Rechte Skinheads

Frage 17.1 Wie viele Skinheads gehören der rechtsextremistischen Szene in Hessen an?

Der rechtsextremistischen Szene in Hessen gehören etwa 750 Skinheads an.

Frage 17.2 Welche Straftaten von rechtsextremistischen Skinheads wurden in Hessen seit 1990 begangen

Eine Klassifizierung bzw. gesonderte Erfassung der dem Hessischen Landeskriminalamt gemeldeten Straftaten der politisch motivierten Kriminalität - rechts hinsichtlich der Tatbegehungsweise durch rechtsextremistische Ski nheads erfolgt nicht und ist aufgrund fehlender/im Einzelfall faktisch nicht zuordenbarer Kriterien nicht möglich.

Frage 17.3 Sind Verbindungen hessischer Skinheads zu den "Hammerskins" oder "Blood & Honour" bekannt?

Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen gibt es Verbindungen hessischer Skinheads zu der Skinheadbewegung "Hammerskins". Bezüglich der seit dem Jahr 2000 durch das BMI verbotenen SkinheadOrganisation "Blood & Honour" gibt es nach den aktuell hier vorliegenden Erkenntnissen zum Teil sehr enge Verbindungen.

Frage 17.4 Gab oder gibt es "Hammerskins" und "Blood & Honour"- Gruppierungen auch in Hessen?

Die Organisation "Blood & Honour" und deren Jugendorganisation "White Youth" wurden vom Bundesminister des Innern (BMI) am 14. September 2000 verboten. Die in Deutschland zuletzt etwa 240 Mitglieder zählende Organisation "B & H" verbreitete in Publikationen und auf CDs, Kassetten und Videos nationalsozialistisches Gedankengut. Allein der von den Skinheads in altdeutscher Schrift verwendete Namen Blood & Honour ("Blut und Ehre") deutet auf die Identifikation mit dem Nationalsozialismus hin: Eines der beiden Nürnberger Rassegesetze von 1935 hieß "Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre".

Auch indem B & H ihre Zielsetzungen mit "25 Punkte-Programm" bezeichnete, dokumentierte die Organisation ihre Nähe zum Nationalsozialismus. Diese Überschrift trug bereits 1920 das Programm der Nationalistischen Deutschen Arbeiterpartei. Verschiedene B-&-H-Broschüren enthielten zahlreiche rassistische und ausländerfeindliche Artikel. Die Hauptaktivität von B & H bestand darin, Konzerte zu veranstalten. Zwischen 1998 und 2000 belief sich die Zahl der Konzerte auf über 50. Die oberste Organisationseinheit von B & H in Deutschland nannte sich Division.

Bis zum Verbot der rechtsextremistischen Skinhead-Gruppierung "Blood & Honour" und deren Jugendorganisation "White Youth" durch das BMI am 13. September 2002 (vollstreckt am 14. September 2002) gab es in Hessen zwei so genannte Sektionen mit insgesamt 20 bis 30 Mitgliedern dieser Organisation.

In Hessen bestanden die "Blood & Honour"-Sektionen Nordhessen mit Sitz in Kassel sowie Südhessen mit Sitz in Offenbach. Nach Durchführung des Verbotsverfahrens, verbunden insbesondere mit Durchsuchungsmaßnahmen bei führenden Personen dieser Gruppierung und der damit einhergehenden Sicherstellung von Vereinsunterlagen, gab es zunächst keine weiteren Erkenntnisse über die Fortführung dieser verbotenen Organisation.

