Kinderlärm ist wie Bundespräsident Horst Köhler sagte Zukunftsmusik

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Renate Will, Julika Sandt, Brigitte Meyer, Dr. Annette Bulfon und Fraktion (FDP), Georg Schmid, Karl Freller, Joachim Unterländer, Bernd Sibler, Josef Zellmeier und Fraktion (CSU) Kinderlärm ist Zukunftsmusik - Toleranz für Kindereinrichtungen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, über bekannt gewordene Fälle in Bayern zu berichten, in denen Kindertageseinrichtungen sowie Spielplätze und ähnliche Einrichtungen eine Genehmigung zur Errichtung und/oder zum Betrieb nicht erteilt bzw. entzogen wurde, weil lärmschutzrechtliche Belange Dritter vorrangig Beachtung fanden. Dabei ist auszuführen, welche gesetzliche Regelung jeweils zu Grunde lag. Gegebenenfalls ist darauf hinzuwirken, dass die gesetzlichen Grundlagen so geändert werden, dass Kinderlärm kein Grund für Nachbarschaftsklagen gegen solche Einrichtungen sein kann.

Begründung: Kinderlärm ist, wie Bundespräsident Horst Köhler sagte, Zukunftsmusik. Die von Kindern verursachten Geräusche sind unabhängig von der Lautstärke nicht mit Verkehrs- oder Industrielärm gleichzusetzen. Spielende und lärmende Kinder sind, bei aller Berücksichtigung der berechtigten Belange lärmschutzwürdiger Dritter, in unserer überalternden Gesellschaft erfreulich und zu fördern.

Angesichts fehlender Betreuungsplätze sind kleinliche Lärmschutzregelungen fehl am Platz. Nur eine familienfreundliche Betreuungssituation sichert die Zukunft unserer Gesellschaft und ermöglicht Eltern die Teilhabe am Wirtschafts- und Erwerbsleben.

So es über den Einzelfall hinaus rechtliche Hemmnisse für die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen für Kinder gibt, sind diese zu erkennen und erforderlichenfalls durch die Gesetzgebung zu ändern.