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Kameradschaft Skulls-Hessen: Im Mai 2006 gegründete Skinhead-Gruppe aus dem Raum Kirchhain/Homberg, die den Sinn ihrer Existenz darin sieht, "im Kampfgegen ihre Feinde Seite an Seite zu stehen". Verlinkungen zu anderen rechtsextremistischen Seiten.

Nationale Kameradschaft Sturmfront Odenwald: Lockerer Personenzusammenschluss. Kameradschaft aus dem Bereich Odenwald.

Verweise u.a. zur Kameradschaft Bergstraße.

Politische Parteien/Bürgerbündnisse: Gruppe freier Deutscher-Freideutsch: Personenzusammenschluss zur Kommunalwahl im Landkreis HersfeldRotenburg aus Anlass der Kommunalwahl 2006.

Football Fanworld: Versandhaus für Szeneoutfit, Fans, Ultras, Hessen Groundhopper und "Freunde der 3.

Halbzeit". White Noise Records: Musik; Versand eigener Produktionen. Zugang nur für registrierte Mitglieder.

Sonstige: Bürgerinitiative für Zusammenschluss einzelner Personen.

Rheinhessen: Versteht sich als Informationsschnittstelle für Personen, die den Heimatschutz als höchste sittliche Pflicht propagieren.

Freiheitliche heimattreue Initiative: Homepage mit angeschlossenem Forum, Initiative: Themen u.a. Multikulti, REP, NPD; Zuwanderung und Überfremdung.

Nationale Jugend Hessen: Die Seite besteht aus diversen Abhandlungen der nordischen Mythologie, fordert "Freiheit für Lunikoff" Hauptbestandteil ist jedoch das Forum, in dem auch Hörproben im MP3

Format unter anderem von "Division Wiking", Foierstoss" oder "Kraftschlag"eingestellt sind.

White Lady: Private Homepage einer einzelnen Person.

Bezeichnet sich selber als national denkend.

Verlinkungen zu einschlägigen rechtsextremistischen Seiten.

Schutzbund für das"Deutsche Volk": Der Schutzbund tritt für die Erhaltung des Deutschen Volkes, der Heimat und seiner Kultur ein. Länderübergreifend. Postfachadresse in Hessen. Konto in Baden Württemberg. Betreiber der Seite in Bayern.

Skinni: Private Homepage einer einzelnen Person: Diverse Bilder von Adolf Hitler mit Hakenkreuz, Verweise zu anderen einschlägigen rechtsextremistischen Seiten.

Pestpogroms Reich: Dark/Gothic Homepage mit Verlinkungen zu rechtsextremistischen Seiten Dresdensia Rugia: Burschenschaft (Gießen). Agiert derzeit eher angepasst und unauffällig.

National-rulorz: Nationale-Counterstrike -Spiele-Clan-Seite, Kassel.

Seite für Manfred Roeder: Eine in Russland erstellte Seite zur Unterstützung von Manfred Roeder - mit Angabe der E-Mail Adresse von Roeder. Mehrsprachig.

Volksstaat Hessen: Hessische Seite der kommissarischen Reichsregierung, Homberg/Ohm.

Sonderseite zum 1. Mai 2006 in Heppenheim: Aktionsabhängige Homepage.

Erkenntnisse über die Zahl der Nutzer dieser Seiten liegen nicht vor. Zwar verfügen einige über einen so genannten Counter, aber da dieser durch den Betreiber jederzeit zu verändern ist, kann hier keine zuverlässige Aussage getroffen werden.

Auch liegen keine Erkenntnisse darüber vor, inwieweit sich die Zahl der Nutzer aus eingebundenen Rechtsextremisten, Sicherheitsbehörden oder politischen Gegnern zusammensetzt.

Bei einem an sich offenen System werden dem Gast regelmäßig nur äußerst eingeschränkte Zugriffsrechte eingeräumt, während ein Vordringen in weitere Bereiche nur unter Verwendung eines speziellen Passwortes möglich ist, sodass polizeiliche Internetrecherchen nur bedingt Erkenntnisse über die Anzahl der Nutzer dieser Seiten und der dort tatsächlich angebotenen Informationen erbringen.

Frage 7.3 Über welche Provider werden rechtsextremistische Inhalte in das Internet gestellt und inwieweit sind diese bereit, menschenverachtende, rassistische oder solche Inhalte, die Straftatbestände erfüllen, aus dem Netz zu nehmen?

Nach gültigem Recht ist ausschließlich der Autor der Webseite für die Inhalte verantwortlich. Dem Service-Provider oder auch Host-Provider, der Speicherplatz für fremde Inhalte anbietet, ist es faktisch unmöglich, hier einen Überblick über die Seiten zu haben, die auf unabhängigen Datenbanken abgelegt sind.

Deshalb distanzieren sich alle Service-Provider in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von den Inhalten der bei ihnen gespeicherten Seiten.

Der Service-Provider ist nach dem Mediendienststaatsvertrag solange von der Verantwortlichkeit ausgeschlossen, solange er keine Kenntnis von den Inhalten der Seite hat. Fallen bei den Sicherheitsbehörden strafbewehrte Seiten auf, werden diese den Strafverfolgungsbehörden gemeldet, die ihrerseits in der Regel den Service-Provider informieren und somit die Schließung der Seite veranlassen.

