Finanzamt

Ich frage die Staatsregierung, bezugnehmend auf das Schreiben des Elternbeirats, wie löst die Staatsregierung aktuell und zum Halbjahr das Problem der fehlenden Lehrerstundenzuweisung ans Augustinus-Gymnasium in Weiden i.d. OPf., ohne die Stundenzuweisung an anderen Gymnasien zu reduzieren?

Das Staatsministerium steht ­ auch wegen der besonderen Situation durch den Tod des Schulleiters ­ seit Ende des letzten Schuljahres in engem Kontakt mit der Schule. Es konnten bisher zur Entlastung der Direktoratsmitarbeiter sowie als Ersatz für die ausfallenden Lehrkräfte ein zusätzlicher Studienreferendar sowie insgesamt 22 Wochenstunden Aushilfsmittel zugewiesen werden. Die Schule bestätigt, dass derzeit kein weiterer Stundenbedarf für die aktuell realisierte Unterrichtsorganisation bestehe, bittet aber darum, für das zweite Halbjahr der Schule besonderes Augenmerk zu schenken.

Im Bereich der staatlichen Gymnasien findet für das zweite Halbjahr die Personalplanung- und -zuweisung für alle Schulen wie jeweils für den Schuljahresbeginn anhand der von den Schulen übermittelten Anforderungen statt. Es handelt sich beim Halbjahreswechsel auch um einen Einstellungstermin für neue Lehrkräfte, so dass der eventuell gestiegene Personalbedarf eines Gymnasiums nicht zulasten einer anderen Schule geht.

Ich frage die Staatsregierung, wie hoch sind aktuell (Oktober 2011) die Summen, die bei den Hochschulen bzw. Universitäten auf den Konten lagern, resultierend aus Studiengebühren, aber bisher noch nicht für eine Qualitätsverbesserung des Studiums bzw. der Lehre eingesetzt wurden, aufgeschlüsselt nach Hochschulen bzw. Universitäten und nach Regierungsbezirken?

Die noch verfügbaren Ausgabemittel wurden zuletzt zum Stichtag Ende des Wintersemesters 2010/2011 erhoben (31. März 2011 an Universitäten und Kunsthochschulen; 14. März an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften). An allen Hochschulen betrugen sie rund 61 Mio. Euro.

Die Aufteilung der verfügbaren Gelder auf die einzelnen Hochschulen und Regierungsbezirke ergibt sich aus der anliegenden Tabelle von einem Abdruck wurde abgesehen. Die Tabelle ist als pdf-Dokument hier einsehbar.

Nachdem sich die an der Finanzierung des finnischen Kernkraftwerks Olkiluoto beteiligt hat, frage ich die Staatsregierung, ob es bisher bei der Finanzierung zu Zahlungsschwierigkeiten seitens des Betreibers kam und ob die derzeit und in Zukunft ausschließt, sich an der Finanzierung von AKW-Neubauten oder Erweiterungen in Europa zu beteiligen?

Nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 26. Juli 2006 (VF. 11-IVa-05) fällt die Überwachung einzelner Bankgeschäfte der Bayerischen Landesbank grundsätzlich nicht in den Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsichtsbehörde und kann damit auch nicht Gegenstand des parlamentarischen Fragerechts sein. Anhaltspunkte, dass der rechtsaufsichtliche Verantwortungsbereich der Staatsregierung berührt ist, sind nicht erkennbar. Es besteht daher keine Auskunftspflicht der Staatsregierung.

Unabhängig davon hat die Bayerische Landesbank Folgendes mitgeteilt:

Aufgrund des Bank- und Amtsgeheimnisses darf die weder bezüglich der Höhe noch der Konditionen der Finanzierung eine Aussage treffen. Festzuhalten sei aber, dass keine Zahlungsschwierigkeiten seitens des Betreibers zu verzeichnen seien.

Auch an weiteren Finanzierungen von Atomkraftwerken sei die derzeit nicht beteiligt. Sie gehe aus heutiger Sicht auch kein Neugeschäft in diesem Bereich ein.

