Sammelvorladungen von abgelehnten chinesischen Asylbewerberberinnen und -bewerbern sofort einstellen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Vorladungen und bereits laufenden Befragungen von abgelehnten chinesischen Asylbewerberinnen und -bewerbern durch Angehörige des chinesischen Innenministeriums und des Geheimdienstes zur Beschaffung von Heimreisepapieren in den Räumen der Zentralen Rückführungsstelle Süd in der Boschetsriederstraße in München sofort einzustellen.

Die Staatsregierung wird aufgefordert, angesichts der aktuellen Situation in China derzeit keine Abschiebungen in die Volksrepublik China durchzuführen.

Die Staatsregierung hat dem Landtag mündlich und schriftlich Bericht über die Aktion zu erstatten, und zwar unter Berücksichtigung folgender Punkte:

Wer wurde vorgeladen, wie viele Befragungen haben stattgefunden und wie viele Abschiebungen sind daraufhin erfolgt?

Weshalb findet eine Zusammenarbeit mit Angehörigen des chinesischen Innenministeriums und Geheimdienstes der Volksrepublik China ­ und nicht des Generalkonsulats - zur Identitätsklärung von abgelehnten chinesischen Asylbewerberinnen und -bewerber statt?

Begründung:

Nach uns vorliegenden Informationen finden seit letzter Woche Vorladungen von chinesischen Flüchtlingen mit Duldung ­ u. a. auch aus Tibet - in den Räumen der Zentralen Rückführungsstelle Süd in der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in der Boschetsriederstraße in München statt. Ziel der Sammelvorführungen sind die Identitätsklärung und Beschaffung von Heimreisepapieren, um die Abschiebung durchzuführen. Hierzu wurde eigens eine Delegation des chinesischen Innenministeriums und des Geheimdienstes eingeflogen.

Bereits am 24. Juni 2009 hat eine Sammelvorführung von chinesischen Staatsangehörigen zur Beschaffung von Heimreisepapieren und Durchführung der Abschiebung in Kassel stattgefunden. Am 15. Juli 2009 und am 23. Juli 2009 sollen weitere Sammelvorführungen in München durchgeführt werden. Vorladungen haben nach bisherigem Kenntnisstand chinesische Flüchtlinge aus Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen bekommen.

In dem Gebäude, in dem die Befragungen stattfinden, befindet sich die Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Es finden zeitgleich Anhörungen von chinesischen Asylbewerberinnen und -bewerbern statt. Es ist u. E. untragbar, dass sich chinesische Beamte ­ und damit Angehörige eines Verfolgerstaates - in dem gleichen Gebäude aufhalten, in dem Asylbewerberinnen und -bewerber Schutz vor chinesischen Sicherheitsbeamten suchen.

Die Zusammenarbeit der Zentralen Rückführungsstelle Süd mit Angehörigen des Innenministeriums und des Geheimdienstes der Volksrepublik China zur Durchführung von Abschiebungen ist u. E. nicht hinnehmbar, da es sich um einen Verfolgerstaat handelt. Außerdem obliegen diese Aufgaben den Auslandsvertretungen.

Bei Rückführungen droht den Betroffenen Folter und sonstige Gefährdungen im Sinn von Art. 4 EMRK. Die Verhörmethoden sind äußerst brutal. Außerdem ist nicht ausgeschlossen, dass Minderheiten betroffen sind. Es ist nicht gewährleistet, dass die Betroffenen von Rechtsanwälten und unabhängigen Dolmetscherinnen bzw. Dolmetschern begleitet werden.

Aufgrund der blutigen Aufstände in Xinjiang, der Unterdrückung in Tibet, des Jahrestags des Massakers von Tiananmen, der Verfolgung von 53 ethnischen Minderheiten, der Verfolgung aus religiösen Gründen etc. darf derzeit nicht nach China abgeschoben werden (siehe Lagebericht des Auswärtigen Amtes Mai 2009).