Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern

Der Ausbau der Staatsstraße 2289 zwischen Zeitlofs und Wernarz war bereits im

5. und 6. Ausbauplan der Staatsstraßen enthalten, bisher wurde ca. ein Viertel der sanierungsbedürftigen Strecke wie vorgesehen ausgebaut, und für den 7. Ausbauplan für Staatsstraßen wurde der Streckenabschnitt unter der Projektbezeichnung Ausbau zwischen Rupboden und Wernarz-SW320-07 vom Staatlichen Bauamt an die Oberste Baubehörde gemeldet, weshalb ich die Staatsregierung frage, warum ist dieses Projekt im Entwurf des 7. Ausbauplanes überhaupt nicht mehr enthalten, warum konnte ein entlang der Staatsstraße befindliches Bahngrundstück, das zu Teilen für einen Ausbau benötigt würde, noch nicht vom Freistaat Bayern in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG erworben werden und wann kann mit einem vollständigen Ausbau der momentan von einem Hangrutsch betroffenen und nur einspurig zu befahrenden Strecke gerechnet werden?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Der Ausbau der Staatsstraße 2289 Zeitlofs ­ Wernarz ist im 6. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern in der nachrangigen Dringlichkeit 1 Reserve enthalten.

Aufgrund des schlechten Fahrbahnzustands der Staatsstraße 2289 hat das Staatliche Bauamt Schweinfurt in den letzten Jahren den Streckenabschnitt zwischen Zeitlofs und Trübenbrunn in zwei Bauabschnitten bestandsorientiert ertüchtigt.

Sollten die vom Haushaltsausschuss erfreulicherweise vorgeschlagenen zusätzlichen Mittel für den Staatsstraßenbau im Doppelhaushalt 2011/2012 in der nächsten Woche vom Plenum beschlossen werden, wird das Staatliche Bauamt Schweinfurt aus diesen Mitteln in diesem Jahr die Ertüchtigung der Staatsstraße 2289 fortsetzen und den Streckenabschnitt zwischen Trübenbrunn und Rupboden gleichermaßen bestandsorientiert verbessern. Den angesprochenen Böschungsrutsch nördlich von Rupboden wird das Staatliche Bauamt Schweinfurt kurzfristig sanieren.

Zur Fortschreibung des Ausbauplans für die Staatsstraßen in Bayern wurde der Streckenabschnitt zwischen Rupboden und Wernarz ­ Projekt St 2289, Ausbau Rupboden ­ Wernarz ­ zur Bewertung angemeldet. Wegen des ungünstigen Nutzen-Kosten-Verhältnisses konnte das Projekt in der bewerteten Form aber nicht in den Entwurf des neuen Ausbauplans aufgenommen werden. Das Staatliche Bauamt Schweinfurt ist daher angehalten, auch diesen Streckenabschnitt im Rahmen der Bestandserhaltung mit reduziertem Standard zu verbessern.

Für die Ertüchtigung der Staatsstraße zwischen Rupboden und Wernarz führt das Staatliche Bauamt Schweinfurt Grunderwerbsverhandlungen mit der Deutschen Bahn AG. Die für den Straßenbau notwendigen und im Eigentum der Bahn befindlichen Grundstücke konnten bisher noch nicht vom Freistaat Bayern erworben werden. Voraussetzung für die Veräußerung der Bahngrundstücke durch die Deutsche Bahn AG ist der Abschluss des laufenden Entwidmungsverfahrens der Bahnlinie Jossa ­ Wildflecken. Wegen des ungeklärten Grunderwerbs ist derzeit eine Aussage zum Zeitpunkt des Weiterbaus im Abschnitt Rupboden ­ Wernarz nicht möglich. Das Staatliche Bauamt Schweinfurt strebt eine zeitnahe Realisierung an.

2. Abgeordnete Anne Franke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, ob die Pro-Kopf-Verschuldung im Landkreis Altötting bei derzeit 2.273 Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner liegt, wie sich die Investitionen des Congress Centrum Altötting konkret auf die Pro-Kopf-Verschuldung auswirken werden und ob es zutrifft, dass die Pro-Kopf-Verschuldung im bayerischen Landesdurchschnitt 646 Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner beträgt?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Die genannte Pro-Kopf-Verschuldung im Landkreis Altötting kann nicht bestätigt werden. Nach dem letzten statistischen Bericht Staats- und Kommunalschulden Bayerns am 31. Dezember 2009 des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung betrug die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung der kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Altötting zum 31. Dezember 2009 775 Euro je Einwohner.

Der Landesdurchschnitt der Pro-Kopf-Verschuldung der kreisangehörigen Gemeinden in Bayern lag zum 31. Dezember 2009 bei 661 Euro.

Bauherr des Congress Centrums Altötting ist die Stadt Altötting, deren Pro-Kopf-Verschuldung nach dem o.g. Bericht des zum 31. Dezember 2009 1.372 Euro betragen hat.

Entsprechend der Schuldenübersicht der Stadt Altötting zum Haushaltsplan 2011 hat sich die Verschuldung der Stadt zum 31. Dezember 2010 auf 22.281.217 Euro erhöht, was einer Verschuldung von 1.763 Euro je Einwohner entspricht.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2011 liegt dem Landratsamt Altötting zur Genehmigung vor. Nach den Ansätzen der Haushaltsplanung 2011 wird, eine entsprechende Genehmigung der Kreditaufnahmen vorausgesetzt, die Verschuldung der Stadt Altötting zum 31. Dezember 2011 auf 28.186.617 Euro ansteigen.

