Veräußerung der landeseigenen Liegenschaft Frankfurter Straße 2 in Wiesbaden

Antrag der Landesregierung betreffend Veräußerung der landeseigenen Liegenschaft Frankfurter Straße 2 in Wiesbaden hier: Zustimmung zur Veräußerung durch den Hessischen Landtag nach § 64 Abs. 2 LHO

Dem Landtag wird der Antrag unterbreitet, dem Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche der landeseigenen Liegenschaft Frankfurter Straße 2 in Wiesbaden (Flur 122, Flurstück 46/2, Größe ca. 2.723 m²) zu einem Kaufpreis von 2.087.435 zuzustimmen.

Begründung:

Durch den Einzug der Hessischen Staatskanzlei in die Liegenschaft Kranzplatz 8-9/Taunusstraße 4-6 (ehemaliges Hotel Rose) werden die zum Ressortvermögen der Hessischen Staatskanzlei gehörenden Altliegenschaften voraussichtlich ab Juli/August 2004 freigestellt. Sie sind für das Land künftig entbehrlich.

Für eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 2.723 m² des insgesamt 5.339 m² großen Grundstücks am derzeitigen Hauptsitz der Hessischen Staatskanzlei in der Bierstadter Straße 2/Frankfurter Straße 2 in Wiesbaden, die das Gebäude Frankfurter Straße 2 und das ehemalige Kutscherhaus umfasst, hat die OFB Projektentwicklungs-GmbH (OFB) zusammen mit dem Hessischen Städtetag, dem Hessischen Landkreistag und dem Gemeindeversicherungsverband eine Projektentwicklung durchgeführt. Danach soll auf dieser Teilfläche ein "Haus der kommunalen Selbstverwaltung" entstehen.

Es ist geplant, die als Kulturdenkmäler ausgewiesenen Gebäude Frankfurter Straße 2 und das Kutscherhaus denkmalgerecht zu sanieren und durch Neubauvorhaben zu ergänzen.

An dem Gesamtprojekt sollen der Hessische Städtetag und der Hessische Landkreistag zusammen mit 43,05 v.H. sowie der Gemeindeversicherungsverband mit 56,95 v.H. entsprechend dem Verhältnis der späteren Nutzung der Gebäude beteiligt werden.

Zu diesem Zweck soll eine Kommanditgesellschaft (Rettberg GmbH & Co. KG) gegründet werden, die das Grundstück vom Land erwirbt und nach Bebauung durch Veräußerung der Geschäftsanteile an die beteiligten Träger entsprechend ihrem prozentualen Anteil weiterveräußert. Alternativ soll eine langfristige Anmietung vorgesehen werden.

Der Verkehrswert für die Teilfläche Frankfurter Straße 2 wurde vom Staatsbauamt Wiesbaden am 13. August 2002 mit 2.660.000 ermittelt, mithin 976,86 /m².

In den Verhandlungen mit den Beteiligten wurde vereinbart, dass für den Verkauf des noch zu vermessenden Teilgrundstücks an die KG der Grundstückskaufpreis so berechnet werden soll, dass für den Anteil des Gemeindeversicherungsverbands von 56,95 v.H. der volle Verkehrswert in Höhe von aufgerundet 1.514.870 (ca. 1.550,75 m² × 976,86 = 1.514.866) Eingegangen am 28. April 2004 · Ausgegeben am 3. Mai 2004

Dem Haushaltsausschuss überwiesen und für den Anteil der kommunalen Spitzenverbände von 43,05 v.H. der hälftige Verkehrswert in Höhe von aufgerundet 572.565 (ca. 1.172,25 m² × 488,43 = 572.563) zugrunde gelegt werden soll. Daraus ergibt sich ein Gesamtkaufpreis von aufgerundet 2.087.435.

Ein Haushaltsvermerk zur verbilligten Veräußerung eines ca. hälftigen Anteils an der Liegenschaft Frankfurter Straße 2 an die kommunalen Spitzenverbände oder an eine von ihnen beauftragte Gesellschaft zur Errichtung eines Hauses der kommunalen Selbstverwaltung ist im Landeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 bei Kap. 17 04 - 131 01 ausgebracht.

Die bei dem Land verbleibende Fläche von ca. 2.616 m², die mit der denkmalgeschützten Liegenschaft Bierstadter Straße 2 bebaut ist, soll in Kürze öffentlich ausgeboten werden.

Für den Fall, dass sich die kommunalen Spitzenverbände nach Fertigstellung des Bauvorhabens nicht zu einem Ankauf der Gesellschaftsanteile an der Kommanditgesellschaft entschließen, sondern die Option einer langfristigen Anmietung wählen, verpflichten sie sich vertraglich, den gewährten Verbilligungsabschlag in Höhe von 572.565 nachzuzahlen.

Das Land ist nach dem Entwurf des Grundstückskaufvertrages mit der Rettberg GmbH & Co. KG von jeglicher Haftung für eventuell erforderliche Kampfmittelbeseitigung und Altlastensanierung freigestellt. Es gibt keine Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Kampfmitteln bzw. Altlasten auf dem Verkaufsgrundstück. Sollten jedoch wider Erwarten Kosten für die Kampfmittelbeseitigung oder Altlastensanierung entstehen, die eine relevante Kostenbelastung für die kommunalen Vertragspartner mit sich brächten, ist das Land Hessen bereit, mit diesen über eine Kostenbeteiligung zu verhandeln. Dies wird den kommunalen Spitzenverbänden durch eine außervertragliche Erklärung zugesichert. Sollte ein solcher Fall eintreten, wird der Sachverhalt vor Abschluss einer Vereinbarung dem Landtag vorgelegt.

Der Anteil des Hessischen Städtetags und des Hessischen Landkreistags an den gesamten Baukosten wird mit rund 4,6 Mio. beziffert. Hinzu kommen noch die Kosten für den Grunderwerb mit rund 0,6 Mio., sodass der Anteil der kommunalen Spitzenverbände an der Baumaßnahme "Haus der kommunalen Selbstverwaltung" insgesamt rund 5,2 Mio. beträgt. Demgegenüber stehen erwartete Erlöse der kommunalen Spitzenverbände aus der Veräußerung ihrer derzeitigen Liegenschaften, deren Verkehrswerte zusammen mit rund 1,5 Mio. beziffert werden. Somit verbleibt eine endgültige Belastung der kommunalen Spitzenverbände durch die Baumaßnahme in Höhe von rund 3,7 Mio.. Dieser Betrag soll im Jahre 2006 durch eine entsprechende Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock abgedeckt werden. Eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung ist im Haushaltsplan 2004 bei Kap. 1724 - 883 01 ausgebracht.

Die Zustimmung des Hessischen Landtags nach § 64 Abs. 2 LHO ist erforderlich, da der Wert der zu veräußernden Liegenschaft mehr als 500.000 beträgt (VV Nr. 5.8 zu § 64 LHO).