Im Rahmen polizeilicher Ermittlungen wurde in den Folgejahren jedoch bekannt, dass es in mehreren Bundesländern - so auch in Hessen - zur Fortführung dieser Organisation gekommen sein soll. Die durchgeführten Ermittlungsverfahren mündeten in einer konzertierten Durchsuchungsmaßnahme unter der Beteiligung von sieben Bundesländern am 7. März 06. In Hessen kam es in diesem Zusammenhang zur Durchführung von neun Durchsuchungsmaßnahmen, die zur Sicherstellung/Beschlagnahme umfangreicher "Blood & Honour"-Devotionalien sowie weiterer Beweismittel geführt hat. Die entsprechenden Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes nach § 85 StGB (Verstoß gegen das Vereinigungsverbot) sind noch nicht abgeschlossen.

Mit bundesweit etwa 100 Angehörigen (Stand: 2000) haben die Hammerskins in Deutschland weit weniger Zulauf. Ihnen ist es bisher nicht gelungen, eine flächendeckende Struktur aufzubauen. Von B & H unterscheiden sie sich vor allem durch ihr extrem ausgeprägtes Elitedenken. Das Symbol der Hammerskins sind zwei gekreuzte Zimmermann-Hämmer, die in ihrem Ursprungsland USA als Zeichen der Kraft und Stärke der weißen Arbeiterklasse gelten. Ziel der Bewegung ist es, alle weißen Skinheads in einer "Hammerskin-Nation" zu vereinen, deshalb besitzen Hammerskins gute Kontakte zu ausländischen Skinheads.

Über die Existenz einer Hammerskin-Gruppierung in Hessen liegen hier keine Erkenntnisse vor. Verbindungen hessischer Skinheads zu dieser Gruppierung lassen sich nach hier vorliegenden Informationen insbesondere durch die Teilnahme an Skinheadkonzerten dieser Organisation belegen.

Frage 17.5 Welche rechtsextremistischen "Fanzines" werden in Hessen verlegt oder sind in Hessen im Umlauf?

Grundsätzlich ist anzumerken, dass Fanzines als Medium für die rechtsextremistische Szene gegenüber dem Internet stark an Bedeutung verloren haben.

Der Grund dafür dürfte die größere Aktualität sowie die geringen Kosten für Ersteller und Leser des Mediums Internet sein. Darüber hinaus lassen sich Online-Fanzines sowie Fanzine ähnliche Homepages - ebenso wie die Homepages von Bands und Vertrieben, Internetforen und Newsletter - als aktuelles Informations- und Kommunikationsmedium für Konzerthinweise und -besprechungen, CD-Kritiken und Neuankündigungen sowie Szene -Neuigkeiten nutzen.

In Hessen erschienen in unregelmäßigen Abständen:

- das "Hessisch Blättche" (Südosthessen),

- "Handkäs mit Musik" (Südhessen),

- der "Äppelwoi-Express" (Frankfurt am Main) und

- der "Bembelsturm" (Frankfurt am Main).

Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 9.2.

Derzeit liegen bei hiesiger Dienststelle keine Erkenntnisse über "Fanzines" vor, die in Hessen verlegt werden bzw. in Hessen im Umlauf sind.

Über den Umlauf so genannter Fanzines aus dem Bundesgebiet bzw. dem Ausland bei hessischen Skinheads können hier keine abschließenden Angaben gemacht werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch hessische Skinheads über derartige Publikationen verfügen.

Frage 17.6 Welche Verbindungen bzw. Kontakte von Nazi-Skinheads von Rechtsextremisten gibt es zu Hooligans bzw. der Fußballszene?

Um die Fans welcher Vereine handelt es sich hierbei?

Auf die Antwort zu Frage 9.1 wird verwiesen.

18. "Private Partys", Sonnwendfeiern und Kameradschaftsabende etc.

Die Mehrzahl der Musikveranstaltungen wurde nicht angemeldet. Ein öffentlicher Charakter konnte nur in wenigen Fällen nachgewiesen werden.

Frage 18.2 Wo und wann fanden Sonnwendfeiern und "Führer-Geburtstagsfeiern" von Rechtsextremisten statt?

Aus nachrichtendienstlichen Gründen könne n hier nicht alle Veranstaltungen abschließend genannt werden.