Pflegeversicherung

5.19 Wie hoch ist die Quote von Schwangerschaftsabbrüchen bei Frauen mit Behinderung? Wie hoch ist die Quote von Schwangerschaftsabbrüchen bei Frauen mit geistiger Behinderung?

Sieht die Staatsregierung hier einen besonderen Unterstützungsbedarf und wenn ja, mit welchem Ziel? Was hat die Staatsregierung bisher unternommen, um Frauen mit Behinderung bei einem Kinderwunsch zu unterstützen? Wie viele Betreuungseinrichtungen mit wie vielen Betreuungsplätzen gibt es in Bayern für Frauen mit Behinderung, die ein Kind haben bzw. zur Welt bringen wollen?

Gemäß § 15 wird über die unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche eine Bundesstatistik durchgeführt, die vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet wird.

In dieser Statistik werden die nach § 16 Abs. 1 in den Nummern 1 bis 7 aufgeführten Erhebungsmerkmale erfasst; nach Nr. 3 wird der Familienstand und das Alter der Schwangeren sowie die Zahl ihrer Kinder erfasst. Angaben zu Behinderungen der Frauen sind in dieser Statistik nicht enthalten, so dass der Staatsregierung hierzu auch kein Datenmaterial zur Verfügung steht.

Zum Beratungs- und Unterstützungsangebot von Frauen mit Behinderung bei einem Kinderwunsch wird auf Frage Nr. 5.17 verwiesen.

Betreuungseinrichtungen für Frauen mit Behinderung, die ein Kind haben bzw. zur Welt bringen wollen, sind weder der Staatsregierung noch der Beratungsstelle der Netzwerkfrauen bekannt.

6 Betreuungsangebote für ältere Menschen mit Behinderung

Welches Konzept verfolgt die Bayerische Staatsregierung, um den Versorgungs- und Betreuungsbedarf der steigenden Zahl von älteren Menschen mit Behinderung abzudecken?

Der Runde Tisch - Zukunft der Behindertenhilfe in Bayern, an dem Vertreterinnen und Vertreter von Pflegekassen, Sozialhilfe- und Einrichtungsträgern, Behindertenverbänden und die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung teilnehmen, hat im Jahr 2007 nach rund zweijährigen Verhandlungen Leitlinien für eine bedarfsgerechte Versorgung von älteren Menschen mit Behinderung beschlossen.

Die Leitlinien sollen die Grundlage für eine individuell auf den einzelnen Menschen bezogene Hilfeplanung bilden.

Jede Region braucht ein Rahmenkonzept für ältere Menschen mit Behinderung, das auf die örtliche Versorgungsstruktur zugeschnitten ist und die Bedarfsentwicklung berücksichtigt. Die betroffenen Menschen brauchen Sicherheit, dass für sie auch im Alter eine verlässliche Betreuung gewährleistet ist. Ebenso brauchen die Träger der Behindertenhilfe für ihre Planungen einen verlässlichen Rahmen.

Mit den Leitlinien für eine bedarfsgerechte Versorgung haben sich alle in der Behindertenhilfe Verantwortlichen auf eine gemeinsame Grundlage verständigt, um auch in Zukunft eine qualitativ und quantitativ ausreichende Versorgung älterer Menschen mit Behinderung in Bayern sicherzustellen. Wichtige Aspekte dieser Leitlinien sind: Menschen mit Behinderung benötigen gerade im Alter eine ihren speziellen Bedürfnissen angepasste Betreuung. Wie für jeden von uns, ist es auch behinderten Menschen wichtig, im Alter in ihrem bisherigen Wohnumfeld bleiben zu können. Sie können dort in vertrauter Umgebung unter Beibehaltung gewachsener sozialer Beziehungen leben. Neben den ihnen zustehenden Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung müssen daher ältere Menschen mit Behinderung bei Bedarf auch Hilfen bei der Tagesstrukturierung und der Freizeitgestaltung erhalten.

Wie beurteilt die Staatsregierung das Ergebnis der Bestandserhebung der Angebote für ältere Menschen mit Behinderung vom 29.09. durch die Bayerischen Bezirke?

Die Erhebungen der Bezirke sind in die zusammenfassende Betrachtung der Ist-Situation der Versorgung älterer Menschen mit Behinderung in Bayern des Runden Tisches Behindertenhilfe vom 12.03.2009 eingeflossen. Diese zeigt, dass für diesen Personenkreis Handlungsbedarf zum Ausbau konzeptioneller Strukturen und zur Schaffung der baulichen Anpassung vorhandener Plätze und der Ergänzung des Baubestandes besteht. Dabei sind auch die Voraussetzungen des pflegerischen Mehrbedarfs von Menschen mit Behinderung im Alter zu berücksichtigen. Deutlich wird auch, dass dieser Handlungsbedarf nicht ausschließlich über Maßnahmen zur Ambulantisierung aufgefangen werden kann. Ein großer Teil der Leistungsberechtigten wird auch in Zukunft auf stationäre Hilfeangebote angewiesen sein.

Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Nachfrage an speziellen Angeboten für ältere Menschen mit Behinderung in den kommenden Jahren deutlich zunehmen.

Wie weit sind die Bezirke in der Entwicklung von regionalen Rahmenkonzepten für die bedarfsgerechte Versorgung von älteren Menschen mit Behinderung?

Bisher haben die Bezirke Oberbayern, Mittelfranken, Oberpfalz, Unterfranken und Schwaben regionale Rahmenkonzepte für die bedarfsgerechte Versorgung von älteren Menschen mit Behinderung vorgelegt. Die Rahmenkonzepte des Bezirks Niederbayern und des Bezirks Oberfranken müssen von den Entscheidungsgremien noch genehmigt werden.

Warum haben immer noch nicht alle Bayerischen Bezirke eigene Rahmenkonzepte vorgelegt?

Nachdem viele Dienste und Einrichtungen im Hinblick auf die Zielgruppe vor neuen Anforderungen und Aufgaben stehen, ist aufgrund der komplexen Thematik eine gründliche Ausarbeitung der konkreten Bedarfslagen vor Ort notwendig. Abhängig von der jeweils vorhandenen regionalen Situation erfordert dies einen angemessenen Zeitrahmen.

Seite 116 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/9020

Wie weit ist die Umsetzung der vorhandenen Rahmenkonzepte in den einzelnen Bezirken vorangeschritten?

Nachdem sich die bereits bestehenden Rahmenkonzepte der Bezirke an den vorhandenen Angebotsstrukturen orientieren und auf deren Fortschreibung ausgerichtet sind, ist die Umsetzung in allen Bezirken ein laufender Prozess, der sich an von den Leistungsanbietern vorgelegten Projekten und der jeweiligen Nachfrage orientiert. Dies betrifft sowohl Art als auch Umfang des Angebots.

Im Bezirk Schwaben wird eine konstante und an der regionalen Nachfrage zur Situation vor Ort orientierte Weiterentwicklung der Versorgung angestrebt. Im Bezirk Oberpfalz liegen bisher noch keine konkreten Projekte der Leistungsanbieter vor.

Im Bezirk Unterfranken wurde bereits für die dortige Region 1 ein regionales Versorgungskonzept mit den Leistungserbringern vereinbart. In den Regionen 2 und 3 haben entsprechende Gespräche stattgefunden.

Im Bezirk Mittelfranken wurden bereits drei konkrete Maßnahmen mit insgesamt 43 Plätzen realisiert, die auch vom Freistaat Bayern gefördert wurden. Hinzu kommt, dass für weitere drei Maßnahmen mit insgesamt 85 Plätzen bereits die Bedarfsfeststellung durch den Sozialausschuss des Bezirks Mittelfranken erfolgt ist. Der Bezirk Mittelfranken arbeitet darüber hinaus in einer Arbeitsgruppe an einer speziellen mittelfränkischen Bezirksrahmenleistungsvereinbarung für den Leistungstyp teilstationäre Angebote zur Tagesbetreuung für Erwachsene nach dem Erwerbsleben (TENE). Im Bezirk Niederbayern wurden vor dem Hintergrund der staatlichen Fördermöglichkeit für Tagesstrukturangebote bereits mehrere solcher Einrichtungen vom Sozialhilfeausschuss genehmigt und gefördert. Nach der Fertigstellung des Rahmenkonzeptes zur Versorgung älterer Menschen mit Behinderung wird dort zeitnah die konkrete Umsetzung weiterer Projekte in Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern und ihren Verbänden angestrebt.

Welcher Finanzbedarf wird für die Bereitstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur in allen sieben Bayerischen Bezirken in den nächsten drei Jahren veranschlagt?

Der Bezirk Schwaben hat im Haushalt 2011 für diesen Zweck 14 Mio. eingeplant. Er geht davon aus, dass in den nächsten drei Jahren mindestens 42 Mio. anfallen werden.

Der Bezirk Oberpfalz hat im Haushalt 2011 keinen gesonderten Betrag eingestellt. Die Aufnahme entsprechender Haushaltsmittel in der Zukunft soll je nach Anfall konkreter Projekte erfolgen. Eine Bezifferung des künftigen Finanzbedarfs kann derzeit noch nicht erfolgen.

Entsprechend stellt sich auch die Situation in den Bezirken Oberbayern, Oberfranken und Unterfranken dar. Der Bezirk Unterfranken betont, dass eine Einstellung konkreter Mittel in den Haushalt erst nach Klärung der Förderung durch den Freistaat Bayern erfolgen kann.

