Schulpsychologen

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2011/2012 werden folgende Änderungen vorgenommen:

Bei den Kap. 05 12, 05 17, 05 18 und 05 19 werden die bestehenden Stellen für Schulpsychologen einheitlich unter der neuen Stellenbeschreibung Psychologierätin, Psychologierat, Psychologieoberrätin, Psychologieoberrat und Psychologiedirektorin, Psychologiedirektor ausgewiesen.

Die Anlage 2 zum (Art. 22 Abs. 2 Satz 2) und der Stellenplan werden entsprechend angepasst.

Begründung:

Derzeit wird die Amtsbezeichnung Beratungsrektor auf viele Funktionsbeschreibungen angewandt. Darunter fallen die Funktion des Schulpsychologen, des Beratungslehrers, des Systembetreuers und zukünftig wohl auch des Medienpädagogen. Für Eltern und Schüler ist daher nicht mehr nachvollziehbar, was mit der Funktion des Beratungslehrers an der einzelnen Schule konkret gemeint ist. Deshalb bedarf es hier einer eindeutigen Terminologie. Problematisch ist auch, dass es an Gymnasien und beruflichen Schulen bislang keine Ämter mit Beförderungsstufen und Funktionsbezeichnungen für Schulpsychologinnen und -psychologen gibt. Hier besteht eine Ungleichbehandlung von Schulpsychologinnen und -psychologen an den verschiedenen Schularten, die u.E. in dieser Form nicht gerechtfertigt ist.

Darüber hinaus gibt es nach den derzeitigen Bestimmungen für Schulpsychologinnen und -psychologen an Realschulen, beruflichen Schulen und Gymnasien keine festen Regelungen für Anrechnungsstunden (vgl. Bericht des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Landtagsbeschluss Drs. 15/2288). Ziel muss es sein, den Schulpsychologinnen und -psychologen entsprechend ihrer wachsenden Bedeutung für den Schulalltag einen festen Anrechnungsschlüssel je nach Schülerzahl zuzuweisen. Langfristig ist es das Ziel eine volle Stelle für einen Schulpsychologen je 5.000 Schüler zu etablieren.

Als erster, kostenneutraler Schritt ist es daher nötig, die Stellen in den Stellenplänen der Schularten einheitlich zu bezeichnen. Hierfür wird die neue Bezeichnung Psychologierätin, Psychologierat eingeführt und konsequent angewendet.