Verbot von Flatrate-Partys

Die Staatsregierung wird aufgefordert, für ein Verbot von Flatrate-Partys Sorge zu tragen.

Begründung:

Die aus Alkoholmissbrauch resultierenden Gefahren werden durch Vermarktungskonzepte von Gaststätten oder Diskotheken gesteigert, die in jüngster Zeit immer häufiger auf Pauschal- und Billigstangebote bauen. Durch Flatrate-Angebote werden alkoholische Getränke zu sehr niedrigen Preisen abgegeben. Damit wird Alkoholexzessen verstärkt Vorschub geleistet.

Der Gesetzgeber ist hier gefordert, sich klar und eindeutig gegen Verhaltensweisen auszusprechen, die einen übermäßigen Alkoholgenuss fördern. Nicht zuletzt wegen der damit verbundenen Signalwirkung müssen Alkohol-Pauschalpreis- oder Billigstangebote ausdrücklich untersagt und Verstöße dagegen sanktioniert werden.

Mit dem Verbot den Alkoholmissbrauch fördernder Preisgestaltungen (insbesondere der Flatrate-Angebote) wäre ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung des Alkoholmissbrauchs und der daraus resultierenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie der Gesundheit geleistet.