Mobilitätsprojekte

Des Weiteren wurden Mobilitätsprojekte (Leonardo II) durch das Projektbüro Berufliche Bildung des Hessischen Kultusministeriums initiiert und durchgeführt.

Zielgruppe sind französische und deutsche Jugendliche in der beruflichen Erstausbildung mit einfachen oder mittleren Bildungsabschlüssen und geringen Sprachkenntnissen in der Partnersprache. Sie absolvieren dreiwöchige Praktika in Klein- und Mittelbetrieben des Gastlandes, um zusätzliche berufliche Fertigkeiten zu erlernen und um ihre sprachlichen Kompetenzen zu erweitern. Diese zusätzlichen Qualifikationen werden zertifiziert (EUROPASS). Die teilnehmenden Jugendlichen und die betreuenden Lehrerinnen und Lehrer sollen einen Einblick in das Ausbildungssystem und die Arbeitswelt des Gastlandes gewinnen, gemeinsame und unterschiedliche Ausbildungsinhalte ihres Berufsfeldes erkennen und reflektieren.

Partner sind das Land Hessen, Projektbüro Berufliche Bildung beim Hessischen Kultusministerium, und die Federation Regional des Maisons Familiales Rurales Champagne Lorraine, eine Einrichtung der beruflichen Bildung in Frankreich.

Beteiligt sind berufliche Schulen in ganz Hessen und franz ösische Schulen, insbesondere der Maisons Familiales in der Region Champagne Lorraine.

Frage 14. Wie beurteilt die Landesregierung das Phänomen der Verharmlosung von Vorfällen von Rechtsextremismus durch Lehrkräfte und Schulleitungen zur Vermeidung negativer Publicity?

Das durch die Fragestellung unterstellte Phänomen der Verharmlosung von Vorfällen von Rechtsextremismus durch Lehrkräfte und Schulleitungen ist nicht bekannt.

Frage 15. Welche neuen Projekte zur Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus wird die Landesregierung in den nächsten Jahren im schulischen Bereich entwickeln?

Das bewährte ressortübergreifende "Informations- und Kompetenzzentrum Ausstiegshilfen Rechtsextremismus" (IKARus) wird seine vielfältigen Tätigkeiten weiterführen und inhaltlich optimieren.

Es sind derzeit darüber hinaus keine neuen Maßnahmen geplant, die sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Rechtsradikalismus beschäftigen.

Die Projekte im beruflichen Bereich, sowohl die zurzeit bereits durchgeführten als auch geplante Projekte, richten sich an deutsche und ausländische Jugendliche. Der Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der beruflichen sowie auf dem Ausbau der sozialen Fähigkeiten. Implizit werden durch die Projekte jedoch auch Ausländerfeindlichkeit und Rassismus abgebaut, indem die berufliche und gesellschaftliche Integration von Migrantinnen und Migranten gefördert wird.

VII. Opferschutz

Frage 1. Welche rechtliche und soziale Unterstützung wird Opfern rechtsextremistischer Strafund Gewalttaten in Hessen geboten?

Frage 2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den Opfern rechtsextremistischer Straf- und Gewalttaten eine professionelle Gerichtsbegleitung (Anwälte, psychologische Betreuung) zur Seite zu stellen, und würde die Landesregierung dies unterstützen?

Frage 3. Wie viele Opfer rechtsextremistischer Gewalttaten wurden in der Vergangenheit in Zeugenschutzprogramme aufgenommen?

Hessen verfügt über ein flächendeckendes Netz von sieben Opferberatungsstellen, durch welche Opfer und Zeugen von Straftaten kostenlos durch hierfür speziell eingestellte Soziarbeiterinnen und Sozialarbeiter beraten werden. Die Unterstützung erfolgt unabhängig davon, um welche Deliktsart es sich handelt und ob die Betroffenen Anzeige erstattet haben.

Im Bereich des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof werden darüber hinaus keine weiteren Unterstützungsprogramme für Opfer rechtsextremistischer Taten geführt. Es sei aber unter anderem auf eine von dem DAV errichtete "Stiftung contra Rechtsextremismus und Gewalt" verwiesen, die gegebenenfalls anwaltlichen Beistand stellt (Deutscher Anwaltsverein, Littenstraße 11, 10179

Berlin, Telefon: 030/72 61 52-0, Fax: -190, E-Mail: dav@anwaltverein.de).

