Bewährungshelfer

In den Haushaltsjahren 2011 und 2012 werden jeweils 30 neue Stellen für Bewährungshelfer, Bewährungshelferinnen in der A 9 (Sozialinspektoren, Sozialinspektorinnen) geschaffen.

Begründung:

Trotz der Schaffung von 15 neuen Planstellen im Doppelhaushalt 2009/2010 hat sich die Fallbelastung der Bewährungshilfe nicht nach unten bewegt. So lag in Bayern die Fallbelastung am 31. Dezember 2007 im Durchschnitt bei 84,7 Probanden pro Bewährungshelfer, in München sogar bei ca. 120 Probanden pro Bewährungshelfer. Nachdem die ersten zehn der fünfzehn neu geschaffenen Stellen im Herbst 2009 besetzt waren, lag die Belastung am 31. Dezember 2009 dennoch bei 85,42 Probanden. Die restlichen fünf Stellen wurden im Herbst 2010 besetzt. Sofern die Fallzahlen 2010 nicht gestiegen sind, wird die Belastung 2010 bei 84,1 Probanden liegen. Die Zahlen geben jedoch nur Auskunft über die Belastung nach Arbeitskraftanteilen. Die Belastung pro Bewährungshelfer ist tatsächlich höher: In der Zahl von 84,1 Probanden ist die Entlastung der Leitenden Bewährungshelfer und sind die Vertretungen durch lange Krankenstände von Bewährungshelfern und durch Wiederbesetzungssperren frei gewordener Stellen noch nicht berücksichtigt.

Zudem führen die seit 1. Januar 2008 gültigen Qualitätsstandards in der bayerischen Bewährungshilfe zu einem deutlich höheren Arbeitsaufwand. Die Qualitätsstandards garantieren unter anderem die Beobachtung der Lebensführung aller Probanden sowie bei Risikoprobanden ein erweitertes, besonderes Risikomanagement zur Rückfallvermeidung. Einschätzungen zu den Gründen für mögliche Rückfalle erfordern ein sorgfältiges zeitintensives Vorgehen der Bewährungshelfer. Die höheren Sicherheitsstandards und die stärkere Vernetzung mit anderen Stellen (Runde Tische, Zusammenarbeit mit HEADS-Ansprechpartnern, den Abteilungen in den Bezirkskliniken, den Psychotherapeutischen Fachambulanzen für Sexualstraftäter, den Sozialdiensten der Justizvollzugsanstalten für genau geplante Entlassungsvorbereitungen) erhöhen den Arbeitsaufwand zusätzlich. An die beim Landgericht München I eingerichtete Intensivbetreuung von jugendlichen Intensivtätern gingen zwei der zehn im Herbst 2009 besetzten neuen Planstellen. Weitere wichtige Gruppenangebote wie das Anti-Gewalttraining für Männer, soziale Gruppenarbeit, Suchtprävention für Probanden, die Einbindung ehrenamtlicher Mitarbeiter, Schuldenregulierungskurse und weitere Projekte wurden durch die Bewährungshelfer bei den bayerischen Landgerichten mit viel Engagement und trotz der hohen Belastung durchgeführt. Weiter bindet die Zunahme von unbefristeten Führungsaufsichten langfristig Personal an einen Fall und trägt zur weiteren Fallzahlensteigerung und Arbeitsintensität bei. Nach den Entscheidungen des EGMR zur Sicherungsverwahrung kommen weitere gefährliche Probanden auf die Bewährungshilfe zu. Die in Bayern einsitzenden etwa zwanzig hochgefährlichen Straftäter, die sich gegenwärtig noch in der nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung befinden, werden nach sehr langen Haftzeiten und ohne Vollzugslockerungen bei der Bewährungshilfe vorstellig werden. Dieser Personenkreis ist nicht auf die Freiheit vorbereitet und bedarf daher einer umfangreichen Betreuung und Kontrolle.

Die Forderung nach 30 neuen Planstellen im Doppelhaushalt 2011/2012 für die Bewährungshilfe ist im Hinblick auf die hohe Arbeitsbelastung der Bewährungshelfer gerechtfertigt. Die Stellenzahl nicht zu erhöhen, wird unweigerlich zu Einschränkungen in den Angeboten der Bewährungshilfe führen und auch Auswirkungen auf die Gesundheit der Bewährungshelfer haben.