UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern umsetzen - Bayerischer Inklusionsrat
Die Staatsregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Landesbehindertenrat, der Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung sowie den Selbsthilfeorganisationen und Verbänden von Menschen mit Behinderungen die Gründung eines Bayerischen Inklusionsrates zu betreiben. Der Inklusionsrat beteiligt sich an der Erarbeitung eines bayerischen Aktionsplans zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention und begleitet und kontrolliert den Prozess der Umsetzung der UN-Konvention in Bayern.
Er arbeitet unabhängig und weisungsungebunden.
Begründung:
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern erfordert verbindliche Handlungskonzepte und institutionell abgesicherte Kontroll- und Koordinationsinstanzen. Bei der Partizipation und Beteiligung behinderter Menschen an der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kommt dem Bayerischen Inklusionsrat eine Schlüsselfunktion zu. Die UN-Konvention fordert eine aktive Beteiligung behinderter Menschen, ihrer Verbände und Organisationen, an der Erarbeitung von Konzepten und Maßnahmen zur Umsetzung der in der Konvention garantierten Rechte und Verpflichtungen. Art. 33 Abs. 3 der Konvention fordert ihre Beteiligung an der Überwachung der innerstaatlichen Durchführung des Übereinkommens. Eine tatsächliche Teilhabe und aktive Mitgestaltung behinderter Menschen erfordert angesichts der Komplexität der Aufgaben und der Vielzahl der Politikfelder eine arbeitsfähige und professionell getragene Organisationsstruktur.
Der Inklusionsrat bündelt und koordiniert die Vorschläge und Forderungen der Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern. In Zusammenarbeit mit der Staatsregierung und den parlamentarischen Gremien initiiert und begleitet er die notwendigen konkreten Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern. Er wird von der Staatsregierung in allen Fragen der Umsetzung des Paradigmenwechsels in der Behindertenpolitik in geeigneter Weise konsultiert und einbezogen.
Der Inklusionsrat umfasst alle landesweit tätigen Selbsthilfeorganisationen und Verbände von Menschen mit unterschiedlichen Formen von Behinderung, die Landesvertretung der kommunalen Behindertenbeauftragten VKIB und die Beauftragte der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung. Der Bayerische Inklusionsrat wählt aus seinen Reihen einen ehrenamtlichen Vorstand, konstituiert einen repräsentativ besetzen Beirat, bestellt eine hauptamtliche Geschäftsführung, besetzt eine eigene Geschäftsstelle mit professionellen Fachreferenten und verabschiedet eine eigene Geschäftsordnung. Der hierfür notwendige Sach- und Personaletat wird in den Landesbehindertenplan eingestellt.