert.

2.20 Gibt es Fälle, in denen aus diesem Grund Ausstellungen nicht realisiert werden konnten?

Nein.

2.21 Wird Bayern in der Kultusministerkonferenz auf Vereinheitlichung der Länderregelungen drängen, um eine Benachteiligung bayerischer Museen zu verhindern?

2.22 Wie stellt sich die Staatsregierung zur Empfehlung der Enquete-Kommission Kultur in Deutschland des 16. Deutschen Bundestags von Staatsgarantien als kostengünstigere Alternative zur privatrechtlichen Versicherung?

2.23 Teilt die Staatsregierung die Auffassung der Kommission, dass durch eine Übernahme der Haftung für Ausstellungsleihgaben sich die Effizienz staatlicher Fördermittel deutlich steigern lässt?

Es bestehen derzeit keine Bestrebungen, eine Vereinheitlichung der Regelungen zur Staatsgarantie für Leihnahmen auf Länderebene herbeizuführen. Zwar sind die jährlichen Versicherungssummen für Dauerleihnahmen und Leihnahmen aus Sonderaustellungen durchaus beachtlich, es gilt jedoch zu bedenken, dass bei einer Staatshaftung aufgrund der hohen Versicherungswerte bedeutender Kunst- und Sammlungsgegenstände im Schadensfall unabsehbare Kostenrisiken für den Staatshaushalt bestehen. Die Feststellung der Enquete-Kommission, Staatsgarantien seien eine kostengünstigere Alternative zur privatrechtlichen Versicherung, ließe sich daher erst im Nachhinein verifizieren, sofern kein Schadensfall eingetreten ist.

3. Neue Museen

Wie ist der Stand beim ursprünglich vorgesehenen 2. Bauabschnitt der Pinakothek der Moderne?

Welche Pläne hat die Staatsregierung für die Graphische Sammlung?

Die Münchner Museumslandschaft sucht weltweit ihresgleichen. Mit der musealen Bebauung des Geländes der ehemaligen Türkenkaserne bietet sich die einmalige Chance, um die Pinakotheken und das Museum für die Sammlung Brandhorst ein kulturelles Ensemble zu schaffen, das den historischen und architektonischen Kontext der Maxvorstadt fortsetzt. Dabei ist die Erweiterung der kulturellen Nutzung für die städtebauliche Qualität des Viertels außerordentlich positiv. Der Museumskomplex Pinakothek der Moderne, dessen vier beteiligte Institutionen (Staatsgalerie Moderne Kunst, Staatliche Graphische Sammlung, Die

Neue Sammlung ­ Staatliches Museum für angewandte Kunst ­ und Architekturmuseum der Technischen Universität München) international zu den bedeutendsten ihrer Art gehören, fügt sich mit den beiden Pinakotheken, dem am 18.05.2009 eröffneten Museum für die Sammlung Brandhorst, der Glyptothek und den Staatlichen Antikensammlungen sowie dem städtischen Lenbachhaus zu einem vielgestaltigen Kulturensemble zusammen, das die Interessen jeden Besuchers ansprechen kann. Schon in absehbarer Zeit wird die Museumsmeile um weitere Glanzpunkte in Gestalt der neuen Unterbringung des Staatlichen Museums Ägyptischer Kunst und der Hochschule für Fernsehen und Film erweitert. In die Gesamtbetrachtung einzubeziehen ist außerdem das NS-Dokumentationszentrum.

Spätestens der 2011 bevorstehende Bezug des Neubaus der Hochschule für Fernsehen und Film und des Staatlichen Museums Ägyptischer Kunst erfordert eine Neuordnung des Verkehrs im Museumsviertel. Die stark trennende Wirkung der Gabelsbergerstraße und der Barer Straße stehen außer Frage. Fehlende oder verbesserungswürdige Wegebeziehungen sowie die Verflechtung der Museumsbauten untereinander und mit ihrer Umgebung müssen geklärt werden. Dabei sollen bei den weiteren Überlegungen die historisch gewachsenen städtebaulichen Rahmenbedingungen der Maxvorstadt zugrunde gelegt werden: die städtebauliche Grundstruktur, die den Zusammenhalt und die Verbindung zwischen den verschiedenen Bebauungsformen und unterschiedlichen Nutzungen herstellt; das historisch gewachsene Nebeneinander der zwei stadträumlichen Qualitäten: Solitärbauten in parkartigen Freiflächen und Rasterfeldern mit Blockrandbebauungen; die dezentrale Nutzungsverteilung bedeutender Einrichtungen in der Maxvorstadt.