Zudem gibt es die Möglichkeit einer Entschädigung von Opfern rechtsextremistischer Übergriffe durch einmalige Kapitalzahlungen im Rahmen einer Billigkeitsentschädigung durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Drei Personen, die sich mit dem Ziel, aus der rechten Szene auszusteigen, an das Informations- und Kompetenzzentrum "Ausstiegshilfen aus dem Rechtsextremismus in Hessen (IKARus) gewandt haben, waren Opfer rechter Gewalt und wurden bedroht. Diese Personen erfuhren eine besondere Betreuung.

Statistiken zur Zahl der in das Zeugenschutzprogramm aufgenommenen Opfer rechtsextremistischer Gewalttaten werden im HMdJ nicht geführt, sodass detaillierte Angaben hierzu nicht möglich sind.

Frage 4. Welche Präventionsprogramme zum Schutz potenzieller Opfer rechtsextremistischer Gewalt wurden und werden in Hessen durchgeführt?

Eine differenzierte Erfassung von Projekten oder Programmen zur Prävention rechtsextremistischer Gewalt gegenüber spezifischen Personen oder Gruppen oder potentiellen Opfern wird im Geschäftsbereich des Landespräventionsrates nicht durchgeführt. Das Programm "Ausstiegshilfen aus dem Rechtsextremismus in Hessen" berät und betreut Personen, die von der rechten Szene bedroht sind.

VIII. Migrationspolitik als Antidiskriminierungspolitik

Frage 1. In welchen Ressorts der Landesregierung werden Programme gefördert, entwickelt und unterstützt, die sich mit migrationspolitischen Fragen und Problemen beschäftigt?

Im Zuständigkeitsbereich des Hessischen Sozialministeriums wurden mehrere Programme dieser Art entwickelt und gefördert.

Das "Sprachförderprogramm für Kinder im Kindergartenalter" richtet sich insbesondere an Kinder mit Migrationshintergrund, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Aus dem Sprachförderprogramm werden gefördert:

- Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Kindergartenalter,

- Fortbildungen für Erzieherinnen/Erzieher im Bereich Sprachförderung.

Damit Eltern mit Migrationshintergrund ihre Kinder aktiv begleiten und unterstützen können, fördert das Land Hessen Elternsprachkurse und Mama-lerntDeutsch-Kurse, die niedrigschwellig ansetzen und oftmals im Verbund mit Kindergärten und Schulen durchgeführt werden. Der Erwerb der deutschen Sprache steht dabei im Vordergrund, jedoch werden in den Kursen auch Informationen unter anderem zu Fragen der Erziehung und Bildung, der Gesundheit, des Arbeitsmarktes und zu Fragen des Alltags vermittelt.

Das Landesprogramm "Förderung von Integrationsmaßnahmen" richtet sich an dauerhaft in Hessen lebende Personen mit Migrationshintergrund.

Dazu gehören auch Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen. Zu den Fördermaßnahmen gehören:

- Sprachfördermaßnahmen, soweit sie nicht durch die Integrationskursverordnung des Bundes vom 13. Dezember 2004 (BGBl. 2004, S. 3370 ff.) abgedeckt sind,

- Innovative Integrationsmaßnahmen zur Stärkung der Eigeninitiative, am Integrationsprozess mitzuwirken und der

- Einsatz von Integrationslotsen zur Schaffung von Strukturen einer kooperativen Integrationsarbeit.

Das Programm "Ausbildung in der Migration" will jungen Menschen ohne Chance auf eine betriebliche Ausbildung, die auch von den Agenturen für Arbeit nicht in eine "Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)" aufgenommen werden (von ihnen haben ungefähr drei Viertel einen Migrationshintergrund), die Möglichkeit eröffnen, trotzdem eine (außerbetriebliche Berufsausbildung zu absolvieren.

Während das Programm " Ausbildung in der Migration" die Bemühungen der Arbeitsverwaltung im Rechtskreis des SGB II ergänzt, zielt das Programm "Ausbildung statt Arbeitslosengeld II (AstA)" auf junge Menschen im Rechtskreis SGB II ohne Chance auf eine betriebliche Ausbildung. Auch hier ist in

Merkblatt" Entschädigung von Opfern rechtsextremistischer Übergriffe" vom 2. Mai 2006:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof vielen Fällen ein Migrationshintergrund Teil der Lebenslage, die in einer außerbetrieblichen Ausbildung mit sozialpädagogischer Begleitung von den jungen Menschen mit Aussicht auf Erfolg bearbeitet werden kann.

