Vorsorge

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Am Klinikum Fürth ist seit Oktober 2007 eine Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (KJP) mit acht Plätzen in Betrieb. Das KJP ist integraler Bestandteil des Kompetenzzentrums Kinder- und Jugendgesundheit Erlangen-Fürth (28 Betten und 18 Plätze KJP im Universitätsklinikum Erlangen; 8 Plätze KJP im Klinikum Fürth). Im Rahmen der Bedarfsfeststellung wurden im Klinikum Fürth antragsgemäß acht tagesklinische Plätze genehmigt; Eltern-Kind-Plätze wurden damals weder beantragt noch wären Eltern-Kind-Plätze krankenhausplanerisch genehmigungsfähig.

Ein Antrag des Trägers des Klinikums Fürth auf Genehmigung von vier Eltern-Kind-Plätzen ist beim Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit nicht gestellt worden. Ebenso wenig hat der Träger des Klinikums Fürth seitdem einen offiziellen Antrag auf Erweiterung der Kapazitäten der Tagesklinik KJP gestellt. Daher gab es auch keine diesbezügliche Ablehnung durch das

Ich frage die Staatsregierung, von wann bis wann in Bayern die erste Hochwassermeldestufe überschritten wurde, und wie viele Stunden davon die Internetseite http://www.hnd.bayern.de/, aus der die Bürgerinnen und Bürger Informationen für die eigene Sicherheitsvorsorge beziehen wollen, mangels ausreichender Serverkapazitäten nicht funktionierte, und wie sie dafür sorgen will, dass zukünftig die Bürgerinnen und Bürger sich auch im Katastrophenfall aktuell über das Hochwassergeschehen informieren können?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Am Montag, 31. Mai 2010 wurde nach ergiebigen Regenfällen die erste Hochwassermeldestufe an Pegeln südlich der Donau überschritten. Nach dem Hochwasserrückgang seit dem Wochenende sind Überschreitungen der ersten Meldestufe nur mehr an wenigen Pegeln an südlichen Donauzuflüssen zu verzeichnen.

Das Informationsangebot des HND im Internet wurde von der Bevölkerung sehr gut genützt, so dass es am Donnerstagvormittag zwischen 7:30 und 12:30 Uhr vereinzelt zu Verzögerungen und Wartezeiten beim Informationsangebot kam. Die Internetseite war jedoch stets funktionsfähig. Die Behörden haben die Probleme analysiert und stellen umgehend durch Aufbau weiterer Serverkapazitäten sicher, dass künftig Verzögerungen beim Zugriff auf das Informationsangebot des HND vermieden werden. Netzüberlastungen des Internets können nicht beeinflusst werden.

Ich frage die Staatsregierung, welche Anbauflächen in Bayern von den am Wochenende durch das niedersächsische Landwirtschaftministerium bekannt gegebenen Verunreinigungen von Maissaatgut mit der genveränderten Sorte der Marke Pioneer NK603 betroffen sind und seit wann die Staatsregierung Kenntnis davon hatte, dass Genmais in Bayern angebaut wird, und welche Gegenmaßnahmen sie nun ergreift, um die Anbauflächen in Bayern wieder genmaisfrei zu halten?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Eine Liste mit Angaben über bayerische Händler, die das verunreinigte Saatgut erhalten haben, wurde dem Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz am 4. Juni 2010 übermittelt. Die für den Vollzug des Gentechnikgesetzes zuständigen Regierungen (Regierung von Oberbayern, Regierung von Unterfranken) ermitteln derzeit die Flächen, auf denen konventionelles Saatgut mit Spuren gentechnisch veränderter Bestandteile ausgesät wurde. Die zuständigen Regierungen veranlassen, dass Maispflanzen auf Flächen, auf denen das verunreinigte Saatgut ausgesät wurde, vernichtet werden. Die konkreten Maßnahmen werden von den Regierungen in Absprache mit den Betroffenen vor Ort und mit den Landwirtschaftsämtern festgelegt.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Aus welchem Grund wurden nach Informationen der Staatsregierung die Abriss- und Ausbauarbeiten für die Forststraßen im Kehlsteingebiet nun doch gestartet, obwohl aufgrund meiner Anfrage zum Plenum im Oktober 2009 die damaligen Sanierungsmaßnahmen der Bayerischen Staatsforsten auf den übrigen Wegestrecken im Zusammenhang mit ungeklärten Denkmalsschutzauflagen mit sofortiger Wirkung zurückgestellt wurden?

Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Auf Grundlage des Berichts der Bayerischen Staatsforsten sowie nach Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen und dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nimmt das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Anfrage wie folgt Stellung:

Die Gesamtlänge der geteerten Patrouillenwege beträgt ca. 19 km. Sanierungsbedarf ist nach Information der auf ca. 10,8 km dieser Wegestrecke gegeben.

