Grundschule

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 16. September 2009 den Auftrag erteilt, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Die Neuregelung soll ab Frühjahr 2010 in Kraft treten und somit die Einschulung zum Schuljahr 2010/2011 betreffen, d.h. es werden die Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2004 geboren wurden. Möglichkeiten, Kinder auf Antrag der Eltern früher einzuschulen oder um ein Jahr zurückzustellen, bestehen weiterhin.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus informierte alle Grundschulen, Staatlichen Schulämter, Regierungen und Staatliche Schulberatungsstellen Bayerns in einem Schreiben vom 5. Oktober 2009 über die geplante Änderung des Einschulungsstichtags.

10. Abgeordneter Florian Streibl (FW)

Ich frage die Staatsregierung, ob es an staatlichen Schulen in den vergangenen fünf Jahren ähnlich gelagerte Vorfälle mit gefährlichen Stoffen gegeben hat, wie an der Realschule in Bad Tölz, wo ein Unfall mit Quecksilber im Jahr 2007 offenbar nicht der Öffentlichkeit ­ vor allem auch nicht den Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie dem Landratsamt ­ mitgeteilt wurde?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Gemäß § 35 Lehrerdienstordnung (LDO) sind die Schulen verpflichtet, bei Vorkommnissen von besonderer Bedeutung für die Schule, wie Bränden, großen Wasserschäden, Einbrüchen im Schulhaus, schweren Unfällen und Gewalttaten während des Unterrichts oder im Schulbereich usw. der vorgesetzten Behörde und dem Aufwandsträger unverzüglich zu berichten. In besonders schwerwiegenden Fällen ist das Staatsministerium für Unterricht und Kultus fernmündlich zu verständigen.

Dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus sind keine vergleichbaren Vorfälle bekannt, die sich in den letzten fünf Jahren an staatlichen Schulen ereignet haben.

11. Abgeordnete Angelika Weikert (SPD)

Nachdem Eltern, deren Kinder die Berufsschule Nürnberger Land in Lauf besuchen, von massiven Unterrichtsausfällen berichten und es zudem an der Schule derzeit keinen Rektor geben soll, frage ich die Staatsregierung, wie aktuell die Leitung der Schule geregelt ist, ob es zutrifft, dass aufgrund des Unterrichtsausfalls im Fach Deutsch in einer Klasse keine Jahresnote vergeben werden konnte, und welche Maßnahmen ergriffen werden, um den vorherrschenden Unterrichtsausfall, insbesondere in den Fächern Deutsch, Englisch und Sport, zu beheben?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Schulleitung

Die Stelle des Schulleiters der Berufsschule Nürnberger Land (BSNL) wurde mit KMBek vom 21. Januar 2009 ausgeschrieben. Ab dem 16. Februar 2009 übernahm der ständige Vertreter des Schulleiters nach der Versetzung des bisherigen Schulleiters an die Staatl. BOS in Nürnberg kommissarisch die Aufgaben des

Schulleiters zusätzlich zu seinem Aufgabenbereich. Unterstützt wird er dabei von den beiden Mitarbeitern in der Schulleitung.

Aufgrund Bewerbermangels musste die Stelle des Schulleiters der BSNL erneut mit KMBek vom 29. Mai 2009 ausgeschrieben werden.

Das zweite Bewerbungsverfahren ist nun erfolgreich abgeschlossen; es ist beabsichtigt, den bestqualifizierten Bewerber zum nächstmöglichen Zeitpunkt, 1. Januar 2010, zum Schulleiter der BS Lauf zu bestellen.

Unterrichtsausfall in den einzelnen Fächern

a) Englisch

In diesem Fach ist die BSNL gut mit Lehrkräften versorgt und kann in allen Abteilungen das Pflichtfach Englisch ohne Ausfall alle Klassen unterrichten. Von einem vorherrschenden Ausfall im Fach Englisch an der Schule kann daher nicht gesprochen werden. Zudem bietet die Berufsschule in Lauf seit vielen Jahren die Teilnahme an der Zertifikatsprüfung in Englisch an. Die Teilnehmerzahl liegt zwischen 60 bis 100 Prüflingen, von denen nur sehr wenige die Prüfung nicht bestehen. Die Zertifikatsprüfung wird für alle Abteilungen angeboten und von Schülern aller Abteilungen angenommen.

b) Sport

In diesem Fach verzeichnet die BSNL einen Stundenausfall und versucht diesen z. B. durch die Beschäftigung einer nebenamtlichen Lehrkraft zu verringern.

Die Schulleitung der BSNL betont, dass fachlicher Unterricht vor Sport Vorrang hat. Ob Sport in den nächsten Jahren an der BSNL wieder vollständig unterrichtet werden kann, hängt von der Gesamtunterrichtsversorgung der Schule sowie von der Lehrerversorgung im Fach Sport ab. Im laufenden Schuljahr hat sich eine Lehrkraft des gehobenen Dienstes angemeldet, die Lehrberechtigung für Sport an der ALP in Dillingen nachträglich zu erwerben.

c) Deutsch

Es ist richtig, dass im Jahreszeugnis zweier Klassen der Metallabteilung der Jahrgangsstufe 10 ein Vermerk enthalten war, dass Deutsch im abgelaufenen Schuljahr nicht unterrichtet werden konnte.

