Personalmangel in der Pflege verhindern
Die Situation in der stationären und ambulanten Pflege und die demographische Entwicklung stellen für die Arbeit in den Einrichtungen sowie für die Gewinnung neuer Pflegekräfte eine große Herausforderung dar. Die Pflegeversicherung stößt aufgrund fehlender Rücklagen immer mehr an ihre Grenzen.
Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege und ein erfolgreiches Personalgewinnungskonzept sind dazu notwendig. Hierzu gehört auch eine zukunftsfeste und generationengerechte Finanzierung. Im Einzelnen sind dazu folgende Maßnahmen zu prüfen:
1. Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Aufwertung der Pflegetätigkeit und der Bezahlung der Pflegekräfte sowie die Finanzierung dieser Maßnahmen,
2. Steigerung der Attraktivität der Arbeit durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen im ambulanten wie stationären Bereich,
3. verstärkte Förderung der Ausbildungsbereitschaft und Prüfung, wie die Zahl der ausbildenden Betriebe (z.B. durch alternative Finanzierungskonzepte oder einen Ausbildungspakt in Form einer Selbstverpflichtung) sowie der Ausbildungsinteressierten (z.B. durch Imagekampagnen) erhöht werden kann,
4. Darstellung, wie auf eine zügige Umsetzung einer gemeinsamen Pflegeausbildung (Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege) hingewirkt werden kann,
5. Sicherung von qualifiziertem Nachwuchspersonal,
6. zügige Umsetzung der Ausführungsverordnungen zum Wohn- und Pflegequalitätsgesetz,
7. Herstellung der Freizügigkeit für Pflegeberufe durch entsprechende Sonderregelungen,
8. Prüfung, wie eine legale Beschäftigung osteuropäischer Hilfen in Haushalten mit pflegebedürftigen Personen erreicht werden kann, um die Bedarfe an sozialer Betreuung und Grundpflegehilfe decken zu können, für die keine fachpflegerische Ausbildung erforderlich ist (z.B. durch entsprechende Erweiterung des § 21 Ziel muss es sein, klare Regelungen für die Beschäftigung dieser Hilfen zu schaffen.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, unter Berücksichtigung der sich wandelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen (z.B. die Verlagerung der Pflege durch Angehörige auf Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienstleistungen im Zuge steigender Erwerbstätigkeit der Frauen; Konsequenzen der immer später erfolgenden Erstgeburt und damit der Vergrößerung der Altersspanne zwischen den Generationen) und der prognostizierten pflegerischen Bedarfe in den nächsten Jahrzehnten ein Maßnahmenkonzept zur Verhinderung des sich abzeichnenden flächendeckenden Pflegepersonalmangels unter Einbeziehung der vorgenannten Maßnahmen zu schnüren.