Landwirtschaftsamtes Ansbach

Ich frage die Staatsregierung, ob es zutrifft, dass die Außenstelle des Landwirtschaftsamtes Ansbach in Rothenburg o.d. Tauber geschlossen werden soll, wenn ja, wann und warum?

Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Die Staatsregierung hat im Rahmen der Reform Verwaltung 21 am 16. November 2004 u.a. auch ein Standortkonzept für die Landwirtschafts- und die Forstverwaltung auf der Ämterebene beschlossen.

Im Hinblick auf die Umsetzung ist entschieden worden, dass die Zusammenlegungen der vormaligen 206 landwirtschaftlichen und forstlichen Dienstsitze auf 47 Ämter für Landwirtschaft und Forsten (AELF) mit zunächst 82 Standorten (47 Hauptsitze und 35 Außenstellen), die mittelfristig auf 70 Standorte reduziert werden, soweit als möglich personalverträglich und möglichst ohne umfangreiche staatliche Neubauten erfolgen sollten.

Das Standortkonzept sieht daher für das Dienstgebiet des AELF Ansbach vor, dass die Landwirtschaftsverwaltung am Hauptsitz Ansbach und die Forstverwaltung an der Außenstelle in Heilsbronn konzentriert werden.

Dieses Konzept ist kein Selbstzweck. Es ist eine Antwort auf das von den Bürgern erwartete wirtschaftliche Verwaltungshandeln der Landwirtschaftsverwaltung (nur erreichbar durch Spezialisierung und Vertretung in größeren Arbeitsgruppen), die notwendigen schlanken Strukturen in der Ämtersteuerung nach Wegfall der Abteilungen Landwirtschaft an den Regierungen sowie der beschlossenen Personaleinsparungen an den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten und die erforderliche Qualitätssicherung bei der Aufgabenerledigung durch kurze Führungsstränge.

Die Räumung der vormaligen landwirtschaftlichen Dienststellen Rothenburg ob der Tauber (3,0 AK bei drei Personen) und Dinkelsbühl (3,86 AK bei sechs Personen) sowie der vormaligen forstlichen Dienststelle Dinkelsbühl (acht Personen) im Dienstgebiet des AELF Ansbach ist zu veranlassen, sobald die Unterbringung am Hauptsitz Ansbach bzw. Außenstelle Heilsbronn ohne größere staatliche Neubauten personalverträglich erfolgen kann.

Ich frage die Staatsregierung, warum sie sich im Falle des Landwirtschaftsamtes Ansbach von ihrer Grundsatzentscheidung verabschiedet und plant, den Bereich Ernährung nicht am Sitz der Bezirksregierung zu belassen, sondern nach Fürth umzusiedeln und wie der Wortbruch von Landwirtschaftsminister Brunner zu bewerten ist, der am 5. November noch öffentlich erklärt hat, dass dort, wo die Sitze des Landeskuratoriums der Erzeugerringe für tierische Veredelung sind, auch künftig die Milchviehfachzentren angesiedelt werden sollen und dies in Ansbach nun auch nicht mehr der Fall sein soll, und ob die geplante Schließung der Außenstelle Dinkelsbühl mit der Verwaltungsreform aus dem Jahr 2004 zusammenhängt?

Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Die Verteilung der themenspezifischen Fachzentren im Rahmen der Weiterentwicklung der bayerischen Landwirtschaft wurde auf Grundlage fachlicher Parameter vorgenommen. Zum Beispiel ist bei der Zuteilung der Fachzentren Rinderzucht dem fachlichen Parameter Notwendigkeit einer engen fachlichen Zusammenarbeit mit den nichtstaatlichen Verbundpartner LKV und Zuchtverbänden eine große Bedeutung beigemessen worden. Für die neun Fachzentren Rinderzucht sind als Standorte geplant: Ansbach, Bayreuth, Kempten, Landshut, Miesbach, Schwandorf, Töging, Wertingen und Würzburg.

Die Standorte für die Fachzentren Ernährung/Gemeinschaftsverpflegung wurden u.a. nach den Entscheidungskriterien Einwohnerzahl im Dienstgebiet des jeweiligen Amtes und Nähe zur Regierungsbezirkshauptstadt ausgewählt. Für den Regierungsbezirk Mittelfranken hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth die höchste Bewertung erzielt. Die Zuständigkeit des Fachzentrums Ernährung/Gemeinschaftsverpflegung am Standort Fürth wird aber auch zukünftig der gesamte Regierungsbezirk Mittelfranken sein.

Um der großen Bedeutung der Rinderhaltung in Bayern gerecht werden zu können, sind in der Konzeption der Weiterentwicklung der bayerischen Landwirtschaft neben den neun Fachzentren Rinderzucht noch weitere neun Fachzentren Rinderhaltung vorgesehen. Diese neun Fachzentren Rinderhaltung wurden bedarfsorientiert und flächendeckend auf ganz Bayern verteilt. Die einzelnen Fachzentren Rinderhaltung werden sich schwerpunktmäßig auf die im jeweiligen Dienstgebiet vorherrschenden Betriebszweige Milchvieh-, Mutterkuhhaltung oder Rindermast spezialisieren. Durch die geplante Ansiedlung dieser neun Fachzentren in der Nachbarschaft von LKV-Ämtern ist die notwendige Nähe zum nichtstaatlichen Verbundpartner gewährleistet.

Die Staatsregierung hat im Rahmen der Reform Verwaltung 21 am 16. November 2004 u.a. auch ein Standortkonzept für die Landwirtschafts- und die Forstverwaltung auf der Ämterebene beschlossen.

Im Hinblick auf die Umsetzung ist entschieden worden, dass die Zusammenlegungen der vormaligen 206 landwirtschaftlichen und forstlichen Dienstsitze auf 47 Ämter für Landwirtschaft und Forsten (AELF) mit zunächst 82 Standorten (47 Hauptsitze und 35 Außenstellen), die mittelfristig auf 70 Standorte reduziert werden, soweit als möglich personalverträglich und möglichst ohne umfangreiche staatliche Neubauten erfolgen sollten.

Das Standortkonzept sieht daher für das Dienstgebiet des AELF Ansbach vor, dass die Landwirtschaftsverwaltung am Hauptsitz Ansbach und die Forstverwaltung an der Außenstelle in Heilsbronn konzentriert werden.

Dieses Konzept ist kein Selbstzweck. Es ist eine Antwort auf das von den Bürgern erwartete wirtschaftliche Verwaltungshandeln der Landwirtschaftsverwaltung (nur erreichbar durch Spezialisierung und Vertretung in größeren Arbeitsgruppen), die notwendigen schlanken Strukturen in der Ämtersteuerung nach Wegfall der Abteilungen Landwirtschaft an den Regierungen sowie der beschlossenen Personaleinsparungen an den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten und die erforderliche Qualitätssicherung bei der Aufgabenerledigung durch kurze Führungsstränge.

Die Räumung der vormaligen landwirtschaftlichen Dienststellen Rothenburg ob der Tauber (3,0 AK bei drei Personen) und Dinkelsbühl (3,86 AK bei sechs Personen) sowie der vormaligen forstlichen Dienststelle Dinkelsbühl (acht Personen) im Dienstgebiet des AELF Ansbach ist zu veranlassen, sobald die Unterbringung am Hauptsitz Ansbach bzw. Außenstelle Heilsbronn ohne größere staatliche Neubauten personalverträglich erfolgen kann.