Auch im Bezirk Niederbayern wird mit einem erhöhten Finanzbedarf gerechnet. Eine konkrete Summe für die Finanzierung einer bedarfsgerechten Infrastruktur kann derzeit noch nicht genannt werden.

Der Bezirk Mittelfranken hat bei der Haushaltsaufstellung 2011 für diesen Aufgabenbereich eine Ausgabensteigerung von rund 5,5 % unterstellt. Dies entspricht einem Aufwand von rund 780.000. Für die nächsten Jahre wird von Steigerungen in der gleichen Größenordnung ausgegangen.

Wie will die Staatsregierung den steigenden Bedarf an stationären Angeboten für ältere Menschen mit Behinderung im Bereich Wohnen und bei den Hilfen zur Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung in den nächsten zehn Jahren abdecken?

Die auf der Grundlage der sog. Eckpunkte zur Betreuung älterer Menschen mit Behinderung in Bayern ermittelten, regional unterschiedlichen Strukturen und Zahlen bilden die Basis für die Rahmenkonzepte der bayerischen Bezirke, um die jeweilige Versorgungsstruktur zu ergänzen bzw. zu verstärken. Die Regierungsbezirke Mittelfranken und Schwaben haben bereits entsprechende Rahmenkonzepte entwickelt, die von den Trägern in der Praxis auf konkrete Konzepte und einzelne Projekte angepasst werden müssen. Die einzelnen Vorhaben will die Staatsregierung in den nächsten Jahren im Rahmen der vom Bayerischen Landtag hierzu zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel mit bis zu 60 % der jeweiligen zuwendungsfähigen Gesamtkosten unterstützen. Für diesen Zweck wurde innerhalb der Titelgruppen des Landesbehindertenplans (BLB) bereits eine neue Haushaltsstelle geschaffen, die mit den anderen Titeln des BLB gegenseitig deckungsfähig ist.

So konnten heuer erstmals konkrete Projekte in Angriff genommen und vom im Rahmen des Jahresförderprogramms 2010 für Menschen mit Behinderung mit rund 5 Mio. tatkräftig unterstützt werden. Im Rahmen des Jahresförderprogramms 2010 wird die Schaffung von rund 55 neuen Wohnplätzen und ca. 90 Plätzen zur Tagesstrukturierung von älteren Menschen mit Behinderung vom Freistaat Bayern finanziell gefördert.

Im welchem Umfang und mit welcher Qualität muss das Leistungsangebot im Bereich des ambulant betreuten Wohnens für ältere Menschen mit Behinderung in den nächsten zehn Jahren ausgebaut werden?

Wir gehen davon aus, dass die Nachfrage nach Angeboten an Hilfen zum Wohnen von älteren Menschen mit Behinderung sowohl im stationären wie auch im ambulanten Bereich deutlich zunehmen wird. Der Anteil ambulanter Wohnangebote kann derzeit nicht konkret beziffert werden.

Nach unserer Einschätzung wird der Nachfrageschwerpunkt im ambulanten Bereich bei älteren Menschen mit Behinderung liegen, die bisher ambulant betreut gewohnt haben.

Hinsichtlich der Leistungsqualität sind die Leistungsangebote so auszugestalten, dass möglichst lange ein Verbleib im bisherigen Lebensumfeld möglich ist. Dabei ist auch die Versorgung bei wachsendem pflegerischem Bedarf zu berücksichtigen.

Wie soll der wachsende Bedarf an spezialisierten Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen mit Behinderung in den nächsten zehn Jahren abgedeckt werden? Wie kann dieser Bedarf im Sinne der UN-Konvention inklusiv organisiert werden?

Angesichts der steigenden Zahlen älter werdender Menschen mit Behinderung in den nächsten zehn Jahren wird es nach Erhebungen der bayerischen Bezirke auch einen wachsenden Bedarf an spezialisierten Pflegeeinrichtungen (mit Versorgungsvertrag nach SGB XI) für diesen Personenkreis geben. So waren im Jahr 2007 76 behinderte Menschen im Alter zwischen 50 und 54, 125 in der Altersstufe 55 ­ 59 und 526 in der Altersstufe 60 und älter in Pflegeeinrichtungen nach SGB XI untergebracht. Für die Feststellung des Bedarfs entsprechender Plätze und damit auch für die Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur sind die bayerischen Bezirke im Zusammenwirken mit den Pflegekassen zuständig.

Gleichwohl hält das ganzheitliche, qualifizierte Förderung und Betreuung inklusive pädagogischer Begleitung und tagesstrukturierender Maßnahmen in den bestehenden Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach SGB XII (die bei Bedarf auch lebenslang zu gewährende Eingliederungshilfe umfasst hier die Pflege) im Allgemeinen für fachlich geeigneter als Pflege in einer SGB XI-Einrichtung. Dies gilt auch für die Versorgung alt gewordener Menschen mit Behinderung.

