Bei der Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind grundsätzlich keine Einstellungsuntersuchungen erforderlich

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen

In ein Beamtenverhältnis in Bayern werden in der Regel nur Bewerberinnen und Bewerber berufen, bei denen die Möglichkeit häufiger Erkrankungen und der Eintritt der dauernden Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Zu diesem Zweck werden amtsärztliche Einstellungsuntersuchungen durchgeführt, die nach Aussage des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit im ärztlichen Ermessen im Einzelfall auch Blut- und/oder Urintests umfassen können. Die Details der Untersuchungen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.Den Einstellungsbehörden werden lediglich die Aussagen über die gesundheitliche Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis mitgeteilt.

Bei der Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind grundsätzlich keine Einstellungsuntersuchungen erforderlich. Lediglich bei besonderen Verwendungen, insbesondere für Tätigkeiten, die höhere oder andersartige körperliche Anforderungen stellen als normale Büro- und Verwaltungstätigkeiten, werden Einstellungsuntersuchungen veranlasst, die nach ärztlichem Ermessen ebenfalls Blut- und/oder Urintests umfassen können. Auch hier erhalten die Einstellungsbehörden keine Untersuchungsergebnisse, sondern nur die Mitteilung über die gesundheitliche Eignung oder Nichteignung.

Für die staatlichen Beteiligungsunternehmen gelten diese Ausführungen entsprechend.

An Schülerinnen und Schülern an staatlichen Schulen werden nach Aussage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Blut- und/oder Urintests grundsätzlich nicht durchgeführt. Inwiefern solche Tests an privaten Schulen und insbesondere an Internaten ­ wohl zum Ausschluss von Drogenkonsum ­ verlangt bzw. im Rahmen der Vertragsgestaltung vereinbart werden, kann von hier aus nicht beantwortet werden. Zu der konkret genannten Schule kann mitgeteilt werden, dass das Berufsbildungswerk, nicht aber die zum Wichernhaus gehörende private Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, Urintests durchgeführt hat.

19. Abgeordnete Susanna Tausendfreund (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Welche Gesundheitsdaten (wie z. B. über die körperliche oder psychische Verfassung, eingenommene Arzneimittel, behandelnde Ärzte, Schwangerschaften und Entbindungen) erheben der Freistaat und seine öffentlichen Unternehmen, also die Unternehmen auf die die öffentliche Hand aufgrund Eigentums, finanzieller Beteiligung, Satzung oder sonstiger Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens regeln, unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, vor bzw. bei der Einstellung von Angestellten, in welcher Form geschieht dies und welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Erhebung solcher Daten bei den Kommunen?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen

Der Freistaat Bayern erhebt im unmittelbaren staatlichen Bereich im Rahmen der Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in aller Regel keine Gesundheitsdaten. Die Frage nach dem Bestehen einer Schwangerschaft ist aufgrund einschlägiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs ohnehin unzulässig. Entbindungen spielen im Hinblick darauf, dass die tariflichen Vorschriften seit dem 1. November 2006 keine kinderbezogenen Entgeltbestandteile mehr vorsehen, für die Personalsachbearbeitung keine Rolle; diesbezügliche Fragen erübrigen sich deshalb.

Die tariflichen Vorschriften sehen keine verpflichtenden Einstellungsuntersuchungen vor. Einstellungsuntersuchungen können jedoch im Einzelfall oder für Tätigkeiten, die größere oder andersartige körperliche Anforderungen stellen als normale Büro- und Verwaltungstätigkeit veranlasst werden. So hat zum Beispiel bei der Einstellung von Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern die Bewerberin bzw. der Bewerber 14 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/2693

chend den gesetzlichen Bestimmungen (Fahrerlaubnis-Verordnung) durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass sie bzw. er die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und ihr bzw. sein ausreichendes Sehvermögen durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.

Für die staatlichen Beteiligungsunternehmen gelten vorstehende Ausführungen entsprechend.

Die Staatsregierung hat keine Erkenntnisse über die Erhebung solcher Daten bei den Kommunen.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie 20. Abgeordneter Sepp Daxenberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Da nach unseren Informationen der Kaufpreis für die Holding bei einer Summe von 78,5 Mio. Euro lag und der Verkaufspreis für die sofort nach dem Abschluss der Übernahme von durch die Luxemburger Beteiligungsgesellschaft veräußerten vier Kraftwerke an der Alz zwischen Trostberg und Hirten bei etwa 60 Mio. Euro lag, frage ich die Staatsregierung, wie sie dieses geschäftliche Vorgehen und die zukünftige Entwicklung der vor dem Hintergrund der Übernahme durch die insbesondere im Hinblick auf die Arbeitsplätze nach Ablauf des Standortsicherungsvertrages im Jahr 2011, bewertet?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Der Verkauf der Gruppe durch die Evonik Degussa an ist ein privatwirtschaftlicher Vorgang. Gleiches gilt für die Weiterveräußerung der vier Kraftwerke an der Alz durch den neuen Eigentümer. Für die Arbeitnehmer gelten die gesetzlichen Regelungen für den Betriebsübergang sowie die damit verbundenen Bestimmungen zum Kündigungsschutz. Wie sich die Gruppe nach dem Jahr 2011 am Markt weiter behaupten kann und welche Auswirkungen dies auf die Arbeitsplätze hat, hängt insbesondere von der allgemeinen Entwicklung der Konjunktur ab. Eine so weit in die Zukunft reichende und von vielen Faktoren abhängige Prognose ist nicht möglich.

