Arbeitslosigkeit

Dabei wird von der grundlegenden Überzeugung ausgegangen, dass das Beherrschen der deutschen Sprache den Schlüssel zum Schulerfolg und zu einer gelingenden gesamtgesellschaftlichen Integration darstellt.

Die Verordnung zum Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache vom 9. April 2003 beschreibt darüber hinaus vielfältige Maßnahmen und Regelungen im Schulbereich, die der Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund dienen.

Auf der Grundlage dieser Verordnung gibt es für alle Kinder und Jugendlichen mit einem Migrationshintergrund im schulischen Bereich unter anderem ein auf ihre jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittenes Gesamt-Förderkonzept zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse.

Dieses Gesamt-Förderkonzept umfasst:

- freiwillige Vorlaufkurse für noch nicht schulpflichtige Kinder, die vor ihrer Einschulung noch nicht über die erforderlichen Deutschkenntnisse für den Unterricht einer ersten Klasse verfügen,

- verpflichtende schulische Sprachkurse oder verpflichtender Besuch einer Vorklasse für schulpflichtige Kinder bei Zurückstellung vom Schulbesuch wegen nicht hinreiche nder Sprachkenntnisse,

- Intensivklassen/Intensivkurse für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die über keine bzw. nur geringe Deutschkenntnisse verfügen und dem Unterricht in einer Regelklasse noch nicht folgen können,

- Alphabetisierungskurse für Schülerinnen und Schüler ohne schulische Vorbildung,

- Deutsch-Förderkurse für Schülerinnen und Schüler, die sich zwar verständigen können, die deutsche Sprache jedoch in Wort und Schrift noch nicht so beherrschen, dass sie die Anforderungen des Regelunterrichts problemlos erfüllen können.

Das heißt, in Hessen gibt es - je nach Sprachkompetenz - ein gestaffeltes Maßnahmenbündel von Sprachfördermaßnahmen für Migrantenkinder.

Daneben tragen Maßnahmen der außerschulischen Hausaufgabenhilfe für Kinder ausländischer Eltern und von Aussiedlern ebenso zu einer Deutsch-Förderung und Integration der Jugendlichen nicht deutscher Herkunftssprache bei. Diese Maßnahmen werden von Freien Trägern bzw. in der Regel durch karitative Verbände sowie den Trägerverein "Lehrer organisieren Selbsthilfe (L.O.S.)" durchgeführt.

Darüber hinaus werden unter anderem mit Mitteln des Landes Hessen von einzelnen Trägern, wie z. B. Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Freien Trägern, schulbezogene Förderkonzepte (Hausaufgabenhilfe für ausländische Schülerinnen und Schüler) an Schulen durchgeführt, die ebenfalls zu einer Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund beitragen.

Die Entwicklung eines Erziehungs- und Bildungsplanes für Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren in Kooperation von Hessischem Sozialministerium und Hessischem Kultusministerium für eine noch frühere, intensivere und konsequentere Förderung in Verantwortung der Eltern, des Kindergartens und der Schule unter anderem mit dem Ziel, dass Kinder unterschiedlicher Herkunft möglichst von Anfang an gemeinsam lernen können - führt ebenfalls zu einer besseren Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund.

Ferner werden bereits seit dem Jahr 2000 neue beispielhafte Wege einer intensiven Deutsch-Frühförderung in Grundschulen mit hohem Zuwandereranteil beschritten - so im Projekt "Deutsch & PC", einem Kooperationsprojekt der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung und des Hessischen Kultusministeriums.

Vonseiten des Hessischen Kultusministeriums wird zudem das "STARTStipendienprogramm" der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung für Migrantenkinder mit guten bis sehr guten Zeugnissen und sozialem Engagement in Hessen unterstützt. Das Land Hessen stellt dafür 0.50 Stellen für einen Landeskoordinator zur Verfügung.

An dieser Stelle sei auch das Projekt "Frühstart" als gemeinsames Projekt einiger Stiftungen und Kommunen sowie des Hessischen Sozialministeriums und des Hessischen Kultusministeriums für eine Deutsch-Frühförderung von Kindergartenkindern mit Migrationshintergrund aufgeführt.