Dies entspräche einer Pro-Kopf-Verschuldung von 2.237 Euro. Nach dem Prinzip der Gesamtdeckung des Haushalts bedarf der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen der Genehmigung (vgl. Art. 71 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung). So ist in der Haushaltssatzung 2011 eine Kreditermächtigung von 3.317.700 Euro vorgesehen, die der Gesamtgenehmigung bedarf.

Daneben soll 2011 eine Kreditermächtigung aus dem Vorjahr in Höhe von 4.028.300 Euro in Anspruch genommen werden. Abzüglich der ordentlichen Tilgungen in Höhe von 1.440.600 Euro ergibt sich eine Nettoneuverschuldung von 5.905.400 Euro. Eine Zuordnung der Verschuldung zu einer bestimmten Investitionsmaßnahme ­ wie z. B. dem Congress Centrum Altötting ­ widerspricht dem Gesamtdeckungsprinzip.

3. Abgeordneter Peter Meyer (FW)

In der Schriftlichen Anfrage (Drs. 16/6912) wurden als Projekte, die für den 7. Ausbauplan der Staatsstraßen in Bayern vom Staatlichen Bauamt an die Oberste Baubehörde gemeldet wurden, drei Ortsumgehungsvarianten für Gaibach aufgeführt (Projektnummern Wue 080-07, Wue 081-07, Wue 082-07), aber im Entwurf des 7. Ausbauplans für Staatsstraßen ist lediglich mit Dringlichkeitsstufe 2 (Ausbau nach 2025) die Variante mit der Projektnummer Wue 082-07 eingestellt, weshalb ich die Staatsregierung frage, warum erscheint im Entwurf des 7. Ausbauplanes nur noch diese eine Variante, aufgrund welcher Sachlage wurde deren Realisierung auf 2025 verschoben und welche aktuellen Verkehrserhebungen liegen dieser Einstellung zugrunde?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Im Rahmen der Aufstellung des 7. Ausbauplans für die Staatsstraßen in Bayern wurden für die Ortsumfahrung (OU) von Gaibach drei Varianten untersucht:

· WUE080-07 ­ OU Gaibach,

· WUE081-07 ­ OU Gaibach ­ Variante 7,

· WUE082-07 ­ OU Volkach-Gaibach.

Für die drei Varianten erfolgte eine Bewertung im Rahmen einer Nutzen-Kosten-Analyse, einer Raumwirksamkeitsanalyse und einer Umweltrisikoeinschätzung. In den Entwurf des Ausbauplans wurde die Variante mit dem besten Bewertungsergebnis eingestellt. Es handelt sich hierbei um das Projekt WUE082-07 OU Volkach-Gaibach.

Entsprechend dem bayernweit einheitlichen Vorgehen bei der Nutzen-Kosten-Analyse basieren die angesetzten Verkehrsmengen beim Projekt WUE082-07 auf der bayernweiten Verkehrsprognose 2025 des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, den Ergebnissen der Straßenverkehrszählung 2005 und einem projektspezifischen Verkehrsgutachten vom April 2009, das vom Staatlichen Bauamt Schweinfurt beauftragt wurde.

Die Einstufung des Projektes in eine Dringlichkeitsklasse erfolgte danach in Abhängigkeit vom Ergebnis der Projektbewertung.

4. Abgeordneter Bernhard Pohl (FW)

Ich frage die Staatsregierung, warum wird der Ausbau der Staatsstraße SW 150-07 zwischen Mönchstockheim und Donnersdorf im Entwurf des 7. Ausbauplanes mit einer derartig hohen Dringlichkeitsstufe (siehe Schriftliche Anfrage Drs. 16/6912: Dringlichkeitsfaktor 1) aufgeführt, welches durch Verkehrserhebungen gewonnene Datenmaterial liegt dieser Einstufung zugrunde und warum wurden andere Projekte, die ein höheres Nutzenkostenverhältnis aufweisen, nachrangig aufgeführt?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Die Dringlichkeitseinstufung der Projekte ­ auch der Ausbau der Staatsstraße 2275 zwischen Mönchstockheim und Donnersdorf mit der Projektnummer SW150-07 ­ erfolgte innerhalb der Regierungsbezirke in Abhängigkeit der Projektbewertung, die sich aus den Komponenten Nutzen-Kosten-Analyse, Umweltrisikoeinschätzung und Raumwirksamkeitsanalyse zusammensetzt. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis allein ist nicht ausschlaggebend für die Einstufung.

Um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ausbau des bestehenden Straßennetzes und Neubauprojekten (z.B. Ortsumfahrungen) zu erreichen, wurde zudem bei der Dringlichkeitseinstufung zwischen Ausbau- und Neubauprojekten unterschieden. Angestrebt wurde dabei ein Verhältnis Ausbau : Neubau von 45 : 55 bezüglich der Investitionskosten des Landes.

Entsprechend dem bayernweit einheitlichen Vorgehen bei der Nutzen-Kosten-Analyse basieren die angesetzten Verkehrsmengen beim o.g. Projekt auf der bayernweiten Verkehrsprognose 2025 des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und den Ergebnissen der Straßenverkehrszählung 2005.