Verbissbelastung

In wie viel Prozent der verpachteten Staatswaldreviere hat die Verbissbelastung zugenommen?

Zur Verbissbelastung kann aufgrund des Stichprobenumfanges eine Aussage nur insgesamt über alle verpachteten Staatswaldreviere getroffen werden. Für das Jahr 2006 sind keine aussagekräftigen Werte vorhanden.

Frage A.VIII.2.g:

In wie viel Prozent der Jagdreviere im Schutzwald hat die Verbissbelastung zugenommen?

Es existiert nur eine Datenermittlung für den Verbiss auf Sanierungsflächen, nicht für Schutzwaldflächen. Aussagekräftige Werte sind erst ab 2008 mit der Verdichtung von Trakten und der damit höheren Traktanzahl vorhanden.

Wie haben sich im Staatswald in den einzelnen Jahren von 1994 bis 2004 und bei den Bayerischen Staatsforsten seit ihrer Gründung jeweils in den einzelnen Wirtschaftsjahren die Kosten für Zäunung von Kulturen entwickelt? (Angaben bitte jeweils für die einzelnen Jahre)

Die nachfolgend aufgeführten Kosten für Zäunung von Kulturen decken nur den Zaunneubau ab. Die Definition der Werte vor 2006 ist unklar.

Frage A.VIII.2.i:

Wie haben sich im Staatswald in den einzelnen Jahren von 1994 bis 2004 und bei den Bayerischen Staatsforsten seit ihrer Gründung jeweils in den einzelnen Wirtschaftsjahren die Kosten für Verbissschutz/Einzelschutz entwickelt?

Die Kosten für Verbissschutz/Einzelschutz wurden durch die Bayerische Staatsforstverwaltung nicht separat ermittelt und können daher nur ab dem Jahr 2006 angegeben werden. Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bayerische Staatsregierung aus dieser Einsicht?

Generell ist die Ausbringung von Verbissschutzmitteln nicht geeignet, entsprechend den Vorgaben des Art. 1 Abs. 2 Nr. 2 einen standortgemäßen und möglichst naturnahen Zustand des Waldes unter Berücksichtigung des Grundsatzes Wald vor Wild zu bewahren oder herzustellen. Die Ausbringung von Verbissschutzmitteln verursacht hohe und anhaltende Kosten und Arbeitsaufwand für den Waldbesitzer und ist dennoch kein vollständig wirksamer Schutz, da es trotz Schutzmaßnahmen zu Schäden an der Verjüngung kommen kann. Darüber hinaus sind Verbissschutzmittel nicht geeignet, um Naturverjüngungen ausreichend zu schützen. Die Anwendung von Verbissschutzmitteln kann damit nur auf Sondersituationen beschränkt sein.

Art. 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Jagdgesetzes bestimmt außerdem ausdrücklich, das die Bejagung die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen soll.

3. Erlöse aus der Jagd Frage A.VIII.3.a:

Wie viele Begehungsscheine wurden in den einzelnen Wirtschaftsjahren von den Bayerischen Staatsforsten ausgestellt?

Aus der Jagdbuchhaltung wird nachfolgend die Anzahl an Jagderlaubnisscheinen bezogen auf das Jagdjahr angegeben:

Für die Jahre vor 2005 ist keine Angabe möglich.VIII.3.b:

Wie hoch waren die Erlöse aus Jagd und Fischerei in den einzelnen Wirtschaftsjahren der Bayerischen Staatsforsten?

Welche Einnahmen erzielte der Staatsforst in den Jahren 1994 bis 2004 pro Jahr durch Jagd und Fischerei?

(Angaben bitte gesondert für Verpachtung, Begehungsscheine, Verkauf von Wildbret, Fischerei und sonstiges)

Vorbemerkung:

Für die Jahre 1994 bis 2004 liegen die Daten nicht in der geforderten Differenzierung, sondern nur summarisch vor.

Für die nachfolgenden Angaben gelten sinngemäß die Erläuterungen zu A.VIII.2.a. Diese lag in bestimmten Teilbereichen vorher bei den ehemaligen Forstämtern.

Wie viele Stellen bzw. wie viele Arbeitsstunden wurden dadurch bei den Bayerischen Staatsforsten und im Amt für Landwirtschaft und Forsten im Vergleich zur vorherigen Staatsforstverwaltung eingespart?

Hierzu liegen keine Informationen vor.

Diesen Fragen ist eine grundsätzliche Erläuterung zur Ausstattung der Landratsämter mit staatlichem Personal vorauszuschicken:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 der VO zur Ausführung des Art. 53 Abs. 2 weist der Freistaat Bayern den Landratsämtern nach Bedarf Staatsbeamte zu und trägt den damit verbundenen Personalaufwand. Über die Höhe dieses Bedarfs bestimmt der Bayerische Landtag als Haushaltsgesetzgeber, indem er in den Stellenplänen verbindlich regelt, wie viele Stellen in welcher Wertigkeit für die Landratsämter zur Verfügung stehen.