Das "Programm zur Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt (EIBE)" des Hessischen Kultusministeriums ist eine Maßnahme für Jugendliche im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) für den Planungszeitraum 2000 bis 2006

(Laufzeit bis Ende des Schuljahres 2006/2007). Die Maßnahme wird von hessischen beruflichen Schulen in Zusammenarbeit mit Trägern der sozialpädagogischen Betreuung durchgeführt.

Die Schwerpunkte der Förderung liegen in der Festigung der Kulturtechniken, der Allgemein- und Persönlichkeitsbildung, im Bereich der Berufsorientierung und der Berufsfindung und in der informations- und kommunikationstechnischen Grundbildung. Die gemeinsame Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, und deutschen, von Arbeitslosigkeit bedrohten Jugendlichen bildet neben dem integrativen Aspekt die Möglichkeit, den deutschen Spracherwerb zu intensivieren, wobei gemeinsame soziale Benachteiligungen durch die sozialpädagogische Betreuung aufgearbeitet werden sollen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Integration in unsere Gesellschaft, insbesondere in die Berufs- und Arbeitswelt.

Auch die Programme RegNets (Regionale Netzwerke - finanziert durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Hessen) und SchuB (Lernen und Arbeiten in Schule und Betrieb) des Hessischen Kultusministeriums dienen der Integration benachteiligter Jugendlicher und stehen Migrantinnen und Migranten offen.

Frage 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Bildungs- und Ausbildungschancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund im Vergleich zur gleichen Altersgruppe der deutschen Wohnbevölkerung?

Jugendliche mit Migrationshintergrund ohne gute Kenntnisse der deutschen Sprache haben schlechtere Chancen in Ausbildung und Beruf. Um deren Chancen zu verbessern, fördert das Land Hessen Sprachkurse für Jugendliche zwischen Schule und Beruf sowie die in VIII Frage 1 und Frage 3 genannten ausbildungs- und berufsvorbereitenden Maßnahmen und außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen.

Die zweite PISA-Studie hat gezeigt, dass weitere Anstrengungen zu einer besseren Förderung und Integration von Migrantinnen und Migranten unternommen werden müssen. Die Hessische Landesregierung hat in der Bundesrepublik Deutschland bereits lange vor Erscheinen der Ergebnisse der Internationalen Vergleichsstudien PISA und IGLU, aber auch im Hinblick auf die dort gewonnenen Erkenntnisse, in beispielhafter Weise eine Vorreiterrolle eingenommen und zielstrebig eine Entwicklung eingeleitet, die eine positive Kehrtwende mit sich bringen wird, um diese Situation zu ändern.

Das Hessische Schulgesetz spricht sich ausdrücklich für die gleichen Bildungschancen von Migrantenkindern aus. So ist in § 3 Abs. 13 HSchG aufgeführt, dass Schülerinnen und Schüler, deren Sprache nicht Deutsch ist, unabhängig von der eigenen Pflicht, sich um den Erwerb hinreichender Sprachkenntnisse zu bemühen, durch besondere Angebote so gefördert werden sollen, dass sie ihrer Eignung entsprechend zusammen mit Schülerinnen und Schülern deutscher Sprache unterrichtet und zu den gleichen Abschlüssen geführt werden können.

In der Bestimmung des § 8 a Abs. 1 HSchG ist darüber hinaus festgehalten, dass Maßnahmen der Förderung von Schülerinnen und Schülern, deren Sprache nicht Deutsch ist (§ 3 Abs. 13 HSchG), besondere Unterrichtsangebote zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse sind, die in der Regel auf selbst erworbenen Grundkenntnissen aufbauen und die Schülerinnen und Schüler so fördern sollen, dass sie sich so bald wie möglich am Unterricht in der Regelklasse beteiligen können.

Im Bereich der Beruflichen Schulen wird mit dem "Programm zur Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt" (EIBE) Jugendlichen eine Möglichkeit zum Ausgleich von Defiziten und zur Nachholung von Abschlüssen gegeben. Durch spezielle Förderung ist z. B. der Ausgleich von Sprachdefiziten möglich.

Problematisch ist die Situation insbesondere, wenn mehrere Benachteiligungstatbestände zusammentreffe n, z. B. bildungsfernes, sozial schwaches Elternhaus, Drogen- bzw. Suchtproblematik im Elternhaus und/oder beim Schüler bzw. bei der Schülerin, Absentismus, psychische Problematiken, z. B. aufgrund von Fluchterlebnissen, Zuzug nach Deutschland erst in einem fortgeschrittenen Alter, etc.

