Das Baurecht für die Ortsumgehung Weismain will die Stadt Weismain über ein Bebauungsplanverfahren schaffen

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Der Vorentwurf für die Ortsumgehung Weismain befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren. Parallel dazu untersucht das Staatliche Bauamt Bamberg Varianten mit geringerem Entwurfsstandard und lässt ein erweitertes Verkehrsgutachten erstellen, um auch verschiedene Planfälle einer Anbindung an die BAB A 70 im Süden zu erfassen.

Das Baurecht für die Ortsumgehung Weismain will die Stadt Weismain über ein Bebauungsplanverfahren schaffen. Die Stadt hat hierzu im Januar 2010 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst.

Für die rund 2,2 km lange innerörtliche Verlegung sind nach dem aktuellen Vorentwurf Kosten von rund 6,85 Mio. Euro veranschlagt. Voraussetzung für die Einplanung von Finanzmitteln aus dem Staatsstraßenhaushalt und die zeitnahe Realisierung des Projekts ist eine vorrangige Einstufung im neuen Ausbauplan, der im Januar 2011 in Kraft treten soll. Im Rahmen der angelaufenen Fortschreibung des Ausbauplans wurde das Projekt zur Bewertung angemeldet. Dabei werden alle Projekte, die aus der Sicht der Straßenbauverwaltung geboten sind, in einem bayernweit standardisierten Verfahren bewertet. Den Kern des Verfahrens bildet eine mit der die Bauwürdigkeit jeder Maßnahme gleichermaßen beurteilt wird. Wie viele Projekte in der 1. Dringlichkeit aufgenommen werden können, ist zudem vom in Aussicht stehenden Finanzrahmen abhängig.

Der Landkreis Lichtenfels beabsichtigt Ortsumgehungen von Wunkendorf und Modschiedel im Zuge der Kreisstraße LIF 12 zu realisieren. Der Landkreis lässt derzeit die Vorentwurfsunterlagen aufstellen.

8. Abgeordnete Susanna Tausendfreund (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, wie war der genaue Wortlaut des Auftrags für die Durchführung der Machbarkeitsstudie für den Autobahn-Südring A 99 samt Verkehrsuntersuchung, aus welchen Gründen wurde die Untersuchung der Null-Variante nicht bzw. nicht ausdrücklich beauftragt, obwohl immer die Ergebnisoffenheit der Studie betont worden ist, und mit welchen Gesamtkosten für die Studie inklusive dem Arbeitsaufwand bei den Fachbehörden ist nun nach Abschluss der Untersuchung zu rechnen?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Die Autobahndirektion Südbayern hat sowohl für die vorab vergebene, begleitende Verkehrsuntersuchung als auch für die Machbarkeitsstudie für den Südabschnitt der A 99 Autobahnring München im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung zwei Pflichtenhefte veröffentlicht, die Grundlage für die zu erbringenden Leistungen wurden. Der genaue Wortlaut des Auftrags ergibt sich aus den beiden Pflichtenheften, diese können auf der Homepage der Autobahndirektion Südbayern (http://www.abdsb.bayern.de/) eingesehen werden.

Die Verkehrsuntersuchung hat dabei die Verkehrsentwicklung bis zum Jahr 2025 prognostiziert und ausgehend vom Prognose-Nullfall die verkehrlichen Auswirkungen (Belastungs- und Entlastungswirkungen) möglicher Varianten eines Südrings untersucht. Ziel der Machbarkeitsstudie war es, im Trassenkorridor für den Südring die technische Machbarkeit und die Kosten möglicher Trassen sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt, auf den Verkehr und auf die Raumstruktur der Landeshauptstadt München und der angrenzenden Gemeinden ergebnisoffen zu untersuchen und vergleichend zu bewerten. Die Machbarkeitsstudie hätte demnach ebenso zu dem Ergebnis führen können, dass keine der untersuchten Varianten empfehlenswert ist. Dies wäre gleichbedeutend mit der Null-Variante, die dem Bestand entspricht und Grundlage der Untersuchungen war.

Die Gesamtkosten für die Machbarkeitsstudie und die Verkehrsuntersuchung belaufen sich inklusive des Aufwands bei der Autobahndirektion Südbayern auf rund 1,1 Mio. Euro.

9. Abgeordneter Hans Joachim Werner (SPD) Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass im Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern für die Nordumgehung Gaimersheim vom 17. Januar 2005 als Voraussetzung für die komplette Fertigstellung der geplanten Umgehung (insbesondere des letzten Abschnitts zwischen Staatsstraße 2335 und Ostumgehung Etting) auch die Wiedereröffnung der Staatsstraße 2335 in beiden Fahrtrichtungen vorgeschrieben wird, und wenn ja, auf welche Festlegung im Planfeststellungsbeschluss bezieht sich diese Auffassung?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Die Staatsregierung teilt nicht die Auffassung, dass der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern für die Nordumfahrung Gaimersheim vom 17. Januar 2005 für die komplette Fertigstellung der geplanten Umgehung die Wiedereröffnung der Staatsstraße 2335 in Fahrtrichtung Wettstetten ­ Anschlussstelle Hepberg der Autobahn A 9 voraussetzt. Der Planfeststellungsbeschluss setzt jedoch voraus, dass die als Kreisstraße EI 51/IN 21 geplante und derzeit in der Ausführung befindliche Nordumgehung Gaimersheim komplett ­ wie von der Stadt Ingolstadt und dem Landkreis Eichstätt im Planfeststellungsverfahren beantragt

­ bis zur Ostumgehung Etting gebaut wird.

