Bildungspolitisches Gesamtkonzept ­ frühkindliche Bildung

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Sinne eines Gesamtkonzepts zum lebenslangen Lernen vor, während und nach der Schulzeit die Bereiche Frühkindliche Bildung und Erziehung (Ref. VI 3) und Kindertagesbetreuung (Ref. VI 4) aus dem Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen in den Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu übertragen. Als Vorbild können dabei Bundesländer wie beispielsweise Baden-Württemberg, Thüringen oder Sachsen dienen, in denen die frühkindliche Bildung in den jeweiligen für Bildung zuständigen Ministerien angesiedelt ist.

Begründung:

Die außerfamiliäre Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern vor dem Eintritt in die Grundschule hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Der AKTIONSRAT BILDUNG stellt in seinem Jahresgutachten 2011 dazu fest, dass hierbei eine Akzentverschiebung hin zu einer verstärkten Betonung der Bildungsfunktion von Kindertageseinrichtungen festzustellen ist. Frühpädagogische Einrichtungen sollen demnach die Bildungsprozesse fördern und die Kinder besser auf die weitere Schullaufbahn vorbereiten. Sie sollen das Bildungsniveau für alle steigern und einen besonderen Beitrag zur Reduzierung sozial bedingter Ungleichheiten leisten.

Damit dies gelingen kann, ist neben einem verstärkten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote und einem kostenfreien Kindergartenjahr, das bereits im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, zukünftig auch eine weit intensivere Verzahnung von Kindertagesstätten und Grundschulen nötig, die sich auch organisatorisch widerspiegeln muss.

Eine Eingliederung der Bereiche Frühkindliche Bildung und Erziehung und Kindertagesbetreuung verhindert Parallelstrukturen in den Staatsministerien für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und für Unterricht und Kultus und erleichtert die Erarbeitung eines notwendigen bildungspolitischen Gesamtkonzepts im vorschulischen und schulischen Bereich.