Verbindungsoffizier der US-Streitkräfte

Nachdem die Regierung der Oberpfalz als zuständige Genehmigungsbehörde drei Anfragen durch das Europäische Hauptquartier der US-Armee in Heidelberg zur Genehmigung tödlicher Tierversuche im Rahmen der Ausbildung von Sanitätern auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr mit der Begründung, dass die Experimente gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, ablehnte, frage ich die Staatsregierung, ob sie von diesen Bestrebungen der US-Armee Kenntnis hat, wie sie die medizinische Ausbildung von Sanitätern an lebenden Tieren stoppen will, die vom USAREUR, dem Hauptquartier der US-Armee in Europa, angestrebt wird und die noch in diesem Jahr stattfinden soll, und ist nach Meinung der Staatsregierung das Thema mit dem Nein der Oberpfälzer Regierung endgültig vom Tisch?

Antwort der Staatskanzlei

Die Staatskanzlei ist im April 2010 vom Verbindungsoffizier der US-Streitkräfte für Bayern und Sachsen (USFLO) über die Planungen der US-Streitkräfte informiert worden, das medizinische Personal zum Zwecke der Einsatzvorbereitung auf den Truppenübungsplätzen Hohenfels und Grafenwöhr regelmäßig dem sogenannten Live Tissue Training zu unterziehen, bei dem an narkotisierten und vor Beginn der Ausbildung entsprechend verletzten Schweinen und Ziegen Maßnahmen der Erstversorgung unter realistischen Bedingungen durchgeführt werden sollen.

Der US-Verbindungsoffzier wurde daraufhin an die Regierung der Oberpfalz verwiesen, die für den Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung zum Vollzug tierschutzrechtlicher Vorschriften vom 26. März 1999 sachlich und gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes auch örtlich zuständig ist.

Die Regierung der Oberpfalz hat im konkreten Fall die angezeigten Eingriffe sowie Behandlungen von Tieren zur Aus-, Fort- und Weiterbildung auf den Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels jeweils mit der Begründung untersagt, dass die geplanten Eingriffe in der derzeit beabsichtigten Form nicht unerlässlich zum Erreichen des erstrebten Ausbildungserfolgs und zudem ethisch unvertretbar seien. Es stünden vielmehr alternative Methoden zur Verfügung, die das Erreichen des Ausbildungserfolges auch auf andere Art und Weise und ohne das Töten von Tieren sicherstellen können. Im Übrigen sei der hierfür vorgesehene Personenkreis vom Tierschutzgesetz nicht erfasst. Die Regierung der Oberpfalz hat als zuständige Behörde klargestellt, dass sie im Rahmen des Anwendungsbereichs der deutschen Rechtsordnung nach Art. 53 Abs. 1 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZANTS) an dieser Rechtsauffassung festhalten wird, sofern sich die zugrunde liegende Sach- und Rechtslage nicht ändert.

Nach Auskunft des Verbindungsoffiziers der US-Streitkräfte sind die für medizinische Ausbildung an lebenden Tieren vorgesehenen Sanitäter zum Ausbildungszentrum der US-Streitkräfte in Texas/USA gebracht worden, um dort die Ausbildung durchzuführen. Vergleichbare Ausbildungsgänge am Truppenübungsplatz Grafenwöhr oder Hohenfels sind derzeit nicht geplant.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern

Ich frage die Staatsregierung, welche Maßnahmen plant das Innenministerium, um dem Personalmangel (die Rede ist von 150 fehlenden Stellen, Quelle: Deutsche Polizeigewerkschaft, Bezirksverband Oberfranken) bei der Bayerischen Polizei zu begegnen, wann ist mit zusätzlichen Einstellungen zu rechnen und welche Stellenzuweisungen bekommt der Bezirk Oberfranken?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Für die Bayerische Polizei bestanden Einsparverpflichtungen aus der Erhöhung der Wochenarbeitszeit und der Organisationsreform. Unter Berücksichtigung dieser Einsparverpflichtungen standen in den Jahren 2005 bis 2008 erheblich weniger Plan- bzw. Ausbildungsstellen für eine Neueinstellung zur Verfügung. Die geringen Einstellungszahlen wirken sich wegen der Ausbildungszeit und Verweildauer bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei in den Personalzuteilungen 2009, 2010 und 2011 aus. Deshalb konnten bzw. können die deutlich höheren Pensionsabgänge 2009 bis 2011 nicht sofort durch Neuzuteilungen im vollen Umfang ersetzt werden. Erst ab Mitte 2011 wird sich diese Situation wieder umkehren.

Mit der Möglichkeit insgesamt 1.000 zusätzliche Polizeibeamte 2009 und 2010 einzustellen, wurde ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Personalsituation geleistet. So konnten 2009 insgesamt 1.146 Nachwuchskräfte eingestellt werden, 2010 weitere 1.463, die bei den Personalzuteilungen ab 2011 zu einer spürbaren Entlastung führen werden. Der Personalnachersatz auf den Dienststellen wird in den kommenden Jahren dadurch deutlich über den Pensionsabgängen liegen.