Der Freistaat Bayern muss aber nicht für das gesamte zur staatlichen Aufgabenerfüllung erforderliche Personal Stellen bereithalten und staatliches Personal zuweisen. Denn die Landkreise erhalten dafür, dass sie die erforderlichen Einrichtungen für die Erledigung der staatlichen Aufgaben (Landratsamt als Staatsbehörde) zur Verfügung stellen und hierbei den Personalaufwand für das Kreispersonal und den Sachaufwand tragen (§ 2 der VO zur Ausführung des Art. 53 Abs. 2 der Finanzzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (Art. 7 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, 3 und 5 FAG; Art. 6 Abs. 4 § 6 der VO zur Ausführung des Art. 53 Abs. 2

Die staatlichen Leistungen an die Landkreise (Zuweisungen staatlichen Personals und Finanzzuweisungen) werden in einem pauschalen System erbracht. Diesem ist immanent, dass nicht centgenau abgerechnet werden kann. Aufgrund dieses Systems können wir keine konkreten Daten zu den einzelnen Aufgabenbereichen in Bezug auf staatliches Personal ermitteln.

Welcher zusätzliche Aufwand in Arbeitsstunden entstand dadurch den unteren Jagdbehörden?

Daten im Sinne einer Kosten- und Leistungsrechnung stehen dem Staatsministerium des Inneren für die Landratsämter nicht zur Verfügung. Es liegen also keine Vergleichszahlen vor, ob und wenn ja in welcher Höhe ein zusätzlicher Arbeitsaufwand bei den unteren Jagdbehörden entstanden ist. Wurde Aufgrund dieser zusätzlichen Arbeitsbelastung an den Unteren Jagdbehörden zusätzliches Personal eingestellt bzw. Stellen aufgestockt?

In Verbindung mit:

Wenn ja, wie viele Stellen wurden zusätzlich geschaffen bzw. aufgestockt und welche zusätzlichen Kosten sind dadurch an den unteren Jagdbehörden entstanden?

Zusätzliches Personal bzw. zusätzliche Stellen aus Anlass evtl. zusätzlicher Aufgaben bei den unteren Jagdbehörden wurden den Landratsämtern nicht zur Verfügung gestellt.

Inwieweit die Landräte im Rahmen ihrer Organisationshoheit in diesem Bereich organisatorische oder personelle Veränderungen vorgenommen haben, ist dem Staatsministerium des Inneren nicht bekannt. Welches Ziel verbirgt sich hinter dem Sparziel K25 der Bayerischen Staatsforsten?

K25 ist ein maßnahmenorientiertes Kostensenkungsprogramm mit einem Zielvolumen von 25 Mio. als Reaktion auf die zu erwartende verschlechterte Geschäftslage 2010 und zur Kompensation von unvermeidbaren Kostensteigerungen (Tariferhöhungen, Bodenschutz etc.). Als Vergleichsjahr wurde das Geschäftsjahr 2008 gewählt. Auf K25 wird auch der Wegfall von in 2008 erbrachten Zusatz-, Vor- und Nachholleistungen (z.B. bei Kulturen, Wegen etc.) angerechnet.

K25 ermöglicht es, den Kunden der Bayerischen Staatsforsten marktgerechte Preise zu bieten, ohne selbst in die roten Zahlen zu kommen.

K25 beeinträchtigt nicht die Erfüllung der forstlichen Kernaufgaben (Einschlag nachhaltiger Hiebssatz, Kulturfläche auf Forsteinrichtungs-Niveau (2000 ha), Pflegefläche auf Forsteinrichtungs-Niveau (7600 ha), Erhalt Wegequalität, verbesserter Bodenschutz, Fortführung von Naturschutzprojekten, Erbringung besonderer Gemeinwohlleistungen über den gesetzlichen Auftrag hinaus) sowie die wesentlichen sozialen Standards (Arbeitsplatzsicherheit, Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz, Beförderungen/Höhergruppierungen, Beibehaltung Alterssicherung, außertarifliche Prämien).

Welcher Betrag soll in den einzelnen Geschäftsfeldern eingespart werden?

Die Einsparung durch K25 gliedert sich wie folgt:

· Wegeunterhalt: 4,9 Mio.

In den Geschäftsjahren 2006 bis 2009 wurden rund 20 Mio. EUR in das Wegenetz investiert, da in diesem Bereich erheblicher Nachholbedarf gegeben war. Durch die Reduktion des Budgetansatzes auf rund 15 Mio. im Geschäftsjahr 2010 kann der gute Zustand der Forststraßen erhalten und weiter ausgebaut werden.

· Einsparung Fremdleistung Holzernte: 6,6 Mio.

Diese Einsparung entsteht im Wesentlichen durch verstärkten Einsatz eigener Mitarbeiter in der Holzernte, Verzicht auf teure Hubschrauberbringung soweit möglich, bessere Konditionen mit Unternehmern, Umsteuerung in kostengünstigere Maßnahmen (Bsp. Flachland statt Hochgebirge).