Erarbeitung eines Gesamtkonzepts und Entschärfung der aktuellen Flüchtlingssituation durch flexible Lösungen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

lückenlos aufzuklären, wie es zu der jetzigen, besonders für die Beteiligten, katastrophalen Situation kommen konnte. umgehend neue ­ den Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber entsprechende ­ Immobilien anzumieten, um die momentane Flüchtlingssituation zu entschärfen. umgehend ein stimmiges Gesamtkonzept zur Unterbringung von Flüchtlingen auszuarbeiten und nicht jeweils auf Kurzzeitlösungen zu setzen. zu prüfen, ob in einzelnen Ausnahmesituationen, wie der aktuellen vom Sachleistungsprinzip abgewichen werden kann, um für die derzeit in Pensionen und Hotels untergebrachten Flüchtlinge eine vernünftige Versorgung mit Lebensmitteln sicherzustellen.

Begründung:

Seit fast zwei Jahren verzeichnet Bayern wieder einen Zuwachs an Flüchtlingen, d.h. die rund 170 Flüchtlinge, die am letzten Wochenende in München angekommen sind, sind nicht einfach vom Himmel gefallen, sondern sind eine vorhersehbare Konsequenz der momentanen allgemeinen weltpolitischen Lage. Dies hätten u.E. auch die Verantwortlichen in Bayern bei einer genaueren Prüfung der Lage erkennen müssen.

Schon längst hätten neue Immobilien gesucht und angemietet werden müssen. Spätestens aber nach der Schließung der Gemeinschaftsunterkunft in der Waldmeisterstraße im Jahr 2008 hätte man sich Gedanken über eine neue Bleibe zur Unterbringung der Flüchtlinge machen müssen. Ein aktuelles Gerichtsurteil, welches besagt, dass die Erstaufnahmeeinrichtung in der Baierbrunner Straße demnächst geschlossen werden muss, verschärft die Situation noch zusätzlich. Das Ausweichen auf andere Gemeinschaftsunterkünfte in Würzburg und Aschaffenburg kann keine dauerhafte Lösung sein, besonders wenn dieses ohne Abstimmung mit den Verantwortlichen vor Ort geschieht. Die momentane Wohnraumsituation für Flüchtlinge in Bayern kann daher nur als mangelhaft bezeichnet werden und bedarf dringend einer Verbesserung. Die Abweichung vom Sachleistungsprinzip muss geprüft werden, um die Versorgung der Flüchtlinge sicherzustellen, da diese im Moment keine Möglichkeit haben, die ihnen zu Verfügung gestellten Lebensmittel zuzubereiten.