Nachdem die Oberste Baubehörde bereits im Jahr 2009 den Sanierungsbedarf im Finanzamt München IV/V, Deroystraße 4, auf 35 Mio. Euro geschätzt hatte und aktuell Belastung durch Asbest und Defizite beim Brandschutz festgestellt wurden, frage ich die Staatsregierung, wie groß ist die Gefahr für Leben und Gesundheit der Beschäftigten, wie sieht das Sanierungskonzept (Kosten, Zeitplan, Maßnahmen, Ersatzräumlichkeiten) aus und wie sieht das Konzept für den Neubau (Kosten, Zeitplan, Maßnahmen, Ersatzräumlichkeiten), der der Personalvertretung im Zusammenhang mit der Neuorganisation des Finanzamts München zugesagt wurde, für das Areal an der Deroystraße aus?

Die Brandschutzmängel sind nicht aus Veränderungen am Bauwerk oder Einrichtungen entstanden, sondern Ausfluss der in den letzten Jahren veränderten Anforderungen an den Brandschutz in öffentlichen Gebäuden.

Das Sanierungskonzept zur Behebung der Brandschutzmängel liegt aktuell dem Staatsministerium der Finanzen vor. Es enthält mehrere Varianten, wie den Brandschutzmängeln baulich abgeholfen werden könnte. Das Staatsministerium der Finanzen prüft derzeit auch unter dem Gesichtspunkt möglicher Unterbringungsalternativen die verschiedenen Varianten, um schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen.

Im Zuge der Bestandsuntersuchungen zu den Brandschutzmängeln wurde zudem eine Asbestbelastung in Gipsspachtelmasse der Trockenbauwände in den Fluren festgestellt. Es besteht jedoch keine Gesundheitsgefährdung, da die Asbestfasern gebunden sind und mittels Raumluftmessungen kein Asbest in der Luft nachgewiesen werden konnte.

Die Asbestbelastung hat allerdings zur Folge, dass bei Durchführung von baulichen Brandschutzmaßnahmen zusätzliche ­ kostenintensive ­ Schutzmaßnahmen zur Beseitigung der Asbestbelastung ergriffen werden müssten. Hierzu wäre auch ein vorübergehender stockwerksweiser Auszug des Personals unvermeidlich, da die Beschäftigten während der Bauarbeiten nicht in den Büros bleiben können.

Eine über die Brandschutzmängel hinausgehende, grundlegende Sanierung des nach den ursprünglichen Planungen für den Abbruch vorgesehenen Dienstgebäudes ist wirtschaftlich nicht vertretbar. Neben der in Aussicht genommenen Neubaulösung werden weiterhin mögliche Alternativen ­ z. B. im Hinblick auf eine mögliche Anmietlösung oder Erwerbslösung ­ geprüft.

Angesichts des allenthalben diskutierten Fachkräftemangels, der zu erwarten ist, frage ich die Staatsregierung, in welchem Umfang die einzelnen Staatsministerien und ihre nachgeordneten Einrichtungen in den nächsten 20 Jahren mit einem Mangel an Bewerbern rechnen und welche Maßnahmen gegen diesen Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst ergriffen werden, um weiterhin als attraktiver Arbeitgeber Personal im notwendigen Umfang gewinnen zu können?

Nach den vorliegenden Erkenntnissen und insbesondere im Hinblick auf das Zuzugsverhalten nach Bayern geht die Staatsregierung derzeit für den öffentlichen Dienst nicht von einem signifikanten Bewerbermangel in den kommenden Jahren aus. Mit den im Neuen Dienstrecht für die Beamten im Jahr 2010 bereits erfolgten Weichenstellungen ist überdies der Grundstein gelegt, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Bayern auf einem hohen Niveau zu halten. Das Neue Dienstrecht schafft gerade die Instrumente, um bei etwaigen Engpässen in der Nachwuchsgewinnung effizient und zielgerichtet reagieren zu können. Der Arbeitgeber Freistaat Bayern genießt bei Schul- und Hochschulabsolventen einen hohen Stellenwert. Die Staatsregierung wird auch künftig Sorge dafür tragen, dass dies so bleibt und die demografische Entwicklung fortlaufend im Auge behalten.