Die Programme "Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen" und "Qualifizierung und Beschäftigung für Mädchen" richten sich an junge Menschen mit Benachteiligungen und besonderem Förderbedarf, mit dem Ziel, sie zur Ausbildungs- oder Berufsreife zu bringen. Auch hier ist in vielen Fällen der Migrationshintergrund ein Teil der Problem- und Lebenslage, die mit der im Einzelfall erforderlichen Qualifizierung und sozialpädagogischer Begleitung bearbeitet wird.

Ein Programm für besonders benachteiligte Gruppen ist das ESFArbeitsmarktprogramm "Perspektive" II. Mit diesem Programm soll im Sinne einer regionalen, hessischen Arbeitsmarktpolitik die Erwerbsintegration von Menschen mit Migrationshintergrund besonders gefördert werden.

Im Hessischen Kultusministerium wird unter anderem das Programm zur Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt (EIBE) durchgeführt. Im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport wird das Projekt "Start" gefördert. Dieses in Deutschland einmalige Projekt dient der Integration und Antidiskriminierung von Frauen und Mädchen, insbesondere aus dem islamischen Kreis. Projektträger ist der Landesportbund Hessen.

Frage 2. Welche konkreten Antidiskriminierungsprojekte wurden seit dem Jahr 2000 durchgeführt?

Die vom Hessischen Sozialministerium geförderten Integrationsmaßnahmen haben die Integration, das heißt Partizipation zugewanderter Menschen am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zum Ziel.

Die geförderten Integrationsprojekte, insbesondere die Sprachfördermaßnahmen für Erwachsene und Kinder, sind Antidiskriminierungsprojekte per se, denn sie wirken einer Benachteiligung der Beteiligten entgegen und erhöhen deren Chancen für eine erfolgreiche Beteiligung in Schule, Beruf und Gesellschaft.

Die Programme und Projekte, die im Rahmen der beruflichen Bildung durchgeführt werden, verstehen sich nicht als Antidiskriminierungsprojekte. Über die konkrete inhaltliche Orientierung - Förderung der beruflichen Eingliederung von Migrantinnen und Migranten - wirken sie jedoch gesellschaftlichen und beruflichen Diskriminierungen entgegen.

Frage 3. Welche Maßnahmen und Programme zur Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund werden in Hessen durchgeführt und wer - außer den Jugendverbänden und den Kommunen - beteiligt sich an solchen Programmen?

Siehe auch Antwort zu VIII Frage 1.

Zur Förderung der Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und um deren Chancen in Ausbildung und Beruf zu verbessern, fördert das Land Hessen darüber hinaus Sprachkurse für Jugendliche zwischen Schule und Beruf.

An den Programmen "Ausbildung in der Migration" und "AstA" beteiligen sich qualifizierte Träger außerbetrieblicher Berufsausbildung. Bei "AstA" erfolgt eine ungefähr hälftige Kofinanzierung aus Eingliederungsmitteln des SGB II. An den Programmen "Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen" und "Qualifizierung und Beschäftigung für Mädchen" beteiligen sich qualifizierte freie und öffentliche Träger der Jugendberufshilfe. Sie werden außer durch die Kommunen noch aus Eingliederungsmitteln des SGB II kofinanziert, soweit die jungen Menschen zum Rechtskreis des SGB II gehören.

Die Kindergärten in Hessen erfüllen im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages und der dafür zur Verfügung gestellten Personal- und Sachmittel wichtige Aufgaben zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Dabei wird von der grundlegenden Überzeugung ausgegangen, dass das Beherrschen der deutschen Sprache den Schlüssel zum Schulerfolg und zu einer gelingenden gesamtgesellschaftlichen Integration darstellt.

Kinder im Kindergartenalter, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, werden im Rahmen des Sprachförderprogramms für Kinder im Kindergartenalter gefördert. Ziel ist, insbesondere Kindern mit Migrationshintergrund frühzeitig vor der Einschulung das Erlernen der deutschen Sprache zu ermöglichen und somit ihre Chancen in Schule, Beruf und Gesellschaft zu verbessern.

Alle Schulen des Landes Hessen erfüllen im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages und der dafür zur Verfügung gestellten Personal- und Sachmittel wichtige Aufgaben zur Integration von Jugendlichen mit Migrationshi ntergrund.