High Level Group zum Bürokratieabbau

Der frühere Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber führt die internationale High Level Group zum Bürokratieabbau in der Europäischen Union mit sehr großem Erfolg und breiter nationaler und internationaler Anerkennung über alle Parteigrenzen hinweg. So ist es der von Dr. Stoiber geführten Gruppe unter anderem gelungen, dass die EU-Kommission wesentliche Vorschläge der ehrenamtlichen Berater im aktuellen europäischen Konjunkturprogramm aufgenommen hat. Wirtschaft und Mittelstand in Europa werden dadurch um insgesamt rund 25 Mrd. Euro von Bürokratiekosten entlastet. Die Abschaffung der EU-Handelsbilanz und die Vereinfachung der Mehrwertsteuererhebung werden Berechnungen zufolge die bayerischen Betriebe um rund 900 Mio. Euro entlasten. Die Arbeit des früheren bayerischen Ministerpräsidenten in Brüssel ist deshalb auch von großem Vorteil für den Freistaat Bayern und insbesondere für die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft.

Als Vorsitzender der High Level Group zum Bürokratieabbau erhält Herr Dr. Stoiber eine Vielzahl an Einladungen von Politik, Wirtschaft und Verbänden aus ganz Europa. Da Herr Dr. Stoiber auch Ehrenvorsitzender der CSU ist und langjähriger Vorsitzender der CSU war, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass er auch während des Europawahlkampfs Terminanfragen von CDU und CSU nachkommt. Auch die hauptamtlich für die Europäische Kommission tätigen Kommissarinnen und Kommissare nehmen selbstverständlich in ihren Heimatländern oder anderen EU-Ländern politische Termine wahr. Das galt übrigens auch für Mitglieder der Europäischen Kommission, die der Partei. Die Grünen angehören.

Aus welchen Gründen ist die Regierung der Oberpfalz als zuständige Planfeststellungsbehörde zu der Auffassung gelangt, dass für den Bau der Sallerner Regenbrücke in der Stadt Regensburg und für den Umbau des Lappersdorfer Kreisels im Landkreis Regensburg keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, und welche weiteren Behörden wurden an dieser Vorprüfung beteiligt?

Die Regierung der Oberpfalz ist im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Vorprüfung, ob für das fernstraßenrechtliche Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Nordgaustraße, Neubau der Sallerner Regenbrücke und Umbau des Lappersdorfer Kreisels eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, insbesondere aufgrund der geringen Größe von nur rund 2 km Streckenlänge und vor allem aufgrund der bereits vorgesehenen umfangreichen Schutzmaßnahmen zur Minderung von Lärm- und Luftschadstoffbelastungen zu dem Ergebnis gelangt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist. Ausschlaggebend war ferner das Fazit der im Planfeststellungsantrag enthaltenen FFH-Vorprüfung. Diese gelangt zu dem Ergebnis, dass durch den Umbau des Lappersdorfer Kreisels erhebliche Beeinträchtigungen des Natura2000-Gebiets ausgeschlossen sind.

Bei der nach § 3c UVPG im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung der UVP-Pflicht geforderten überschlägigen Prüfung ist keine Beteiligung anderer Behörden vorgesehen; sie ist deshalb auch im vorliegenden Fall unterblieben.

Im Übrigen handelt es sich bei der UVP um einen unselbstständigen Teil des Planfeststellungsverfahrens, sodass ihr Unterbleiben keine Auswirkungen auf die von der Planfeststellungsbehörde zu berücksichtigenden materiellen öffentlichen und privaten Belange hat.

Nachdem im Zuge der Fortschreibung des Staatstraßen-Ausbauplanes der Bau der Ortsumfahrung Aurau bereits in Prioritätsstufe eins eingestuft wurde und nach Beschluss der Regierung von Mittelfranken seit 23.12.2008 Baurecht besteht, die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch den Durchgangsverkehr der Staatsstraße 2220

(Ansbach, Windsbach, Abenberg, Roth) seit Jahren ungebrochen stark ist, frage ich die Staatsregierung, wann ist mit dem Baubeginn der Umgehung zu rechnen bzw. wird dieser durch die Mittel des Konjunkturprogramms II beschleunigt?

Mit dem Bau der Ortsumgehung Aurau im Zuge der Staatsstraße 2220 wird begonnen, sobald die Baureife vorliegt und die Finanzierung der rund 2,6 Mio. Euro teueren Maßnahme im Staatsstraßenhaushalt gesichert ist.

Auf Grund der angespannten Haushaltssituation im Staatsstraßenbau ist eine kurzfristige Finanzierung der Ortsumgehung Aurau nicht möglich. Wegen der Vielzahl wichtiger anderer Straßenbaumaßnahmen konnte dieses Projekt auch nicht im Konjunkturpaket II des Bundes berücksichtigt werden. Eine Beschleunigung des Baubeginns ist durch das Konjunkturpaket II des Bundes jedoch mittelbar insoweit gegeben, als diese Finanzierungsquelle dazu beiträgt, den Finanzierungsstau beim Staatsstraßenbau abzubauen.

