Sachbezogene und vorausschauende Personalplanung statt Wiederbesetzungssperre

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über die Grundlagen der Personalplanungen, nach denen die im Staatshaushalt enthaltenen Stellenpläne aufgestellt wurden, zu berichten, um dem Landtag eine sinnvolle Entscheidungsgrundlage für die nächsten Haushaltsberatungen liefern zu können. Darin muss der Personalbedarf innerhalb der einzelnen Haushaltskapitel aufgeführt und begründet sein.

Begründung:

Die Wiederbesetzungssperre suggeriert auf der einen Seite, dass einzelne Stellen in der Staatsverwaltung überflüssig sind, da es scheinbar unerheblich ist, ob sie für einen bestimmten Zeitraum besetzt sind oder auch nicht. Falls eine Stelle tatsächlich nicht benötigt werden sollte, kann sie aber auch eingezogen werden. Andernfalls muss sie zwingend besetzt werden, um die Effektivität der Verwaltung nicht aufs Spiel zu setzen. Die für diese Entscheidungen notwendigen Informationen muss die Staatsverwaltung dem Parlament zur Verfügung stellen.

Auf der anderen Seite ist es in vielen Verwaltungen ­ insbesondere in der Finanzverwaltung und in der Justiz ­ offensichtlich, dass der Personalbedarf deutlich höher ist als in den Stellenplänen aufgeführt. Die Wiederbesetzungssperre verschärft die schlechte Personallage in diesen Bereichen noch zusätzlich.

Wir brauchen also statt einer Wiederbesetzungssperre eine verlässliche und sachgerechte Personalplanung, um einen funktionierenden öffentlichen Dienst in Bayern erhalten zu können. Spätestens bis zu den nächsten Haushaltsberatungen müssen diese Planungen und Informationen auf dem Tisch liegen, um den Haushalt und insbesondere die Stellenpläne sinnvoll debattieren und gestalten zu können. Denn der Haushaltsgrundsatz der Klarheit sollte nicht nur den Haushaltsplan selbst, sondern auch das Beratungsverfahren im Parlament und den Haushaltsvollzug umfassen.