Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur

Die Zuständigkeit des Bundes für die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG ergibt sich aus den Regelungen im Grundgesetz. Der Bund kommt dieser Zuständigkeit nach, indem er

1. der DB im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung jährlich Mittel für die Eisenbahninfrastruktur zur Verfügung stellt und

2. die Maßnahmen des Bedarfsplanes zum Ausbau der Bundesschienenwege finanziert.

In Anlage 8.7 der ist festgelegt, dass ein Teil der jährlichen Bundesmittel für Infrastrukturprojekte im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs eingesetzt wird. Die 8.7 ist insoweit die Nachfolgeregelung für die in der Anfrage angesprochenen Sammelvereinbarungen. Über die Verwendung dieser Mittel entscheiden die Bundesländer und die DB AG gemeinsam.

Im Einvernehmen mit der DB haben wir entschieden, Mittel in Höhe von 9,6 Mio. Euro gemäß für die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit zwischen Landshut und Plattling auf 160 km/h einzusetzen.

Durch die entsprechende Fahrzeitverkürzung kann ein exakter Stundentakt beim Donau-Isar-Express mit stündlicher Zugbegegnung in Wörth eingeführt werden. Hierdurch wird ermöglicht, mit sämtlichen Zügen alle Systemhalte (also auch Moosburg, Wörth und Wallersdorf) stündlich zu bedienen, ohne dass sich die Reisezeiten verlängern. Die Anhebung der Streckenhöchstgeschwindigkeit soll Ende 2015 abgeschlossen sein.

Eine Finanzierung des zweigleisigen Ausbaus zwischen Landshut und Plattling über die Bundesmittel für den Schienenpersonennahverkehr gemäß 8.7 ist hingegen nicht möglich, da hierfür ein dreistelliger Millionenbetrag investiert werden müsste. Diese Summe würde die bayerische Landesquote für mindestens ein Jahrzehnt komplett binden. In dieser Zeit könnten dann im gesamten Freistaat keine anderen Projekte mehr umgesetzt werden, was aus Sicht der Staatsregierung nicht zu vertreten ist.

Deshalb kommt für den zweigleisigen Ausbau nur eine Finanzierung aus dem Bedarfsplan des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) in Frage. Projektvorschläge für den BVWP kann der Freistaat jedoch nicht laufend, sondern nur im Zuge der Vorbereitungen zur Fortschreibung des BVWP einreichen, die für das Jahr 2015 geplant ist. Der Freistaat wird dem Beschluss des Landtags (Drs. 16/6136) vom 27. Oktober 2010 entsprechend zu gegebenem Zeitpunkt den zweigleisigen Ausbau zwischen Landshut und Plattling beim Bund anmelden. Die Entscheidung über die tatsächliche Aufnahme in den BVWP trifft jedoch aufgrund seiner Zuständigkeit allein der Bund. Im Übrigen wird ergänzend auf den Bericht des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zu dem Landtagsbeschluss Drs. 16/6136 verwiesen, der dem Landtag am 17. Januar 2011 erstattet worden ist.

Ich frage die Staatsregierung, ob es zutrifft, dass beabsichtigt ist, die bisherige von der Firma ALEX betriebene Bahndirektverbindung Nürnberg ­ Schwandorf ­ Prag angesichts des von der DB AG auf der gleichen Strecke eingesetzten Fernbusses zu reduzieren oder ganz einzustellen, und falls ja, was unternimmt sie, um die Attraktivität des Schienenverkehrs zwischen Bayern und Prag zu erhöhen und die Bahndirektverbindungen von Nürnberg über Schwandorf nach Prag und von München über Schwandorf nach Prag zu erhalten und auszubauen?

Die Relationen Nürnberg ­ Prag und München ­ Prag sind Fernverkehrsverbindungen, die in die Verantwortlichkeit des Bundes fallen. Da der Bund hier seiner Verantwortung für die Bereitstellung von 20 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/8528 kehrsangeboten nicht mehr nachkommt, bestellt der Freistaat Bayern als Überbrückungsmaßnahme ab Nürnberg und München über Schwandorf bis zur Landesgrenze Nahverkehrsleistungen, die durch Fernverkehrsleistungen der Tschechischen Staatsbahn jeweils vierstündlich ein Angebot bis Prag ergeben.

Die Verkehrsleistungen auf bayerischer Seite sind bis 2017 bestellt. Abbestellungen sind in diesem Zeitraum nicht vorgesehen.