Die Ortsumgehung Aurau und der Ausbau der St 2239 zwischen Feucht und Penzenhofen werden im Bereich des Staatlichen Bauamtes Nürnberg nach dem bereits laufenden Bau der Ortsumgehung Ammerndorf im Zuge der St 2245 als nächste Projekte des Ausbauplans für die Staatsstraßen in Angriff genommen. Da der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Aurau vom 23.12.2008 inzwischen bestandskräftig ist, wird nun der Erwerb der benötigten Grundstücke (teilweise im Rahmen eines Neuordnungsverfahrens der Flurbereinigung und zum Teil als freihändiger Grunderwerb) vorangetrieben, um die notwendige Baureife möglichst bald herbeizuführen.

Nachdem bislang von den ca. 100 BGJ-Landwirtschaftsmeistern in Bayern vier Auszubildende pro Betrieb betreut wurden und nach meiner Kenntnis die Anzahl der zu betreuenden Auszubildenden jetzt auf fünf erhöht wurde, frage ich die Staatsregierung, was der Grund für die Erhöhung der Anzahl von Auszubildenden pro Betrieb von vier auf fünf Azubis war, wie beurteilt die Staatsregierung nun die Möglichkeit der Ausbilder ihrer Aufsichtspflicht, die bei fünf Azubis gerade beim Umgang mit technischem Gerät (Motorsäge, Schlepperfahren etc.) entsprechend erschwert ist, nachzukommen und haben die Ausbilder mit finanziellen Konsequenzen zu rechnen, wenn sie weiterhin nur vier Azubis beschäftigen?

Seite 4 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/594

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

An den Berufsschulen wird ­ abhängig von den verschiedenen Ausbildungsberufen ­ ein Teil des Unterrichts von nebenberuflichen Lehrkräften erteilt, die vorwiegend die Vermittlung der fachpraktischen Lerninhalte übernehmen. Diese nebenberuflichen Lehrkräfte sind auf Vertragsbasis beschäftigt. In der Berufsschule werden insbesondere zur Vermittlung von fachpraktischen Lerninhalten Gruppen von durchschnittlich zwölf Schülern gebildet, die in den Werkstätten der Berufsschule von einem Fachlehrer betreut und beaufsichtigt werden. Dabei sind der Umgang mit Werkzeugen (z.B. Stemmeisen, Hobel) und Maschinen (z.B. Kreissäge, Drehmaschine, Fräsmaschine) selbstverständlich.

Mit Beginn des Schuljahres 2005/06 wurde aus Gründen eines sparsamen Mitteleinsatzes die Zahl der Schüler pro Ausbildungsbetrieb in der Landwirtschaft zur Vermittlung fachpraktischer Lerninhalte von vier auf fünf erhöht. Eine Verringerung der Gruppengröße pro Ausbildungsbetrieb hätte konsequenterweise eine Verringerung des Entgelts für den Landwirtschaftsmeister zur Folge.

Unter Berücksichtigung der Besonderheit in der Landwirtschaft, dass ein Teil der fachpraktischen Ausbildung der Berufsschule nicht in den Werkstätten der Berufsschule, sondern in einem Lehrbetrieb erfolgt, wurde die sonst übliche Gruppengröße für den fachpraktischen Unterricht an der Berufsschule auf die Schüler des BGJ/s-Landwirtschaft nicht übertragen. Unabhängig von der Zahl der Schüler auf dem landwirtschaftlichen Ausbildungsbetrieb, ist beim Umgang mit einer Kettensäge bzw. beim Schlepperfahren maximal ein Schüler pro Gruppe aktiv, da sonst die Aufsichtspflicht nicht gewissenhaft wahrgenommen werden kann. Die aktive Ausbildungszeit des Einzelnen verringert sich jedoch durch die Erhöhung der Gruppengröße von vier auf fünf Schüler. Da der Schwerpunkt der betriebspraktischen Ausbildung jedoch nicht im vollzeitschulischen BGJ/s erfolgt, sondern im zweiten und im dritten Ausbildungsjahr, in dem der Schüler vier Tage pro Woche im Betrieb mitarbeitet, hat diese Einschränkung keine Auswirkung auf das Gesamtergebnis der dualen Berufsausbildung.

Nachdem keine Qualitätseinbußen bei der Ausbildung erkennbar sind, besteht kein Grund die Gruppengröße wieder zu reduzieren, obwohl die Mittelkürzung für nebenberufliche Lehrkräfte wieder rückgängig gemacht wurde. Die freigewordenen Kapazitäten werden in Klassen eingesetzt, deren Gruppengrößen die Zahl fünf erheblich übersteigen. Plant die Staatsregierung an den Förderzentren den 2. Konrektor einzusparen?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Eine derartige Planung ist dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus nicht bekannt.