Rechtspfleger

Im Doppelhaushalt 2009/2010 werden zehn neue Stellen für Rechtspfleger, Rechtspflegerinnen geschaffen, so dass sich der Stellenplan 2009/2010 bei Tit. 422 01 um zehn Stellen erhöht.

Außerdem werden die Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Rechtspfleger, Rechtspflegerinnen durch die volle Ausschöpfung der Stellenobergrenzen verbessert.

Auf einen weiteren Stelleneinzug wird verzichtet.

Begründung:

Die in der bayerischen Justiz anfallenden Arbeiten sind nur durch eine ausreichende Zahl von Beschäftigten zu erledigen. Die Leistungsbereitschaft der Rechtspfleger reicht seit langem weit über das hinaus, was normalerweise erwartet werden kann.

Nur durch den überdurchschnittlichen persönlichen Einsatz der bayerischen Rechtspfleger ist ein weitgehend reibungsloser Ablauf des täglichen Dienstbetriebs möglich.

Aktuell beträgt die Belastung der Rechtspfleger nach der Personalbedarfsberechnung PEBB§Y 109 Prozent. Rein rechnerisch ergibt eine solche Belastung eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von über 45 Stunden.

Die Beförderungswartezeiten bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern haben sich zwar durch verschiedene Maßnahmen im letzten Doppelhaushalt leicht verbessert, sind nach wie vor aber deutlich zu lang. Von einer den Leistungen und der Verantwortung entsprechenden Besoldung kann immer noch nicht die Rede sein. Ein überdurchschnittlich beurteilter Justizoberinspektor mit neun Punkten wartet bis zu seiner Beförderung zum Justizamtmann (A 11) derzeit ca. 15 Jahre. Besonders bei den 45 bis 50-jährigen Rechtspflegern wartet eine hohe Zahl auf eine Beförderung von A 10 nach A 11.