Die derzeitige Baumaßnahme findet nicht auf Staatsforstgrund statt, sondern sie betrifft den Wegeabschnitt der Dalsenwinkelstraße mit einer Länge von ca. 1,8 km auf den Flächen, auf denen der Freistaat Bayern der Berchtesgadener Landesstiftung (BLS) ein Nießbrauchrecht eingeräumt hat. Die sind hier aufgrund vertraglicher Vereinbarungen reparaturpflichtig und tätig geworden. Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat als für die BLS zuständige Stelle die im März 2010 zum Maßnahmenbeginn aufgefordert.

Bei der Dalsenwinkelstraße handelt es sich um einen viel begangenen und von Radfahrern viel befahrenen Aufstieg zum Kehlsteinhaus. Die Busauffahrtsstrecke ist für Fußgänger und Radfahrer per Verkehrsanordnung gesperrt, so dass sich dieser Verkehr auf der Dalsenwinklstraße konzentriert. Der aktuelle Sanierungsbedarf für diesen Wegeabschnitt hat sich aus dem nicht mehr verkehrssicheren Zustand und den damit möglicherweise verbundenen haftungsrechtlichen Konsequenzen ergeben.

Im Vorfeld der Maßnahme hat die sowohl die naturschutz- als auch die denkmalschutzrechtlichen Aspekte der Maßnahme mit dem Landratsamt Berchtesgadener Land geklärt.

Vor der Beauftragung der Arbeiten fand zusätzlich nochmals ein Ortstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde, den Kreisheimatpflegern und dem Landratsamt Berchtesgadener Land statt. Bei diesem Termin wurden die vorhandenen Straßenschäden und die Baumaßnahme durch die vorgestellt. Von den Beteiligten wurde bei diesem Termin die Sanierung der unumgänglich notwendigen Strecken sowohl aus naturschutzfachlicher wie auch aus Sicht der Kreisheimatpflege mitgetragen.

Die Sanierungsmaßnahmen der weiteren Wegstrecken auf Staatsforstgrund sind nach wie vor zurückgestellt, bis die erforderlichen Genehmigungen (öffentlich-rechtlich: Naturschutz und ggf. Denkmalschutz) vorliegen.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird hierzu in Kürze mit der ­ bislang witterungsbedingt zurückgestellten ­ denkmalfachlichen Begutachtung beginnen.

Ich bitte die Staatsregierung um Auskunft darüber, wie ihrer Meinung nach die Ämter für Ländliche Entwicklung die unverändert starke Nachfrage nach Flurneuordnungsund Dorferneuerungsverfahren bei sinkender Personalausstattung bewältigen sollen, da sich ein durchschnittliches Flurbereinigungsverfahren bereits jetzt bis zu 12 Jahre hinziehen kann?

Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Die Ämter für Ländliche Entwicklung haben von 1993 bis 2009 insgesamt 630 Stellen abgebaut, das entspricht 30,6 Prozent des ursprünglichen Stellenbestandes. Die geforderte Stelleneinsparung aus den Reformen 1996 und Verwaltung 21 beträgt 964 Stellen, dies entspricht 46,9 Prozent. Somit sind noch 334 Stellen abzubauen.

Der großen Nachfrage nach Flurneuordnungs- und Dorferneuerungsverfahren wurden die Ämter für Ländliche Entwicklung bei gleichzeitigem Personalabbau bisher dadurch gerecht, dass sie im Vergleich zu früher verstärkt einfache, schnell wirkende Verfahren einsetzen, die weniger Personal binden und zugleich dem Wunsch nach kürzeren Verfahrenslaufzeiten gerecht werden. Zudem wurden spürbare Effizienzgewinne durch Vereinheitlichung, Automatisierung und Rationalisierung amtsinterner Abläufe erreicht und Aufgaben übertragen bzw. abgebaut. So wurden z. B. Vermessungsarbeiten, die keine aufwändige Koordinierung zwischen den Verwaltungen erfordern, auf die Staatliche Vermessungsverwaltung übertragen. In den Abbauzahlen sind hierfür 70 Stellen enthalten.

Bei gleichbleibend hoher Nachfrage nach Verfahren und Vorhaben der Ländlichen Entwicklung ist absehbar, dass bei der Auswahl neu einzuleitender Verfahren weiterhin eine sehr zielorientierte Prioritätensetzung erforderlich sein wird.

Die Auswahl von Verfahren und Vorhaben nach fachlichen Schwerpunkten und Anzahl sowie deren Steuerung erfolgt an den einzelnen Ämtern für Ländliche Entwicklung in Abstimmung mit der jeweiligen Regierung und ist Grundlage einer jährlichen Zieldiskussion und -vereinbarung der Leitung des Amts mit der Abteilung Ländlicher Raum und Landentwicklung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Zugleich werden auch unverzichtbare Zukunftsaufgaben wie beispielsweise die Waldneuordnung Personal binden. Umso mehr wird es erforderlich sein, die Arbeitsprogramme durch zielgenaue Auswahl der neu einzuleitenden Flurneuordnungs- und Dorferneuerungsverfahren so auf die Arbeitskapazität der Ämter für Ländliche Entwicklung abzustimmen, dass eine zeitgerechte Bearbeitung gewährleistet werden kann.