21. Abgeordnete Annette Karl (SPD)

Vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten und Unklarheiten bezüglich der SBahnverlängerung der S7 nach Geretsried frage ich, ist für die Staatsregierung auch eine Variante mit Schrankenlösung an der Sauerlacher Straße vorstellbar, wenn nur so ein NKU über 1 erreicht werden kann, wie steht die Staatsregierung zum Konzept von Bruno Lischke, Ministerialrat a.D., und Architekt Martin Bruckner und welche Möglichkeiten hat die Staatsregierung, den Unternehmen Dystar und Tyczka die Nutzungsrechte am Industriegleis abzukaufen, um auf dieser Trasse die S-Bahnverlängerung zu realisieren?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Die Staatsregierung hält an ihrem Ziel fest, die für die Region wichtige S7-Verlängerung nach Geretsried zu realisieren. Der damit verbundene Einsatz öffentlicher Mittel erfordert das Vorliegen eines positiven volkswirtschaftlichen Nutzens. Dementsprechend ist für die Staatsregierung auch eine Variante mit Schrankenlösung an der Sauerlacher Straße vorstellbar, wenn nur diese einen Nutzen-Kosten-Indikator über 1,0 erreichen sollte. Die hierfür berechneten Schrankenschließzeiten von lediglich 12 min/h rechtfertigen einen Ausschluss dieser Variante nicht, falls sie sich als einzig realisierbare herausstellen sollte. Das Konzept von Bruno Lischke und Martin Bruckner, das durch den Bau einer Fuß- und Radwegunterführung sicherstellen würde, dass zusätzliche Standzeiten für den Autoverkehr durch eine Fußgängerampel am Bahnübergang vermieden werden, wird von der Staatsregierung als sinnvoll erachtet. Dieses Konzept bietet flexible Finanzierungsmöglichkeiten für die Fußgängerunterführung außerhalb des S-Bahn-Vorhabens.

Ein Kauf der Nutzungsrechte am Industriegleis, um dann darauf die S-Bahn-Verlängerung zu realisieren, ist bereits deshalb ausgeschlossen, weil die landesplanerische Beurteilung aus dem Jahre 2004 eine Trassenführung der S-Bahn über das Industriegleis als nicht raumverträglich ausgeschlossen hat. Es wird angenommen, dass die diesbezügliche Frage eigentlich darauf abzielt, durch einen Kauf der Nutzungsrechte am Industriegleis ­ unter Beibehaltung der aktuell geplanten Trassenführung für die S-Bahn ­ auf die Aufrechterhaltung des Industriegleises zu verzichten. Eine derartige Möglichkeit sieht die Staatsregierung nicht, da das Unternehmen Dystar aufgrund der Belieferung mit hochexplosiven Gefahrgütern auf das Industriegleis angewiesen ist. Wäre die Nutzung des Industriegleises für Dystar nicht mehr möglich, fiele ein wichtiger Standortfaktor weg, der bis hin zur Schließung des Standorts führen könnte.

22. Abgeordnete Karin Pranghofer (SPD) Teilt die Staatsregierung die Kritik der bayerischen Kommunalvertreter zur Realisierung des umstrittenen Steinkohleblocks im Großkrotzenburger Eon Kraftwerk Staudinger, es fehle an Rechenmodellen zur Schadstoffausbreitung an den an verbindlichen Angaben zur Brennstoffqualität, an Alternativen wie Gas oder erneuerbarer Energien, und was wird die Staatsregierung tun, um die bayerischen Interessen der Kommunen und Bürger bei diesem länderübergreifenden Raumordnungsverfahren zu vertreten und durchzusetzen?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Das Raumordnungsverfahren (ROV) für die Wesentliche Änderung des Kraftwerks Staudinger durch den Neubau eines Steinkohleblocks (Block 6) der E.ON Kraftwerke am Standort Großkrotzenburg (Staudinger) wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführt. Die Regierung von Unterfranken

­ höhere Landesplanungsbehörde ­ war in das Verfahren eingebunden und hat hierzu mit Schreiben vom 29. Februar 2009 eine landesplanerische Stellungnahme abgegeben. Die von Frau Pranghofer, angesprochenen Themen wie Rechenmodell, Brennstoffqualität und Alternativen wurden in der landesplanerischen Stellungnahme der abgehandelt und entsprechend an das Regierungspräsidium Darmstadt weitergeleitet. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat diese Themen in seiner abschließenden landesplanerischen Beurteilung vom 29. Juni 2009 aufgegriffen und entsprechende Maßgaben und Hinweise in seine Beurteilung aufgenommen, wie z. B. ­ dass die Trägerin der Maßnahme durch einen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu gewährleisten hat, dass Block 6 die gesetzlichen Emissionsvorgaben deutlich unterschreitet

­ ausschließlich Steinkohle als Brennstoff zum Einsatz kommt.