Deutschsprachige Internetseiten mit rechtsextremistischen Inhalten werden oft über amerikanische Provider eingestellt. Die amerikanischen verfassungsrechtlichen Bestimmungen zur Meinungsfreiheit schränken die Möglichkeiten der Bekämpfung solcher Sachverhalte nicht unerheblich ein.

So kann bei Propagandadelikten durch die amerikanischen Behörden keine polizeiliche Unterstützung gewährt werden. Sachverhalte mit Aufrufen zur Gewalt müssen sich konkret gegen eine Person oder Sache richten und der Täter muss tatsächlich in der Lage sein, seine Drohung zu verwirklichen oder durch andere realisieren zu lassen. Eine grundsätzliche Gefährdung des öffentlichen Friedens durch das Verbreiten von Hass wird in den USA nicht gesehen.

Zwar verfügen einige Anbieter von Speicherplatz über spezielle Filterprogramme, um nach Schlüsselwörtern zu suchen, jedoch ist dies nicht immer von Erfolg. Werden strafrechtliche Inhalte auf einer Seite entdeckt, bieten die meisten Provider eine sogenannte "@abuse" Adresse an, an die eine Meldung geschickt werden kann. Die entsprechenden Seiten werden dann durch den Anbieter geprüft und in der Regel sofort gelöscht.

Über hessische Anbieter, die wissentlich rechtsextremistische Inhalte verbreiten oder sogar Speicherplatz extra für rechtsextremistische Seiten vorhalten, liegen keine Erkenntnisse vor.

Frage 7.4 Welche Rolle spielt das Internet bei den Umsätzen von Verlagen, die in Deutschland verbotenes NS-Propagandamaterial vertreiben, und gibt es Erkenntnisse oder Schätzungen über den Umsatz dieser Verlage in Hessen?

Über detaillierte Umsatzbeträge liegen hier keine Erkenntnisse vor.

Das Medium Internet wird durch Rechtsextremisten in zunehmendem Maße, insbesondere zu Propagandazwecken und als Kommunikationsmittel, genutzt.

Die Anzahl der von Deutschen betriebenen Homepages stellt sich in den letzten Jahren mit etwa 950 auf konstant hohem Niveau dar, (siehe Auswertebericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz über rechtsextremistische Bestrebungen im Internet von 2004).

In welchem Maße verbotenes Propagandamaterial vertrieben wird, kann nicht bewertet werden. Es ist davon auszugehen, dass die zunehmende Verbreitung und Bedeutung des Internets sich auch in den jeweiligen Verlagsumsätzen widerspiegeln.

Durch Hackerangriffe der Antifa werden gelegentlich Kundendaten bekannt, die auch die Bestellsummen der einzelnen Personen beinhalten.

So wurde z. B. im Februar 2006 der Aufruhr-Versand in Thüringen durch linksextremistische Gruppierungen gehackt und insgesamt ca. 7.500 Bestelldatensätze von Kunden kurzzeitig ins Internet gestellt.

Darunter waren 231 Besteller des Versandes aus Hessen, die insgesamt für einen Betrag von ca. 18.500 in dem Zeitraum vom Dezember 2002 bis Febr uar 2006 in diesem Versand bestellt hatten.

Im April 2006 wurde einer der größten Versande, der "Wikinger Versand", gehackt. Lt. Indymedia (Globales Netzwerk von unabhängigen Medieninitiativen, Aktivistinnen und Aktivisten und Journalisteninnen und Journalisten, welches sich zugleich als Teil der sozialen Bewegungen des Graswurzel-Journalismus sieht) soll sich der monatliche Durchschnittsumsatz auf ca. 40.000 belaufen.

Frage 7.5 Welche Gegenmaßnahmen trifft die Landesregierung Hessens gegen rechtsextremistische Propaganda im Internet?

Hier ist zwischen repressiven und präventiven Maßnahmen zu unterscheiden.

Gesetzliche Vorschriften zur Verfolgung und den möglichen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung rechtsextremer Propaganda im Internet ergeben sich, wie auch bei der präventiven und repressiven Bekämpfung anderer Delikte, aus der Strafprozessordnung, dem StGB und dem HSOG.

Ein Einwirken auf ausländische Provider bleibt wegen der oftmals fehlenden Strafbarkeit im jeweiligen Einstellungsland erfolglos.

Anders gestaltet sich ein Einwirken auf Provider mit deutscher Gerichtsbarkeit.

Gegen diese kann nach den o. g. gesetzlichen Grundlagen vorgegangen werden.

Hierbei hat sich die direkte Ansprache der Provider, rechtsextremistische Angebote aus dem Netz zu verbannen, als effektiver erwiesen als die Sanktionierung der Anbieter von Inhalten, der durch bestehende technische Ausweichmöglichkeiten und aufgrund der Möglichkeit, sich mit Parallelangeboten der deutschen Rechtshoheit zu entziehen, Grenzen gesetzt sind.

Nach dem in Deutschland gültigen Mediendienststaatsvertrag besteht für den Zugangsanbieter keine Verantwortlichkeit für die Seiten, die er lediglich "durchleitet".