An erster Stelle bei den staatlichen Plänen für das Museumsviertel steht der Neubau der Staatlichen Graphischen Sammlung, die bislang nur über Ausstellungsräume in der Pinakothek der Moderne verfügt, an der Türken- oder Gabelsbergerstraße. Etwa zeitgleich zur Kostendebatte bei der Pinakothek der Moderne vollzog sich in den Jahren 2000/2001 im Zusammenhang mit der Gewinnung der Sammlung Brandhorst eine öffentlich und politisch intensiv geführte Auseinandersetzung über die Realisierung des sogenannten 2. Bauabschnitts der Pinakothek der Moderne, aus dem nach Realisierung des Museums der Phantasie und der anderweitigen Unterbringung des Museumspädagogischen Zentrums nur noch die Staatliche Graphische Sammlung verblieben ist. Im Zuge der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2001/2002 hat der Landtag in Anlage S bei Kap. 15 70 den Titel 711 48 Neubauten auf dem Gelände der ehemaligen Türkenkaserne in München zur Unterbringung der Sammlung Brandhorst und der Staatlichen Graphischen Sammlung ausgebracht. Da sich in Abweichung zu den in den Haushaltserläuterungen zunächst genannten überschlägigen Gesamtkosten für beide Vorhaben in Höhe von 51 Mio. übersteigende Beträge ergaben, wurde vom Ministerrat der Maßnahme Museumsneubau Sammlung Brandhorst gegenüber dem Gebäude für die Staatliche Graphische Sammlung Priorität eingeräumt.

Nach der Verwirklichung des Museums für die Sammlung Brandhorst stellt der Neubau für die Staatliche Graphische Sammlung eines der zentralen kulturpolitischen Projekte des Freistaats Bayern dar und genießt hohe Priorität. Konkrete Planungen liegen derzeit noch nicht vor. Zu einem späteren Zeitpunkt wird auch über die Errichtung eines weiteren Hauses für Wechselausstellungen und sowie zur Unterbringung neu gewonnener Sammlungen (Sammlung Stoffel, Fotosammlung Wilde) zu entscheiden sein.

Zur Erörterung der Gesamtthematik wurde eine gemeinsame Projektgruppe des Freistaats Bayern und der Landeshauptstadt München einberufen, die von Herrn Staatsminister Dr. Heubisch und Herrn Oberbürgermeister Ude gemeinsam geleitet wird. Der Projektgruppe sollen je nach Themenstellung neben dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern auch Vertreter der städtischen Kultur-, Planungs-, Kreisverwaltungs- und Baureferate sowie Vertreter der staatlichen Museen und Sammlungen und der Stiftung Pinakothek der Moderne angehören. Auch die benachbarten 42 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/4132 len sollen dort, wo sie betroffen sind, einbezogen werden.

Bei der Verkehrsplanung wird zudem die Münchner Verkehrsgesellschaft eingebunden. Die vereinbarten Arbeitsgruppen werden sich unter anderem mit der Verbesserung der Kooperation, von der Abstimmung von Öffnungszeiten und Programmangeboten bis hin zur gemeinsamen Werbung und einem gemeinsamen öffentlichen Auftritt, beschäftigen. Stadtrat und Bezirksausschuss sollen in den Entscheidungsprozess ebenfalls bereits eingebunden werden, bevor die Verwaltung ihre Vorschläge zur Beschlussfassung vorlegt. Es wird angestrebt, dass die Ergebnisse der Projektgruppe bis zum Jahresende 2011 vorliegen.

Ist neben dem Textilmuseum in Augsburg und dem Museum Brandhorst in München in Zukunft an weitere Museumsneubauten gedacht?

Neben den zu den Fragen 3.1 und 3.2 dargestellten Überlegungen zum 2. Bauabschnitt der Pinakothek der Moderne werden derzeit Vorüberlegungen zu einem Museum der Bayerischen Geschichte (vgl. Antwort zu Frage 3.4) sowie zum Bau eines gemeinsamen Depots für die staatlichen Museen und Sammlungen angestellt.

Vorbereitende Planungen laufen auch für die Realisierung des Naturkundemuseums Bayern durch eine räumliche Erweiterung des Museums Mensch und Natur. Damit würde Bayern ein Signal für das globale Thema Biodiversität und für das Heranbringen der Jugend an naturwissenschaftliche Themen setzen. Das Museum Mensch und Natur ist das zentrale Ausstellungsforum der Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen Bayerns als klassische Biodiversitätseinrichtung und schon jetzt ­ trotz beengter Fläche ­ eines der besucherstärksten Museen in Bayern. Zielsetzung ist die Realisierung einer Kultur- und Naturmeile in unmittelbarer Nähe von Schloss Nymphenburg mit dem Naturkundemuseum Bayern und dem Botanischen Garten.

