Bayern gilt der Grundsatz politischer Neutralität

Da am 10. Dezember 2010 auf Einladung der lokalen Landtagsabgeordneten der CSU, Dr. Winfried Bausback und Peter Winter, am Friedrich-Dessauer-Gymnasium das 2. Aschaffenburger Schulforum mit dem Titel Bayerisches Gymnasium ­ aktuelle Situation und Herausforderung mit Herrn Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle und den beiden einladenden Abgeordneten stattfinden soll, zu dem die Schulleiterinnen und Schulleiter, Mitglieder des Lehrerkollegiums, die Eltern- und Schülervertretungen der Gymnasien, Real- und Grundschulen in Stadt und Landkreis Aschaffenburg, Referendare und Referendarinnen, interessierte Eltern und Schülerinnen und Schüler eingeladen sind, wobei es außerdem eine Ankündigung in der Lokalpresse gab, frage ich die Staatsregierung, ob eine solche Veranstaltung unter der Reihe Schulforum, was ja Überparteilichkeit suggeriert, hier aber nur CSU-Minister und -Abgeordnete an der Diskussion teilnehmen, abgehalten werden darf, ob der Veranstaltungsort, eine öffentliche Schule, für eine Parteiveranstaltung zulässig ist, und ob es nicht geboten ist, zu solchen Veranstaltungen alle lokalen Landtagsabgeordneten, zumindest Abgeordnete beider Regierungsparteien einzuladen?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:

An öffentlichen Schulen in Bayern gilt der Grundsatz politischer Neutralität. Politische Werbung ist demnach im Rahmen von Schulveranstaltungen nicht zulässig (Art. 84 Abs. 2 Gesetz über das Bayerisches Erziehungsund Unterrichtswesen ­ Die Schule darf nicht als Plattform für politische Werbung genutzt werden. Hiervon abzugrenzen sind reine Informationsveranstaltungen, die nicht den Charakter politischer Werbung tragen. Da die Schule auch den Auftrag zur politischen Bildung der Schülerinnen und Schüler hat, erfordert das Verbot politischer Werbung nicht politische Abstinenz der Schule.

Anders stellt sich die Situation bei der reinen Nutzung von Schulgebäuden für politische Veranstaltungen dar:

Bei schulischen Veranstaltungen (originären oder vom Schulleiter ausdrücklich zu solchen erklärten) greift das Verbot der politischen Werbung nach Art. 84 Abs. 2 Außerhalb dieser schulischen Veranstaltungen kommt das Verfügungsrecht des zuständigen Aufwandsträgers zum Tragen, der auch schulfremde Nutzungen der Schulanlage, z. B. also politische Veranstaltungen, zulassen kann. Die als Schulaufwandsträger zuständigen kommunalen Körperschaften entscheiden dabei im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung, ob und in welchem Umfang sie ihre Schulgebäude an politische Parteien und Wählergruppen überlassen. Aus dem Demokratieprinzip und aus dem Grundsatz der Freiheit der Wahl ergibt sich, dass sie dabei zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet sind und wegen des Gleichheitssatzes nicht einzelne Parteien oder Wählergruppen zulassen dürfen und andere dagegen nicht (vgl. für die insoweit privilegierten Parteien § 5 Parteiengesetz, im Übrigen Art. 3 Abs. 1 GG). Daraus ergibt sich allerdings nicht, dass zu der Veranstaltung einer Partei auch Vertreter der anderen Parteien zuzulassen sind. Bei der Entscheidung über die Zulassung derartiger schulfremder Nutzungen hat der zuständige Aufwandsträger die schulischen Belange zu wahren und sich mit der Schulleitung insbesondere über gegebenenfalls entgegenstehende schulische Veranstaltungen abzustimmen (vgl. Art. 14 Abs. 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz). Es wird darauf zu achten sein, dass die schulfremde Nutzung keine Auswirkungen auf den schulischen Bereich hat.

Im konkreten Fall hat eine Nachfrage beim Schulleiter des Friedrich-Dessauer-Gymnasiums Aschaffenburg ergeben, dass es sich bei der in Frage stehenden Veranstaltung nicht um eine Schulveranstaltung handele, sondern sie vielmehr auf Einladung der Landtagsabgeordneten Bausback und Winter außerhalb der Schulzeit stattfinde; Einladende sei mithin nicht die Schule. Die Abgeordneten hätten sich an den zuständigen Sachaufwandsträger gewandt und dort die Nutzung der Schulaula abgeklärt.

