Bericht der Staatsregierung zum Stand der Umsetzung des Nachnutzungskonzeptes für den ehemaligen Fliegerhorst Fürstenfeldbruck

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag in seinen Ausschüssen für Umwelt und Gesundheit sowie für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie über Stand und Perspektiven der Umsetzung des Konzeptes zur künftigen Nutzung des Geländes des früheren Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck zu berichten.

In diesem Bericht ist unter anderem konkret auf folgende Fragestellungen einzugehen:

Wie beurteilt die Staatsregierung die bau- und die anlagebedingte Flächeninanspruchnahme des Vorhabens im Zusammenhang mit den Erhaltungszielen des Natura2000-Gebietes?

Für welchen Anteil der als FFH-Gebiet gemeldeten Flächen bzw. der 6510er- und der 6210er-Flächen ist nach den aktuellen Planungen mit Totalverlust und für welchen Anteil mit erheblicher Störung zu rechnen?

Sind strategische Artenschutzprüfungen erforderlich?

Sieht die Staatsregierung die ökologische Funktion der Lebensstätten bezogen auf die nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 verbotenen Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang nach den derzeitigen Planungen als erfüllt an?

Was ist der Status der FFH-Verträglichkeitsprüfung?

Bis zu welcher maximalen Entfernung hält die Staatsregierung Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Grünlandlebensräume noch für sinnvoll, um die lokalen Populationen der betroffenen Fauna und Flora zu erhalten?

Liegen für den Flugplatz Fürstenfeldbruck Kartierungsuntersuchungen zur Flora und Fauna vor (z.B. Vorarbeiten für den FFH-Managementplan), wenn ja, mit welchen wesentlichen Inhalten?

Liegen für den Flugplatz bzw. den Landkreis Fürstenfeldbruck Kartierungsuntersuchungen zu Ausdehnung und Qualität der FFH-Lebensraumtypen Flachlandmähwiesen 6510 und Kalktrockenrasen 6210 vor, wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Welche Kohärenz- und/oder Ausgleichsmaßnahmen nach dem sollen auf den verbleibenden Restflächen von 5,1 ha durchgeführt werden?

Was sind die Motive dafür und was die Konsequenzen daraus, dass die Böschungen an den Kurven der BMWFahrsicherheitstrainingsstrecke jetzt zu den Grünflächen zählen sollen?

Was ist der Status der Alternativenprüfung?

Mit welchen Erlösen kann der Bund aktuell rechnen beim Verkauf des Geländes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Welches Potential für Beschäftigte, insbesondere für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, sieht die Staatsregierung im aktuell diskutierten Nachnutzungskonzept?

Begründung:

Nachdem Staatsregierung und Landtagsmehrheit endlich von ihrer langjährigen Position, den (früheren) Fliegerhorst Fürstenfeldbruck zuerst für die fliegerische Mitnutzung und später dann für die fliegerische Nachnutzung durch die allgemeine Luftfahrt vorzusehen, abgerückt sind, wird jetzt mit Nachdruck unter der Federführung der Gemeinde Maisach, auf deren Flur sich ein großer Teil des Geländes befindet, an der Umsetzung eines Konzeptes für die Nachnutzung des Geländes gearbeitet. Geplant sind als Nutzungen ein Fahrsicherheitszentrum der BMW-Group, ein Trabrenngelände des Münchner Trabrenn- und Zuchtvereins e.V., ein Sportzentrum der Gemeinde Maisach, eine Ortsumfahrung, ein Fahrsicherheitsgelände der Bayerischen Polizeieinsatzkräfte und eine meteorologische Messstation der Universität München. Von den 240 ha Flächen, die der Bund über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abgibt, verbleiben nach dem Konzept nur mehr 5,1 ha, die der Durchführung von Kohärenzmaßnahmen dienen sollen. Der Maisacher Gemeinderat hat am 29. März 2007 die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Sondergebiet Alter Flugplatz Fürstenfeldbruck sowie die Aufstellung der entsprechenden Bebauungspläne beschlossen.

Im Jahr 2004 waren mit 226 ha ein Großteil der Fläche als FFHGebiet gemeldet worden. Von diesen 226 ha sind wiederum fast zwei Drittel als Lebensraumtypen erfasst (artenreiche Flachlandmähwiesen und naturnaher Kalktrockenrasen). Nach einem Gutachten zur Rahmenplanung der Konversion, erstellt 2007 im Auftrag der handelt es sich hierbei um die größte zusammenhängende Fläche dieser Lebensraumtypen in der Schotterebene, die zudem durch eine extreme Insellage gekennzeichnet ist. Ein Vertreter des von der Gemeinde Maisach beauftragten Planungsbüros berichtet jetzt von einem bundesweit einzigartigen Verfahren, weil ein Naturschutzgebiet von europäischem Rang zerstört würde und weil die Gemeinde dafür auf fremdem Grund, quasi extraterritorial, Ausgleichsflächen plane. In der aktuellen Zeitungsberichterstattung ist von erheblichen Bedenken der Regierung von Oberbayern als höherer Naturschutzbehörde gegen den letzten Bebauungsplanentwurf der Gemeinde Maisach die Rede.

Es ist erfreulich, dass alle fünf Fraktionen im Landtag der allgemeinen Luftfahrt auf dem Gelände des früheren Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck eine klare Absage erteilt haben. Gerade deshalb ist es aber auch Aufgabe des Landtags, die Planungen zur alternativen Nutzung kritisch zu begleiten. So gilt jetzt, sehr genau darauf zu schauen, dass beim Kohärenzausgleich und bei der entsprechenden Abweichungsprüfung die Vorgaben des Bayerischen Naturschutzgesetzes auch eingehalten werden. Auch die Staatsregierung hat mehrfach erklärt, das Vorhaben der Gemeinde Maisach könne nur verwirklicht werden, wenn zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen und keine zumutbaren Alternativen gegeben sind. Der Kohärenzausgleich müsse sicherstellen, dass die von den Planungen betroffenen Funktionen im Europäischen Netz Natura 2000 wieder hergestellt werden. Fakt ist, dass die 6510er-Flächen (artenreiche Flachland-Mähwiesen), um die es sich beim FFH-Gebiet im ehemaligen Fliegerhorst u.a. handelt, in Bayern aufgrund von Grünlandumbruch und Aufdüngung der Wiesen stark zurückgehen.

Fakt ist auch, dass das Mallertshofer Holz im Landkreis München, wo weitgehend der Ausgleich geschaffen werden soll, zum einen bereits FFH-Gebiet ist und zum anderen als Ausgleich für zahlreiche Projekte aus Oberbayern herhalten soll. Der Landtag hat sich für eine möglichst hochwertige Nachnutzung des Geländes des ehemaligen Fliegerhorstes ausgesprochen. Ob es sich beim Maisacher Konzept um eine solche handelt, wird auch in der Abweichungsprüfung diskutiert, in der die für das Vorhaben stehenden Gemeinwohlbelange gegen die Belange des Habitatschutzes abzuwägen sind.