Auflösung des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik (HeLP) Fuldatal
Hessen ist das erste und einzige Bundesland, das sein eigenes Institut, das für die Lehrerfortbildung zuständig ist, auflöst. Das legt die Vermutung nahe, dass die Landesregierung der dritten Phase der Lehrerbildung keine große Bedeutung mehr zumisst.
Vorbemerkung der Kultusministerin:
Die Landesregierung misst entgegen der in der Vorbemerkung der Fragesteller geäußerten Vermutung allen drei Phasen der Lehrerbildung größte Bedeutung zu. Durch das im Entwurf vorliegende "Dritte Gesetz zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen" wird daher erstmals ein Verbundsystem von Lehrerbildungsaktivitäten rechtlich verankert, welches die inhaltliche und organisatorische Vernetzung aller Phasen der Lehrerbildung gewährleistet. Der Entwurf und die hierzu beabsichtigten Regelungen können im Internet eingesehen werden.
Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1. a) Wie wird sich die derzeitige Standortstruktur des HeLP in Bezug auf das neue Institut verändern?
b) Wie soll die Lehrerfortbildung künftig im Amt für Lehrerbildung verankert sein?
c) Werden Standorte aufgegeben?
d) Wo werden die Regionalstellen angesiedelt?
e) In welcher Form wird dies geschehen?
f) Wird das Amt für Lehrerbildung künftig auf mehrere Standorte verteilt sein?
Frage 2. a) Was geschieht mit den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
b) Werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HeLP bei dessen Aufhebung am 31. Dezember 2004 alle an die PVS gemeldet?
c) Was geschieht mit den an das HeLP abgeordneten Lehrkräften?
Frage 3. Was geschieht mit den Tagungsstätten des HeLP?
Frage 4. Was geschieht mit dem eigens für das Hessische Landesinstitut für Pädagogik entwickelten SAP-Modul Veranstaltungsmanagement?
Frage 5. Was geschieht mit dem Publikationsmanagement und der dazugehörigen Druckerei am Standort Fuldatal?
Frage 6. Das HeLP war Landesreferenzmodell bei der Einführung der NVS und von SAP; führt das neue Institut dies fort?
Der Entwurf des "Dritten Gesetzes zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen" wird noch vor der Sommerpause in das Gesetzgebungsverfahren des Hessischen Landtags eingebracht werden. Erst wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein wird, können die unter 1 bis 6 aufgeworfenen Fragen beantwortet werden. Die Landesregierung wird der gesetzgeberischen Entscheidung des Parlaments nicht vorgreifen.