Ich frage die Staatsregierung im Zusammenhang mit der geplanten elektronischen Gesundheitskarte, die ja intimste und sehr persönliche Daten enthält, warum sie es hinnimmt, dass die bayerischen Bürgerinnen und Bürger zu gläsernen Patienten bzw. Menschen werden, warum sie untätig bleibt und warum sie nicht das grundgesetzlich verbriefte Recht auf informationelle Selbstbestimmung konsequent schützt, da die Datensicherheit weltweit nicht einmal ansatzweise gewährleistet ist, wenn selbst weltbekannte Großfirmen (z.B. aktuell Sony) oder Staaten (z.B. USA) vom Datenklau bedroht sind?

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beruht auf bundesrechtlichen Vorgaben (SGB V). Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten müssen höchste Priorität bei der Einführung der haben. Das Datenschutzniveau soll das der jetzigen Krankenversicherungskarte deutlich übertreffen. Um einen Missbrauch der hochsensiblen Daten von vornherein ausschließen zu können, findet auf Bundesebene eine enge Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik statt. Bei der Umsetzung des Projektes wurde der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz unmittelbar eingebunden.

Eine vom bayerischen Gesundheitsministerium bereits Ende 2008 in Auftrag gegebene Studie bei der TU München untersucht ausführlich das Nutzenpotential und die Datensicherheit der in der Testregion Ingolstadt. Mit einer abschließenden Bewertung des Projektes ist voraussichtlich erst Anfang nächsten Jahres zu rechnen.

Ich frage die Staatsregierung, wie viele Brennelemente welchen Ursprungtyps (MOX, WAU oder Frischuran) befanden sich am 11. März 2011 und wie viele befinden sich heute in den jeweiligen Nasslagern der Blöcke B und C des Atomkraftwerks Gundremmingen?

Im Block B des Kernkraftwerks Gundremmingen befanden sich am 11. März 2011 im 156 unbestrahlte WAU-Brennelemente (BE) und 2008 bestrahlte BE, davon 1528 Uran-BE, 104

WAU-BE und 376 MOX-BE. Diese Belegung hat sich bis zum 4. Mai 2011 (Beginn des derzeit laufenden jährlichen Brennelementwechsels) nicht verändert. Nach Abschluss des Brennelementwechsels werden sich voraussichtlich weitere 28 bestrahlte WAU-BE und weitere 56 bestrahlte MOX-BE im Lagerbecken befinden, die Zahl der unbestrahlten WAU-BE im Lagerbecken erniedrigt sich entsprechend um 84 BE.

Im Block C befanden sich am 11. März 2011 im Brennelement-Lagerbecken 108 unbestrahlte BE, davon 36 Uran-BE und 72 WAU-BE, und 2058 bestrahlte BE, davon 1794 Uran-BE und 264 MOX-BE. Seither hat sich keine Änderung ergeben.

Ich frage die Staatsregierung, in welchem Zeitraum das durch Umweltminister Dr. Söder vorgestellte Energiekonzept erstellt wurde, in welchem Ausmaß Personalressourcen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit zur Erstellung des Papiers in Anspruch genommen wurden und in welcher Höhe ggf. Kosten für extern erstellte Leistungen zur Erstellung des Konzepts angefallen sind?

Das Energiekonzept des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit wurde entsprechend des Auftrags des Ministerrats vom 16. März 2011 erarbeitet. Mitgewirkt haben die zuständigen Abteilungen im Rahmen des normalen Dienstbetriebes. Personalressourcen des nachgeordneten Geschäftsbereiches wurden nicht in Anspruch genommen.

Die Gesamtkosten für externe Leistungen zur Erstellung des Konzepts betragen 6.130,88 Euro für die Studie Erneuerbare Energien in Bayern 2020 von der Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V.

Ich frage die Staatsregierung, welche Fördermöglichkeiten schlägt sie aufgrund der Hochwassersituation in Störnstein (Ldkr. Neustadt an der Waldnaab) für den Bau von Regenrückhaltebecken, für die Aufweitung des Abflussquerschnittes und für die Öffnung vorhandener Regenwasserkanäle im Dorfgebiet, um das Gewässer erlebbar, begehbar und naturnah zu gestalten, vor?

Um die konkreten Fördermöglichkeiten für den Hochwasserschutz zu prüfen, muss in einem ersten Schritt ein Hochwasserschutzkonzept erstellt werden.