Im Zuge der mit der Reduzierung der Wochenarbeitszeit verbundenen Rücknahme des Stelleneinzugs wird sich die Personalsituation weiter verbessern. Nach derzeitigem Planungsstand werden aufgrund der Rückkehr zur 40-Stunden-Woche durch die Neuschaffung von 750 Stellen und Verzicht auf 172 noch ausstehende Einsparungen auch 2011 weit über 1.000 Bewerber in den Polizeivollzugsdienst eingestellt werden können.

Trotz der knapp bemessenen Zuteilungen konnten dem Polizeipräsidium Oberfranken zum 1. September 2010 von insgesamt 303 zu verteilenden Beamten 35 zugeteilt werden. Bei der Personalzuteilung zum 1. März 2011 wird das Polizeipräsidium Oberfranken erneut mit 33 von 244 zu verteilenden Beamten verstärkt werden. Über die künftige Personalzuteilung kann derzeit noch keine verbindliche Aussage getroffen werden.

Da bei der Baukonferenz in Kitzingen seitens des Innenministers Herrmann der Stadt Kitzingen die Zusage gemacht wurde, dass sie in punkto Konversion nun in den sogenannten Sonderfonds oder Härtefallfonds eingestuft werde, frage ich die Staatsregierung, welche Kommunen wurden bisher über diesen Sonderfonds, der eine 80-prozentige Bezuschussung beinhaltet, gefördert, wie viele Mittel sind in diesem Sonderfonds und was kann konkret mit 80 Prozent gefördert werden?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Der Ministerrat hat am 23. März 2010 in der Städtebauförderung und der Dorferneuerung eine Nachfolgeregelung für die auslaufende Sonderförderung in Hochfranken und den ostbayerischen Grenzlandkreisen beschlossen. Aus dieser Sonderförderung können landesweit struktur- und finanzschwache Städte und Gemeinden in Einzelfällen für ausgewählte, regional besonders strukturwirksame städtebauliche Erneuerungsprojekte einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent aus dem sogenannten Struktur- und Härtefonds erhalten. Auf diese zusätzliche Fördermöglichkeit im Bereich der Städtebauförderung wurde durch den kommunalen Newsletter des Innenministeriums (KIM) am 12. April 2010 hingewiesen. Ferner sind seitdem im Internet ergänzende Hinweise unter http://www.stmi.bayern.de/bauen/staedtebaufoerderung/ verfügbar.

Im allgemeinen Struktur- und Härtefonds sind 2010 Landesmittel in Höhe von 2,5 Mio. Euro vorgesehen.

Hinzu kommen noch 1,0 Mio. Euro aus dem Sonderprogramm für den Bereich Nürnberg/Fürth. Diese vorab reservierten Landesmittel werden eingesetzt für eine Fördersatzaufstockung auf bis zu 80 Prozent gegenüber dem Regelfördersatz von 60 Prozent bei besonders strukturwirksamen städtebaulichen Erneuerungsprojekten in Kommunen, die aufgrund statistischer Vergleichszahlen als besonders finanz- und strukturschwach einzustufen sind. Die Palette der möglichen Projekte ist sehr breit gefächert und reicht von der Revitalisierung von Brachflächen über Initialmaßnahmen für Privatinvestitionen und besonders belastende denkmalpflegerische Großprojekte bis hin zur Konversion militärischer Liegenschaften. Bei der Auswahl werden zum Beispiel auch besondere Härten für die betroffenen Kommunen und strukturpolitische Interessen des Freistaats mit berücksichtigt.

Die Auswahl der Projekte und Kommunen, die in enger Abstimmung mit den Regierungen erfolgte, hat für 2010 insgesamt 59 einzelne Projekte in 49 Städten und Gemeinden ergeben (ohne Nürnberg/Fürth), für die ein erhöhter Fördersatz von 70 bis 80 Prozent vorgesehen ist. Eine Veröffentlichung der ausgewählten Kommunen ist bisher nicht möglich, weil noch nicht alle Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme endgültig aufgestellt und mit dem Bund abgestimmt sind und das Bayerische Städtebauförderungsprogramm teilweise von einer vorläufigen Haushaltssperre betroffen ist. Nachdem diese Einschränkungen aber nicht für die Projekte gelten, die in Unterfranken ausgewählt sind, können zumindest die dortigen Kommunen genannt werden: Kitzingen, Münnerstadt, Ochsenfurt, Stadtprozelten, Sulzfeld a. Main und Wildflecken.

Ich frage die Staatsregierung, welche Kosten sind bisher für die Planung des Projekts Ost-West-Verbindung Fichtelgebirge (B 303 neu, Schirnding ­ A 93 ­ A 9) inklusive Erstellung von Machbarkeitsstudie, Umweltverträglichkeitsstudie und Verkehrsuntersuchung angefallen?

Antwort des Staatsministeriums des Innern:

Die B 303 (neu) ist im aktuell gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aus dem Jahr 2004 in zwei Abschnitten enthalten: Gefrees ­ A 93 im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht und besonderem naturschutzrechtlichen Planungsauftrag sowie dem Auftrag, alternativ eine Anbindung an das Autobahndreieck A 70/A 9 (AD Bayreuth/Kulmbach) zu prüfen.

A 93 ­ westlich Schirnding im Vordringlichen Bedarf mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag sowie dem Auftrag, den 4-streifigen Ausbau der bestehenden B 303 zwischen Schirnding und der A 93 zu prüfen.