Zugleich steht die Herausbildung von Parallelgesellschaften - unabhängig von etwaigen persönlichen Benachteiligungstatbeständen - dem Erwerb deutscher Sprachkenntnisse entgegen.

Frage 5. Welche besonderen Programme gelten für Integrationsmaßnahmen bei Spätaussiedlern?

Aus dem Landesprogramm "Förderung von Integrationsmaßnahmen" wird speziell für den Personenkreis der Spätaussiedler sowie ihrer Familienangehörigen das Projekt "Auf- und Ausbau eines Netzes der Multiplikatoren zum Zweck der Verstärkung der Integration mit russlanddeutschen Spätaussiedlern" durchgeführt. Träger ist die "Landsmannschaft der Deutschen aus Russland". Zwischenzeitlich arbeiten etwa 60 Multiplikatoren für das Projekt. Bei den Multiplikatoren handelt es sich überwiegend um Spätaussiedler, die bereits vor einigen Jahren in die Bundesrepublik gekommen sind und die ihre Erfahrungen und

Erkenntnisse an Neueingereiste weitergeben. Dadurch wird der Integrationsprozess nachhaltig unterstützt und beschleunigt. Außerdem wird das Projekt der "Deutschen Jugend aus Russland", Landesgruppe Hessen, "Entwicklung und Stärkung der Eigeninitiative jugendlicher Russlanddeutscher bei der Lösung von Integrationsproblemen" finanziell gefördert. Darüber hinaus werden Integrationsprojekte gefördert, an denen Spätaussiedler und andere Migranten teilnehmen.

Für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler gelten die vorstehend aufgeführten Maßnahmen zur Integration gleichermaßen.

Die Verordnung zum Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache vom 9. April 2003 sieht zudem insbesondere im Bereich der Anerkennung von Schulabschlüssen besondere Regelungen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler vor, die es dieser Schülergruppe ermöglichen, ein Abschlusszeugnis der Hauptschule zu erwerben. Dabei ist der Erwerb eines qualifizierenden Hauptschulabschlusses und eines erweiterten Hauptschulabschlusses oder eines mittleren Abschlusses nach § 13 Abs. 3 und 4 HSchG besonders zu fördern (§ 14 Abs. 4 und 5 der VO).

Im Rahmen der hessischen zweijährigen Sonderlehrgänge zum Erwerb der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung für Aussiedlerinnen und Aussiedler aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion ermöglicht das Land Hessen Aussiedlern aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion eine Nachqualifizierung zu einem dem Abitur gleichgestellten Abschluss. Den Jugendlichen, die in der ehemaligen Sowjetunion eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, die nach den Bestimmungen der ständigen Kultusministerkonferenz (KMK) in Deutschland nicht als Qualifikation für ein Hochschulstudium anerkannt werden kann, werden die für ein Studium an deutschen Hochschulen sowie die Absolvierung gehobener Ausbildungsgänge notwendigen Voraussetzungen in einer Verbindung allgemeiner und beruflicher Bildungsinhalte vermittelt. Neben dem klassischen Fächerkanon der gymnasialen Oberstufe, den neuen Sprachen, der Mathematik und den Naturwissenschaften, werden die Studierenden wahlweise in Technikwissenschaft oder Wirtschaftslehre unterrichtet. In den Ferien absolvieren die Studierenden Betriebspraktika.

Seit Schuljahresbeginn 1992/1993 wird an der Ludwig-Geißler-Schule in Hanau der hessische zweijährige Sonderlehrgang koordiniert und in Kooperation mit den Beruflichen Schulen Gelnhausen erfolgreich durchgeführt.

Darüber hinaus steht auch das "Programm zur Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt" (EIBE) jugendlichen Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern offen.

Frage 6. Welche Maßnahmen zur Integration von jüdischen Einwanderern gibt es?

Die oben angeführten hessischen zweijährigen Sonderlehrgänge stehen Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz, deutschen Staatsangehörigen aus den Vertreibungsgebieten, die formal nicht unter das BVFG fallen, sowie jüdischen Migrantinnen und Migranten, insbesondere aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion, offen.

Frage 7. Wie hoch ist in Hessen der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst?

Auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abg. Waschke (SPD) betreffend Einstellung von Bewerbern mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst (Drucks. 16/5843) wird verwiesen.