Rechtspfleger

Der Landtag wolle beschließen:

1. Die Stellenzahl für Rechtspflegeranwärter, Rechtspflegeranwärterinnen erhöht sich in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 um jeweils 60 Stellen.

2. Die Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen werden durch weitere Stellenhebungen verbessert.

Begründung:

In der bayerischen Justiz herrscht ein eklatanter Personalmangel. Dieser gefährdet die Funktionsfähigkeit der Justiz. Mit der Funktionsfähigkeit der Justiz steht und fällt aber der Rechtsstaat in Bayern. Um den Rechtsstaat aufrecht zu erhalten, müssen ernsthafte Anstrengungen unternommen werden, den Stellenplan der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu erhöhen. Nur durch eine ausreichende Zahl von Beschäftigten in allen Funktionen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften funktioniert die Justiz in Bayern.

Die Leistungsbereitschaft der Rechtspfleger reicht seit langem weit über das hinaus, was normalerweise von ihnen erwartet werden kann. Nur durch einen überdurchschnittlichen persönlichen Einsatz ist ein weitgehend reibungsloser Ablauf des täglichen Dienstbetriebs möglich. Nach der Personalbedarfsberechnung PEBB§Y beträgt die Belastung der Rechtspfleger 109 Prozent. Rein rechnerisch ergibt dies eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von über 45 Stunden. Der Fehlbestand in Bayern beträgt 160 Rechtspfleger. Folge dieser nicht weiter zumutbaren Dauerbelastung ist die Zunahme von physischen und psychischen Erkrankungen. Im Doppelhaushalt 2009/2010 wurde keine einzige zusätzliche Stelle im Rechtspflegerbereich ausgebracht. Dies hat die angespannte Situation weiter verschärft.

Hinzu kommt, dass Dienstanfänger bis einschließlich 30. April 2013 aus der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe besoldet werden sollen (vgl. Art. 15 Entwurf Haushaltsgesetz 2011/2012). Dies ist für Rechtspfleger die A 8.

Die Beförderungswartezeiten bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern haben sich zwar leicht verbessert, sind nach wie vor aber deutlich zu lang. Von einer den Leistungen und der Verantwortung entsprechenden Besoldung kann immer noch nicht die Rede sein. Ein überdurchschnittlich beurteilter Justizoberinspektor mit 9 Punkten wartet bis zu seiner Beförderung zum Justizamtmann A 11) ca. 15 Jahre.

Besonders bei den 45- bis 50-jährigen Rechtspflegern wartet eine hohe Zahl auf eine Beförderung von A 10 nach A 11.