Ausbildung

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Der Qualipass wurde vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg und der Freudenberg Stiftung im Jahr 2000 entwickelt und wird in Baden-Württemberg seit 2002 landesweit verbreitet.

Mit dem Qualipass sollen Jugendliche Fähigkeiten und Kompetenzen belegen können, die sie neben der schulischen Bildung erworben haben. Mit dem Qualipass lassen sich Praxiserfahrungen sowie individuelle Fach- und Handlungskompetenzen von Jugendlichen und individuelle Schlüsselqualifikationen aufzeigen.

Gleichzeitig leitet der Qualipass die Jugendlichen zu zusätzlichem Engagement an und unterstützt sie bei der Berufsorientierung.

Der Qualipass hat somit eine ähnliche Funktion wie der Berufswahlpass (EU), letzterer ist eingeführt und in seiner Struktur offen. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Hauptschule zur Bayerischen Mittelschule führen alle bayerischen Hauptschulen einen Berufswahlpass mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 ab der Jahrgangsstufe 7 verbindlich ein.

Die Schulen können nach eigener Wahl auf eine Vielzahl von Produkten zurückgreifen wie z. B. den Qualipass oder ggf. auch einen eigenen Berufswahlpass gestalten.

Detaillierte Zahlen von Schülerinnen und Schülern sowie Hauptschulen, die bereits den Qualipass einsetzen, liegen der Staatsregierung nicht vor. Bekannt ist, dass im Landkreis Lindau alle Hauptschulen mit dem Qualipass arbeiten.

Im Bereich der Realschulen und Wirtschaftsschulen ist die berufliche Orientierung als pädagogisches Leitthema festgeschrieben und wird von den Schulen individuell ausgestaltet. Diese Maßnahmen übernehmen eine vergleichbare Funktion wie der Berufswahlpass.

Für Schülerinnen und Schüler am Gymnasium übernimmt das Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung (P-Seminar) in den letzten beiden Jahrgangsstufen eine vergleichbare Funktion (insbesondere Berufsorientierung).

Die Staatsregierung hat keine Erkenntnisse darüber, welche bayerischen Kommunen eine regionale Kontaktstelle für einen Qualipass im Sinne der Anfrage eingerichtet haben.

Auch liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor, wie sich der Qualipass bei der Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bewährt. Aus Kontakten mit Vertretern der Wirtschaft ist allerdings bekannt, dass neben den Fachkompetenzen vor allem die persönlichen Schlüsselqualifikationen die Persönlichkeit und die Ausbildungsfähigkeit eines Jugendlichen prägen und aus diesem Grund bei der Einstellung mit berücksichtigt werden.

22. Abgeordnete Johanna (SPD)

Ich frage die Staatsregierung, ob es einer Gemeinde gestattet ist, beim gemeindeeigenen Kindergarten auf den Elternbeitrag zu verzichten (letztes Kindergartenjahr), wenn weitere freie Träger dies für ihren Kindergarten nicht tun können?

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Sofern eine Gemeinde selbst Träger einer Kindertageseinrichtung ist, kann sie, wie grundsätzlich jeder andere Träger auch, die Höhe des Elternbeitrags eigenständig festlegen.

Allerdings muss die gemeindliche Verwaltungstätigkeit mit der Verfassung und den Gesetzen in Einklang stehen. Insbesondere hat die Gemeinde den Subsidiaritätsgrundsatz zu beachten. Ein Verstoß gegen den Subsidiaritätsgrundsatz kann z. B. dann in Betracht kommen, wenn die Kommune als Träger den Besuch ihrer Kindertageseinrichtung kostenfrei anbietet und dies zu einer Abwanderung von Eltern bzw. deren Kinder weg von Einrichtungen in freigemeinnütziger oder sonstiger Trägerschaft hin zu dem kostenfreien Angebot der Kommune führt und die Kostenfreiheit damit eine Gefährdung von Einrichtungen in freigemeinnütziger oder sonstiger Trägerschaft zur Folge hat. Hiervon ist regelmäßig dann auszugehen, wenn Einrichtungen in kommunaler und freigemeinnütziger oder sonstiger Trägerschaft nebeneinander bestehen und die Kommune sich gegenüber dem freigemeinnützigen oder sonstigen Träger nicht im Rahmen eines sogenannten Defizitvertrages zum Ausgleich der Einnahmeeinbußen verpflichtet, die dem Träger dadurch entstehen, dass auch er den Besuch der Kindertageseinrichtung kostenfrei anbietet.