Unbeschadet dessen, wo der behinderte Mensch lebt, sind alle Angebote der Behindertenhilfe vor dem Hintergrund der UN-BRK künftig inklusiv zu fassen. Insoweit sind zunächst also die Träger der Angebote gefragt, ihre Konzepte unter dem Aspekt der Inklusion zu gestalten bzw. umzugestalten.

6.10 Wie soll in den nächsten Jahren das Angebot an speziellen Fördermaßnahmen zum Erhalt alltagspraktischer und kognitiver Kompetenzen für ehemalige Mitarbeiter der Werkstätten und Förderstätten für Menschen mit Behinderung ausgebaut werden?

Vgl. Antwort zu Frage 6.1. Die Träger und Bezirke entwickeln Betreuungsangebote gemäß dem örtlich festgestellten Bedarf in eigener Zuständigkeit.

6.11 Wie können ältere Menschen mit Behinderung die noch in ihren eigenen Wohnungen oder bei ihren Familien untergebracht sind, durch ambulante Hilfen und zielgruppenspezifische Angebote der Offenen Behindertenarbeit bei der Alltagsbewältigung, Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung unterstützt werden?

Die Richtlinien zur Förderung von Diensten der Offenen Behindertenarbeit soll die Teilhabe von Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung sowie sinnesgeschädigter und chronisch kranker Menschen ohne Rücksicht auf das Alter sicherstellen. Zu den Aufgaben eines OBA-Dienstes gehören u.a. auch die Organisation und Sicherstellung von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen und des Familienentlastenden Dienstes.

6.12 Welche Konzepte verfolgt die Staatsregierung bei der sonderpädagogischen und altenpflegerischen Nachqualifikation des Personals in Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Altenhilfe und der Gerontologie?

Die Nachqualifikation/Fortbildung des Personals in Behinderteneinrichtungen ist Aufgabe der Träger. Wir gehen davon aus, dass die Träger der Behindertenhilfe in Bayern adäquate Fortbildungsmaßnahmen anbieten.

Für die Sicherstellung eines den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner entsprechenden Fort- und Weiterbildungsangebotes für die Pflegekräfte sind die Einrichtungen der Pflege und für ältere Menschen verantwortlich. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die Pflegeeinrichtungen dabei im Rahmen eines Förderprogramms für Fortund Weiterbildungen mit rund 800.000 /Jahr. Darüber hinaus sind im Rahmen der Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz staatlich anerkannte Weiterbildungen u.a. für den Bereich Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung geplant. Zudem ist geplant, in der Ausführungsverordnung einen Personalschlüssel für gerontopsychiatrische Fachkräfte festzuschreiben.

Darüber hinaus sind altenpflegerische Inhalte bereits in der Ausbildung des Personals in der Behindertenhilfe enthalten.

Der Lehrplan an Fachschulen für Heilerziehungspflege berücksichtigt das Unterrichtsfach Pflege mit 120 Wochenstunden und umfasst dabei alle gesundheitsförderlichen Aktivitäten im Sinne der Verbesserung, Erhaltung und Wiederherstellung des körperlich-seelisch-geistigen Wohlbefindens in allen Lebensphasen und -lagen.

Die ganzheitliche, aktivierende Pflege, welche die vorhandenen Ressourcen des Menschen mit Beeinträchtigung fördert oder zumindest zu erhalten versucht, ist ein grundlegendes Prinzip für das Fach Pflege. Neben dem Erwerb theoretischen Wissens ist das Einüben von pflegerischen Grundfähigkeiten als Teil des erfahrungsorientierten Unterrichts für die Fachschüler und -schülerinnen zu gewährleisten.

Im Sinne der ganzheitlichen Pflege und Betreuung beeinträchtigter Menschen verbinden sich pädagogische und heilpädagogische Fertigkeiten, pflegerische Handlungskompetenzen der Förderpflege sowie Bereiche der Rehabilitation und der psychiatrischen Pflege. Besonders in der Begleitung von Menschen mit schweren und mehrfachen Beeinträchtigungen oder bei Akuterkrankungen spielt die Pflege eine hervorgehobene Rolle. Die zunehmende Bedeutung gesundheitsfördernd-pflegerischer Kompetenzen wird unter anderem durch die demographische Entwicklung in den Einrichtungen der Behindertenhilfe deutlich.

Die Pflege ist auch eine elementare Form der Kommunikation. Daher sollen die Fachschüler und -schülerinnen angeregt werden, die Pflegetätigkeit als Möglichkeit der Kommunikation und Zuwendung zu nutzen.