Ich frage die Staatsregierung, wie viele Schülerinnen und Schüler dürfen an den bayerischen Gymnasien in welchen Jahrgangsstufen auf Probe vorrücken (bitte nach MBBezirken aufgeteilt und im Verhältnis zur Gesamtzahl angeben)? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Jährlich werden zum Stichtag 1. Oktober an den allgemein bildenden Schulen im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten die Schülerdaten des laufenden Schuljahres sowie die Abgänger- und Absolventendaten für den vorangegangenen Zwölfmonatszeitraum erhoben. Bevor belastbare quantitative Aussagen aus dem Datenbestand abgeleitet werden können, durchlaufen die erhobenen Daten zeitaufwändige Plausibilisierungsprozesse, die für die diesjährige Erhebung nicht vor Frühjahr 2011 abgeschlossen sein werden. Aus diesem Grund muss bei der Beantwortung der Frage auf die amtlichen Daten des Schuljahres 2009/2010 zurückgegriffen werden, die die am Ende des Schuljahres 2008/2009 auf Probe vorrückenden Schüler beinhalten.

Nachfolgende Tabelle weist für das Schuljahr 2009/2010 in Aufgliederung nach MB-Bezirken für die Jahrgangsstufen 6 bis K12 die Anzahl der Schüler am Gymnasium und darunter die Anzahl der Schüler, die auf Probe in die entsprechende Jahrgangsstufe vorgerückt sind, aus. So sind in Bayern beispielsweise insgesamt 54 Schülerinnen und Schüler, die am Ende des Schuljahres 2008/2009 das Ziel der Jahrgangsstufe 5 nicht erreicht haben, zum Schuljahr 2009/2010 auf Probe in die Jahrgangsstufe 6 vorgerückt ­ gemessen an der Schülerzahl in Jahrgangsstufe 6 im Schuljahr 2009/2010 ergibt sich ein Anteil von 0,11 Prozent.

Ich frage die Staatsregierung, inwieweit und in welchem personellen Umfang plant sie, angesichts steigender Studierendenzahlen im Zuge des doppelten Abiturjahrgangs und der Aussetzung der Wehrpflicht, tatsächlich Gymnasiallehrer an den bayerischen Hochschulen einzusetzen bzw. wird immer noch die stets genannte Zahl von 650 angestrebt oder verbleiben diese 650 Lehrer (nicht die Stellen!) weiterhin an den Gymnasien?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:

Es ist geplant, auf konkreten Wunsch der Universitäten hin Versetzungen von Gymnasiallehrkräften an die Hochschulen zu ermöglichen. Dies soll allerdings nicht in Form einer zentral durchgeführten Maßnahme, wie etwa durch eine Ausschreibung, initiiert werden. Vielmehr können Lehrkräfte nach einem vorausgehenden Kontakt und entsprechendem Interesse einer Universität für eine Versetzung freigegeben werden, wenn die Unterrichtsversorgung der abgebenden Schule dadurch nicht gefährdet wird. Eine bestimmte Größenordnung bei der Anzahl der Lehrkräfte wird dabei nicht angestrebt. Der Umfang der schließlich realisierten Versetzungen wird sich im Wesentlichen aus der Eignung der Lehrkräfte aus Sicht der Hochschulen und den tatsächlichen Einsatzmöglichkeiten ergeben.

Nachdem an der Friedrich-Fischer-Schule (FOS/BOS) in Schweinfurt seit Jahren die Schülerinnen- und Schülerzahlen steigen und permanente Raumnot herrscht, mittlerweile wird im Schichtbetrieb unterrichtet, frage ich die Staatsregierung, wie sie Unterrichtsschichtbetrieb als Instrument zur Behebung von Raumnot einschätzt (auch pädagogisch), welche Mittel der Staatsregierung als Rechtsaufsicht zur Verfügung stehen und unter welchen Voraussetzungen die Staatsregierung als Rechtsaufsicht zur Behebung der unhaltbaren Zustände und zur Wiederherstellung eines ordentlichen Unterrichtsbetriebes eingreifen wird?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Aktuelle Raumsituation an der Staatlichen Beruflichen Oberschule Schweinfurt

Zurzeit werden an der Staatlichen Beruflichen Oberschule Schweinfurt zwei 11. Klassen der Fachoberschule montags und mittwochs von 13:15 Uhr bis 18:00 Uhr und an den übrigen Tagen von 11:30 Uhr bis 16:30 Uhr beschult. Diese Verlagerung der Unterrichtszeit in den Nachmittag ist nicht zufriedenstellend, deshalb wird von Landrat Leiterer (Landkreis Schweinfurt) und Oberbürgermeister Remmele (Stadt Schweinfurt) im Zusammenwirken mit der Schulleitung eine zeitnahe Lösung noch für dieses Schuljahr gesucht. Auf jeden Fall wird durch den kommunalen Zweckverband als zuständigem Schulaufwandsträger für das Schuljahr 2011/2012 eine dauerhafte Lösung für 10 bis 12 Klassenräume in Aussicht gestellt.