Stellenplan der Justizvollzugsanstalten: Aufstiegsstellen und Beförderungsstruktur

Der Landtag wolle beschließen:

1. Für eine leistungsgerechte Beförderung werden für die Dienstposten der zweiten Qualifikationsebene die erforderlichen Aufstiegsstellen ausgebracht.

2. Es wird ein einheitlicher Stellenschlüssel mit 30 Prozent in der A 7, 30 Prozent in der A 8 und 40 Prozent in den A 9, A 9 + AZ geschaffen.

3. Für die modulare Qualifizierung für die dritte Qualifikationsebene von Beamten und Beamtinnen werden im Haushaltsjahr 2011 und im Haushaltsjahr 2012 jeweils 10 v.H. Aufstiegsstellen ausgebracht.

Begründung:

Viele Bedienstete im uniformierten Dienst auf verantwortungsvollen Dienstposten bleiben in der Bezahlung hinter anderen Justizvollzugsbediensteten zurück, die durch Zulagen höher bezahlt werden. Um in etwa eine leistungsgerechte Bezahlung zu ermöglichen, werden wesentlich mehr Aufstiegsstellen benötigt.

Für die ehemals mittleren Dienste (jetzt: zweite Qualifikationsebene) ist ein einheitlicher Stellenschlüssel mit 30 Prozent in der A 7, 30 Prozent in der A 8 und 40 Prozent in der A 9 und in der A 9 + AZ gerechtfertigt. Dies würde einigermaßen entsprechende Beförderungsperspektiven mit ausgewogenen Strukturen schaffen.

Für die modulare Qualifizierung für die dritte Qualifikationsebene (Art. 20 von Beamten und Beamtinnen des mittleren Verwaltungsdienstes bei den JVA, des allgemeinen Vollzugsdienstes bei den JVA, des mittleren Werkdienstes bei den JVA und des mittleren Krankenpflegedienstes müssen Aufstiegsstellen ausgebracht werden. Es wird ein Aufstiegsvolumen in Höhe von 10 v.H. aller ehemals mittleren Laufbahnen im Justizvollzug gefordert.