Sachgerechte Einstellungskriterien bei der Polizei: Aufhebung der Mindestgröße

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ihre Einstellungskriterien bei der bayerischen Polizei dahingehend zu verändern, dass die Körpergröße nicht mehr als Einstellungskriterium angewandt wird.

Begründung:

Die Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst hat aufgrund der Verpflichtung aus Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes ausschließlich nach deren Eignung, Leistung und Befähigung zu erfolgen. Für die Befähigung für den Polizeidienst sind viele Eigenschaften erforderlich. Neben körperlicher Fitness sind viele weitere Fähigkeiten und Kenntnisse erforderlich.

In Bayern wird derzeit die Körpergröße von 1,65 m als striktes, ausschließendes Einstellungskriterium für Polizeianwärterinnen und -anwärter angewandt. Ursprünglich war die Mindesteinstellgröße in Bayern bei 1,65 m und wurde dann aber auf 1,62 m abgesenkt, mit der Folge, dass 40 Prozent der Stellen von Polizistinnen besetzt wurden. Die erneute Anhebung der Mindesteinstellgröße in Bayern auf 1,65 m hat zur Reduzierung der Einstellungsquote von Frauen geführt.

Die derzeitige Praxis der bayerischen Polizei diskriminiert u. E. Frauen: Während ein junger Mann in Deutschland (2005) durchschnittlich 181 cm groß ist, sind junge Frauen in Deutschland mit durchschnittlich 167 cm Größe bei gleicher Anwendung des Größenkriteriums in einer Vielzahl von Fällen von der Chance, sich zu bewerben, ausgeschlossen. Mit der Anhebung der Mindesteinstellgröße vor einigen Jahren von 162 cm auf 165 cm sank auch die Zahl der weiblichen Bewerberinnen drastisch.

Während nur 3 Prozent der 18-jährigen Männer in Deutschland kleiner als 1,65 m sind, gilt dies für 45 Prozent der Frauen.

In anderen Bundesländern gelten niedrigere Körpergrößen-Anforderungen, in anderen wiederum wird bei der Frage der Körpergröße zwischen Männern und Frauen differenziert, in anderen werden großzügig Ausnahmeregelungen getroffen. So stellt der Bundesgrenzschutz beispielsweise Bewerberinnen und Bewerber ab 1,63 m Größe ein. Die Schweiz hat differenzierte Anforderungen: Männer müssen 1,70 m groß sein, Frauen 1,60. Und im Nachbarland Baden-Württemberg werden Ausnahmeregelungen großzügig angewandt. Statt bundeseinheitliche Gardemaße zu fordern, sollten die Anforderungen des Polizeialltags ausschließliche Grundlage für die Einstellung von Polizeianwärterinnen und -anwärtern sein.