Zählkartenstatistik

Siehe hierzu die Antwort zu Frage 3.

Frage 10. In welchem Umfang beeinträchtigt der Einstellungsstopp im nicht richterlichen Bereich die personelle Besetzung der bestehenden Serviceeinheiten bei den Amtsgerichten sowie die Einrichtung zusätzlicher Serviceeinheiten?

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind die personelle Besetzung der bestehenden Serviceeinheiten und die Einrichtung zusätzlicher Serviceeinheiten durch den Einstellungsstopp im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalkostenbudgets nicht beeinträchtigt.

Frage 11. Wie hoch waren in den Jahren 2001, 2002 und zum 1. September 2003 die Verfahrenseingänge bei den Amtsgerichten - dargestellt nach

a) allgemeinen Zivilsachen,

b) Familiensachen,

c) Strafsachen,

d) Bußgeldverfahren,

e) sonstigen Zivilsachen?

Die Anzahl der Verfahrenseingänge, Erledigungen und unerledigten Verfahren und die Angaben zur durchschnittlichen Verfahrensdauer in den Jahren 2001, 2002 und zum 30. Juni 2003 ergeben sich aus der anliegenden Tabelle.

Die Mitteilung der statistischen Zahlen zum Stichtag 1. September 2003 ist nicht möglich, da die Auswertung der Zählkartenstatistik nur quartalsweise erfolgt. Die Ergebnisse der Zählkartenerhebungen für das 3. Quartal 2003 liegen zurzeit jedoch noch nicht vor, sodass stattdessen das Halbjahresergebnis eingearbeitet wurde.

Da nicht ersichtlich ist, welche Verfahren mit der Bezeichnung "allgemeine Zivilsachen" und "sonstige Zivilsachen" erfragt werden sollten, wurden unter a lediglich die statistischen Zahlen in Zivilsachen insgesamt angegeben.

Frage 12. Wie hoch waren die Erledigungszahlen in den Jahren 2001, 2002 und zum 1. September 2003 bei den Amtsgerichten - dargestellt wie unter Frage 11?

Siehe hierzu die Antwort zu Frage 11.

Frage 13. Wie viele Verfahren waren am Ende der Jahre 2001 und 2002 sowie zum 1. September 2003 bei den Amtsgerichten unerledigt - dargestellt wie unter Frage 11?

Siehe hierzu die Antwort zu Frage 11.

Frage 14.

Frage 15. Wie hoch ist die Arbeitsbelastung zum 1. September 2003

a) der Richterinnen und Richter,

b) des nicht richterlichen Bereichs bei den Amtsgerichten?

In den anliegenden Tabellen ist die tatsächliche Arbeitsbelastung der Richter anhand des aus den Geschäftszahlen des Jahres 2002 errechneten Personalbedarfs und des tatsächlichen Personaleinsatzes zum 1. September 2003 dargestellt. Hinsichtlich des nicht richterlichen Bereichs wurde eine Aufgliederung in die Bereiche gehobener Dienst (Rechtspfleger) und mittlerer Dienst und Schreibdienst vorgenommen. Hierbei wurden zur Errechnung der tatsächlichen Arbeitsbelastung die Geschäftszahlen des Jahres 2002 sowie der tatsächliche Personaleinsatz zum 1. August 2003 herangezogen.

Es wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass der Personalbedarf nach dem zurzeit noch geltenden Personalbedarfsberechnungssystem ermittelt wurde. Dieses System beruht jedoch nicht auf gesicherten Erkenntnissen über das durchschnittliche Leistungsvermögen eines Bediensteten, sondern geht vielmehr von Erfahrungswerten aus, die bereits in den Jahren 1970 bis 1973 entwickelt und in der Folgezeit fortgeschrieben worden sind. Diese Erfahrungswerte sind im Wesentlichen aus den statistischen Daten über den Geschäftsanfall und dem Personaleinsatz abgeleitet worden. Wegen des lediglich summarischen Charakters eignen sich diese Werte indessen nicht für die Bemessung der tatsächlich zumutbaren Arbeitsbelastung des einzelnen Bediensteten.

In einem von allen Landesjustizverwaltungen getragenen Projekt wurde in den letzten Jahren ein analytisches und fortschreibungsfähiges "System der Personalbedarfsberechnung für den richterlichen, staats-(amts-)anwaltlichen und Rechtspflegerdienst der ordentlichen Gerichtsbarkeit" entwickelt. Im Rahmen der Umsetzung des neuen Systems gibt es jedoch noch eine Fülle von Detailfragen zu klären, die im Einzelnen erst durch die ersten statistischen Erhebungen in der Praxis aufgeworfen werden. Da der Einsatz des neuen Systems im Übrigen eine bundesweite Änderung der Justizstatistikprogramme und der entsprechenden Geschäftsstellenautomationsprogramme erfordert, wird davon ausgegangen, dass eine Umsetzung frühestens ab 2005 erfolgen kann.

Dass die errechnete Arbeitsbelastung der Richter in Hessen nicht das durchschnittliche Leistungsvermögen wiedergibt, ist auch anhand der Erledigungszahlen pro Richter im Bundesvergleich zu ersehen.

In der nachstehenden Tabelle werden zur Verdeutlichung die anhand eines Zahlenaustausches zwischen den Ländern ermittelten tatsächlichen Erledigungszahlen pro Richter im Vergleich Hessen/Bundesländer insgesamt für die Bereiche Zivilsachen vor den Amtsgerichten ausgewiesen.