Mit der Verkehrsfreigabe der Ostumgehung Etting im Jahr 2000 ist der Straßenzug Ostumgehung/Staatsstraße 2335 Richtung Autobahn A 9 bevorrechtigt geführt worden. Die Staatsstraße 2335 von Wettstetten kommend ist untergeordnet angeschlossen worden. Durch diese Verkehrsführung haben sich zahlreiche schwere Unfälle an der Einmündung ereignet. Die Straßenverkehrsbehörde hat daraufhin in Absprache mit den Baulastträgern, der Polizei und den betroffenen Gemeinden eine Sperrung der Fahrtrichtung Wettstetten ­ BAB A 9 ab dem Kreisel Wettstetten angeordnet, um den konfliktträchtigen Linkseinbiegerstrom aus dem Knotenpunkt mit der Ostumgehung Etting herauszunehmen. Der Verkehr wird seither über die Kreisstraße EI 18 von Wettstetten zur Ostumgehung Etting geführt.

Das Staatliche Bauamt Ingolstadt plant einen Umbau der Einmündung Staatsstraße 2335/Kreisstraße EI 43 westlich Hepberg, damit auch die Fahrbeziehung von Wettstetten zur Autobahn A 9 über die Staatsstraße 2335 wieder möglich wird. Der Vorentwurf liegt der Regierung von Oberbayern zur Genehmigung vor.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

10. Abgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Da immer mehr Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen in kirchlichen und pädagogischen Einrichtungen und das Tabuthema sexueller Missbrauch an Jungen ans Licht kommen, frage ich die Staatsregierung, von wie vielen Opfern in Bayern jährlich ausgegangen wird (aufgeschlüsselt nach polizeilicher Erfassung, nach Beratungsstellenaufsuchenden und nach geschätzter Dunkelziffer, jeweils aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Altersgruppen), wie viele präventive Angebote zur Verfügung stehen (aufgeschlüsselt nach Regionen und geschlechtsspezifischer Ausrichtung) und wie viele beratende und bzw. oder therapeutische Angebote zur Verfügung stehen (aufgeschlüsselt nach Regionen und geschlechtsspezifischer Ausrichtung)?

Drucksache 16/5052 Bayerischer Landtag 16.

Hier ist von einer hohen Dunkelfeldziffer auszugehen. Entsprechende Schätzungen in der kriminologischen Wissenschaft gehen allerdings weit auseinander. Dem Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sind Schätzungen bekannt, die zum Verhältnis zwischen registrierten zu insgesamt begangenen Taten des sexuellen Missbrauchs von Kindern von 1 : 5 bis 1 : 20 reichen. Dunkelfeldschätzungen, die sich alleine auf Bayern oder auf den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen beziehen, liegen dem Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht vor.

In Bayern besteht ein sehr differenziertes breites Spektrum präventiver, beratender und therapeutischer Angebote zum sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. So gibt es im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern zahlreiche präventive Aktivitäten, Projekte und Initiativen. Tragende Säulen sind die in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt vorhandenen Jugendämter und die ebenso flächendeckend zur Verfügung stehenden Erziehungsberatungsstellen. Letztere stellen neben Beratungsangeboten auch therapeutische Angebote insbesondere in Regionen zur Verfügung, in denen wenig frei niedergelassene Therapeutinnen und Therapeuten vorhanden sind. Ferner wurde die Prävention von sexuellem Missbrauch als verpflichtender Inhalt in die schulischen Lehrpläne aufgenommen. Im Mittelpunkt steht dabei die Prävention, die primär bei der Stärkung der Selbstwahrnehmung und Selbstbehauptung von Kindern und Jugendlichen ansetzt.

Folgende Programme sind von zentraler Bedeutung: Lions Quest, Faustlos, Klasse 2000, PIT ­ Prävention im Team (gemeinsam mit der Polizei), Mit mir nicht und Kompass. Auch seitens der Bayerischen Polizei werden zur Stärkung der Selbstbehauptung, des Selbstbewusstseins und des eigenen Körpergefühls von Kindern und Jugendlichen verschiedene bayernweite und regionale Projekte durchgeführt (z.B. das LEXI-Hausaufgabenheft und die Projekte des Polizeipräsidiums München aufgschaut und zammgrauft).

Im Bereich der Justiz ist auf das Projekt Große Hände helfen kleinen Händen in Augsburg hinzuweisen, das durch den Augsburger Hilfeverbund Gewalt eine zentrale Anlaufstelle für bedrohte, geschlagene oder sexuell missbrauchte Kinder und deren Eltern bietet. Ferner sind 2008/2009 im Auftrag des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in München und Nürnberg psychotherapeutische Fachambulanzen eingerichtet worden, in denen unter Bewährung oder Führungsaufsicht stehende Sexualstraftäter mit einer Therapieweisung behandelt werden; eine weitere Fachambulanz soll noch dieses Jahr in Würzburg eröffnet werden.

Im Übrigen betreibt das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz derzeit die Einrichtung eines Präventionsprogramms zur Verhinderung von sexuellem Kindesmissbrauch nach dem Vorbild des Präventionsprojekts Dunkelfeld der Berliner Charite. Ziel ist die Schaffung eines ambulanten Therapieangebots für Männer mit pädosexuellen Neigungen, die noch nicht mit sexuellen Übergriffen auffällig geworden sind. Das Angebot richtet sich an gefährdete Personen, die sich freiwillig melden und Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Das Projekt wird Prof. Dr. Osterheider, Leiter der Abteilung für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie der Universität am Bezirksklinikum Regensburg, übertragen. Nach dem gegenwärtigen Planungsstand soll im Herbst 2010 mit dem therapeutischen Angebot begonnen werden.