Steuer

Im Rahmen der Aktion "Staufreies Hessen" wurden die Kommunen aufgefordert, ihre Ampelanlagen zu modernisieren bzw. zu erneuern. Durch diese Maßnahmen soll erreicht werden, dass der Verkehrsfluss gerade in den Städten nicht behindert wird.

Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um mittels der Erneuerung von Ampelanlagen den Verkehrsfluss zu beschleunigen?

Bei einer Erneuerung von Lichtzeichenanlagen (LSA) sollten folgende Verbesserungen Vorrang haben:

- das Steuerungsverfahren ist flexibler zu gestalten,

- das Steuerungskonzept muss besser den spezifischen Anforderungen angepasst werden,

- die Freigabezeiten sind flexibel und optimal der Belastungsverteilung anzupassen,

- eine Koordination muss ermöglicht oder verbessert werden.

Durch diese Maßnahmen werden die Voraussetzungen geschaffen, um Kapazitäten wirkungsvoll verbessern sowie die Halte- und Stauzeiten verringern oder sogar vermeiden zu können. Außerdem wird dadurch ein Beitrag zu einer spürbaren Verbesserung der Verkehrssicherheit geleistet.

Frage 2. Wie viele Ampelanlagen in Hessen müssen unter diesen Gesichtspunkten erneuert werden?

Hessenweit werden in unterschiedlicher Baulastträgerschaft ca. 6.500 LSA eingesetzt. Von Fachkreisen wird die Altersstruktur der vorhandenen LSA wie folgt eingeschätzt: Ca. 25 v.H. sind älter als 15 bis 25 Jahre und rund 50 v.H. sind älter als zehn Jahre. Über die Anzahl der erneuerungsbedürftigen Ampelanlagen liegen keine Angaben vor.

Frage 3. Wie wird sichergestellt, dass bei der Modernisierung eine einheitliche Technik verwendet wird?

Bei Modernisierungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass nur neue Geräte Verwendung finden, die den OCIT-Standard (Open Communication Interface for Road Traffic Controll Systems) erfüllen, d.h. die über offene Schnittstellen miteinander zu kombinieren sind, um unterschiedliche Anlagen und Systeme in ihren Funktionen optimal aufeinander abstimmen zu können. Dies wird deshalb bei einer Bezuschussung der Anlagen nach GVFG eine Forderung des Landes sein.

Frage 4. Wie hoch sind die Kosten für eine Modernisierung und welchen Anteil ist das Land bereit zu tragen?

Die Kosten für eine derartige Modernisierungsmaßnahme sind nur schwer zu quantifizieren, da in vielen Fällen neben der Erneuerung der Anlagen auch das Kommunikations- und Steuerungsnetz um- und ausgebaut werden muss; gegebenenfalls sind Leitzentralen zu errichten oder zu erweitern. Eine grobe Schätzung der OCA e.V. (Open Traffic Systems City Association), Frankfurt am Main, geht für die Städte in Hessen von weit über 270 Mio. aus.

Nicht alle LSA und deren Komponenten werden aber förderfähig sein. Das Land kann aufgrund der Bestimmungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) "nur" die notwendigen Anlagen fördern, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse beitragen (Schätzung ca. 200 Mio.). Da diese neuen Systeme auch zu einer wesentlichen Kostenersparnis der Kommunen bei der Wartung und beim Stromverbrauch beitragen, wird bei den LSA ein Wertausgleich von 50 v.H. zu berücksichtigen sein. Die Förderrate der so ermittelten förderfähigen Kosten richtet sich dann nach der Leistungsfähigkeit der Kommune. Das Land geht derzeit davon aus, dass für diese Maßnahmen ab 2006 für rund zehn Jahre jeweils 10 Mio. zur Förderung angemeldet werden.

Frage 5. Welche anderen Projekte müssten bei Kostenbeteiligung des Landes entfallen oder in die Zukunft verschoben werden?

Zu den GVFG-Förderaktivitäten ab 2006 lassen sich derzeit keine Angaben machen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass wegen der vorgesehenen Förderung der Modernisierung der LSA keine anderen Projekte entfallen müssen. Allenfalls könnte es teilweise zu zeitlichen Verschiebungen kommen, die aber nur geringfügig sein dürften.

Frage 6. In Hessen werden die meisten Ampelanlagen noch mit konventionellen Leuchtmitteln betrieben. Wird bei einer Modernisierung die Nutzung von LED-Technologie berücksichtigt?

Die LED-Technologie stellt eine wichtige Weiterentwicklung der Beleuchtungstechnik dar, die basierend auf Halbleiterverbindungen direkt den Strom in Licht umwandelt und bezogen auf Effektivität, Haltbarkeit, Lebensdauer und geringeren Wartungsaufwand gegenüber der herkömmlichen Beleuchtung großer Vorteile besitzt.

Eine Förderung von LSA, die nicht mit der LED-Technik arbeiten, wird nur noch dann erfolgen können, wenn nachgewiesen wird, dass die Verwendung dieser Technik im konkreten Fall nicht möglich ist oder zu einem nicht vertretbaren Aufwand führt.

Frage 7. Welche Formen, Lichtstärke und Größen von Leuchtsignalen sind mit LEDs technisch umsetzbar?

Grundsätzlich können alle Signalgeber für Lichtsignalanlagen normgerecht mit LED-Technik betrieben werden.

Frage 8. Wie kann ein Leuchtsignal aus verkehrstechnischer Sicht konstruiert werden, um seine Wahrnehmung durch den Verkehrsteilnehmer zu optimieren?

Es sind vornehmlich drei Kriterien zu nennen:

1. Die Lichtstärke des Signalgebers regelt sich nach der Umfeldhelligkeit.

2. Der Signalgeber ist weitgehend frei von dem so genannten Phantomlicht.

3. Der Abstrahlwinkel des Signalgebers liegt im Blickwinkel des Kraftfahrers.

Frage 9. Wie hoch ist der Energiebedarf einer LED-Ampelanlage zu einer vergleichbaren konventionellen Ampelanlage?

Der Einsatz der LED-Technik hat als entscheidenden Vorteil, dass sich die Energiekosten der Steuergeräte einer derartigen Lichtzeichenanlage um bis zu 50 v.H. verringern, die der Leuchtmittel sogar um bis zu 70 v.H. Die Wartungskosten einer Ampelanlage mit LED-Technik reduzieren sich um bis zu 60 v.H. Die OCA e.V. hat errechnet, dass sich die Investitionskosten bei einer Umstellung einer LSA auf LED-Technik bereits nach rund elf Jahren voll amortisiert haben.

Wiesbaden, 28. März 2004