Durch die plötzliche langfristige Erkrankung der für den Unterricht in den Fächern Deutsch und Sozialkunde vorgesehenen Lehrkraft kurz nach Beginn des Schuljahres 2008/2009 konnte in beiden Klassen nicht mehr mit der vorgeschriebenen Stundenzahl unterrichtet werden.

Die Schulleitung der BSNL hat versucht, den Unterricht im Fach Deutsch durch Vertretungen abzudecken.

Bedingt durch krankheitsbedingte, langzeitige Ausfälle auch in anderen Fachbereichen, durch die eines Fachbetreuers sowie durch die Reduzierung der Zahl der Studienreferendare konnte jedoch im Schuljahr 2008/2009 in zwei Klassen der Unterrichtsausfall in Deutsch nicht verhindert werden.

Insgesamt haben die Lehrkräfte der BSNL im Schuljahr 2008/2009 durch eine hohe Zahl von Mehrarbeitsstunden dazu beigetragen, dass der Unterrichtsausfall den Umständen entsprechend auf ein Mindestmaß begrenzt werden konnte.

12. Abgeordnete Jutta Widmann (FW)

Wie genau wird bei der Standortvergabe des neuen Gymnasiums im Landkreis Landshut der Ausdruck Nähe des Standortes zu Landshut vonseiten des Ministeriums in km definiert, ist der Landkreis Landshut der alleinige Entscheidungsträger bei der Standortvergabe und sind die Zuschüsse von Seiten des Freistaates an einen bestimmten Standort gebunden?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat dem Landkreis Landshut mit Schreiben vom 6. Oktober 2009 mitgeteilt, dass antragsgemäß im Landkreis Landshut ein staatliches Gymnasium errichtet wird. Maßgabe ist hierbei, dass der Standort des neuen Gymnasiums in der Nähe der Stadt Landshut liegt, um insbesondere das Hans-Leinberger-Gymnasium wirkungsvoll zu entlasten, und dass die Interessen des Burkhart-Gymnasiums Mallersdorf-Pfaffenberg angemessen berücksichtigt werden. Der Landkreis Landshut wurde gebeten, zeitnah einen geeigneten Standort vorzuschlagen.

Eine Festlegung des Staatsministeriums, dass das neue Gymnasium in einer bestimmten Entfernung von den Grenzen der Stadt Landshut liegen müsse, besteht nicht. Es kommt auf die oben beschriebene Entlastungswirkung an. Diese Betrachtung ist schülerzahlbezogen.

Der Landkreis Landshut ist als Sachaufwandsträger des neuen Gymnasiums gebeten, einen geeigneten Standort für das neue Gymnasium vorzuschlagen. Einen Standort, der die o.g. Maßgaben nicht erfüllt, wird das Staatsministerium aber nicht akzeptieren. Die Frage einer Zuschussgewährung würde sich in diesem Fall nicht stellen, da das Staatsministerium an einem nicht geeigneten Standort kein Gymnasium errichten wird (vgl. auch Art. 26 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen ­ Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

13. Abgeordnete Christa Steiger (SPD)

Da bis zum Jahr 2015 länderübergreifend (Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bayern) ein Cranach-Weg installiert werden soll, der durchaus als ein weiterer, kultureller Schritt zur Deutschen Einheit zu verstehen ist, und ein Kooperationsvertrag zwischen den Cranach-Städten Kronach und Wittenberg noch 2009 unterzeichnet werden soll, frage ich die Staatsregierung, unter welchen Umständen und Bedingungen sie Möglichkeiten einer finanziellen Förderung des Projektes sieht, nachdem das von der in Bayern zuständigen Kommune Kronach nicht alleine getragen werden kann?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Eine Auskunft, unter welchen Umständen und Bedingungen eine Förderung innerhalb der bestehenden Fördertatbestände im Bereich der Kulturpflege möglich sein könnte, setzt konkrete Angaben der Projektverantwortlichen zu der geplanten Initiative bzw. einen entsprechenden Förderantrag voraus. Das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst wurde bisher vom Projektträger weder über Art und Umfang des geplanten Vorhabens informiert noch liegen Informationen über dessen Kosten und deren Finanzierung vor.

14. Abgeordnete Isabell Zacharias (SPD) Stimmt es, dass dem Physiklesesaal der Universität Regensburg wegen Wassereinbrüchen die Schließung droht, wenn das stimmt, welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den Zugang zu der Physikliteratur weiterhin zu garantieren, und stimmt es, dass der Bücheretat der Universität Regensburg durch drei Millionen Euro aus Studienbeiträgen finanziert wird?