Wie ist der Stand der Planungen für das angekündigte Museum der Bayerischen Geschichte?

Herr Ministerpräsident Horst Seehofer hat in seiner Regierungserklärung vom 10. Dezember 2008 die mittelfristige Verwirklichung eines Museums der Bayerischen Geschichte angekündigt. Der Ministerrat hat hierzu am 23. Juni 2009 das Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit der Erarbeitung eines Museumskonzepts bis Sommer 2010 beauftragt. In Folge wurde die Konzepterstellung und die Konstituierung eines wissenschaftlichen Beirats dem Haus der Bayerischen Geschichte übertragen; die konstituierende Sitzung des Beirats hat am 10. November 2009 statt gefunden.

Das Museumskonzept soll insbesondere die Fragen nach den Kosten und dem möglichen Standort, für den es keine Vorwegfestlegungen gibt, klären. Ziel des geplanten Museums ist neben der Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls aller Bayern die Bewusstseinsschärfung der Bürgerinnen und Bürger für die bayerische Geschichte. Das Haus der Bayerischen Geschichte strebt daher eine Verknüpfung des neuen Museums mit den Bayerischen Landesausstellungen an, die sich als modernes und effektives Zukunftsmodell erwiesen haben.

Der frühere Direktor des Musee Picasso, Jean Clair, hat laut Süddeutscher Zeitung (22.01.2009) jüngst Pläne des französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy für ein Musee de de France scharf kritisiert, denn zum einen seien alle Museen historische Museen, zum anderen sei eine Sammlung, die der Geschichte Frankreichs gewidmet ist, sinnlos, wenn nicht gar gefährlich, da ein solches Museum das Vorhandensein einer einzigen und umfassenden Deutung der Geschichte behaupte. Welches Konzept will die Staatsregierung in einem Museum der Bayerischen Geschichte realisieren?

Ein Museumskonzept wird bis Mitte 2010 erarbeitet (vgl. Antwort zu Frage 3.4).

Ist die Finanzierung des Unterhalts der geplanten neuen Museen gesichert?

Nein. Eine Kostenplanung liegt noch nicht vor. Für Errichtung, Einrichtung und Ausstattung sowie Betrieb des neuen Museums sind deshalb im Doppelhaushalt 2009/2010 keine Haushaltsmittel veranschlagt. Die Dotierung der im Haushaltsplan des Freistaats Bayern enthaltenen Ansätze über den laufenden Doppelhaushalt hinaus bleibt künftigen Haushaltsverhandlungen sowie dem Bayerischen Landtag als Haushaltsgesetzgeber (Art. 70 Abs. 2, Art. 78 BV) vorbehalten.

Wie ist der Stand der Planungen zur Neugestaltung des Museumsareals in München?

Auf die Antwort zu den Fragen 3.1 und 3.2 wird verwiesen.

Wie sieht die Staatsregierung die vom ORH geforderte Einbindung des Staatlichen Museums für Kunst und Design in Nürnberg in den Verbund der Theater und Museen der Stadt Nürnberg Wie ist der Stand der Planungen?

In Nürnberg besteht der Verbund Museen der Stadt Nürnberg, der ausschließlich die zwölf städtischen Museen (z.B. das Albrecht Dürer Haus, das Fembohaus oder das Spielzeugmuseum), nicht jedoch andere städtische oder nichtstädtische Kunstinstitutionen umfasst. Nachdem 2007 vom Neuen Museum Nürnberg an die Stadt Nürnberg das Problem herangetragen wurde, dass kulturinteressierte Besucher bei einer Internet-Recherche mit den Stichworten Nürnberg und Museum zunächst auf die Website der städtischen Museen stoßen würden, hat die Stadt auf diesen Hinweis sofort reagiert und auf ihrer Website einen deutlichen Link zu weiteren Museen in Nürnberg, insbesondere zum Neuen Museum Nürnberg, aufgenommen.

Das sogenannte ist eine städtische Einrichtung, die 2008 gegründet wurde und u.a. die städtischen Institutionen Kunsthalle, Tafelhalle, Künstlerhaus und Fränkische Galerie umfasst.

Das Neue Museum Nürnberg gehört als staatliches Museum nicht zum offiziellen Verbund der städtischen Häuser in Nürnberg.