Westumgehung Limburg-Offheim im Landkreis Limburg-Weilburg

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Wie stellt sich der Sach- und Planungsstand zur Westumgehung Limburg-Offheim (Landkreis Limburg-Weilburg) dar und wann kann in Abstimmung mit dem Landkreis mit der Realisierung der Westumgehung Offheim gerechnet werden?

Bei der Westumgehung von Limburg-Offheim handelt es sich um eine kommunale Straßenbaumaßnahme, die von der Stadt Limburg geplant wird. Die Baurechtschaffung soll über einen Bebauungsplan der Stadt erfolgen. Nach Informationen der Stadt Limburg rechnet diese etwa bis Ende 2007 mit dem Abschluss des entsprechenden Bebauungsplanverfahrens. Es könne frühestens 2009 mit dem Bau der Umgehung Offheim begonnen werden, wenn der weitere Planungsprozess optimal verliefe und die Finanzierung gesichert sei.

Frage 2. Gibt es Bedenken von Nachbarkommunengegen das Vorhaben und wenn ja, welche?

Die geplante Westumgehung von Limburg-Offheim steht im engen räumlichen Zusammenhang mit der Ortsumgehung Elz im Zuge der B 8. Für diese Bundesmaßnahme läuft derzeit die Planungsphase der Linienfindung. Der Hessischen Landesregierung sind Bedenken der Nachbargemeinde Elz bekannt. Diese befürchtet für den Fall, dass die Ortsumgehung Offheim früher als die Ortsumgehung Elz unter Verkehr geht, eine Veränderung der Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt Elz.

Frage 3. Wann kann mit einer Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz durch das Land gerechnet werden?

Voraussetzung für eine Förderung des Vorhabens aus den GVFG-Kompensationsmitteln ist die Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse. Dieser Nachweis ist vom Landkreis Limburg-Weilburg bisher noch nicht geführt worden. Vorbehaltlich des Vorliegens der Fördervoraussetzungen richtet sich der Förderzeitpunkt nach der Dringlichkeit der Maßnahme innerhalb des Bauprogramms des Landkreises und den Haushaltsrahmen des Landes.

Aussagen über einen Förderzeitpunkt für die Westumgehung LimburgOffheim sind unter Berücksichtigung des vorgenannten Sachverhalts zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.